Diskussion:Werkvertrag (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 178.142.105.58 in Abschnitt Zäsur 2013

Werkvertrag und andere Vertragsformen, Allgemeines Bearbeiten

Ergänzung Abgrenzung Werkvertrag und Dienstvertrag. Beim Werkvertrag:

  • Rechte am Werk bleiben beim Werkhersteller
  • Nur das Nutzungsrecht geht and den Auftraggeber über
  • Recht auf Weitervertrieb und Veränderungen am Werk bleibt beim Werkhersteller, das ist ja gereade der Sinn vom Werkvertrag, daß man Anschlußverträge hat.
  • Die Vergütung ist erst nach Übergabe des Werks fällig, dafür trägt der Werksteller alle Risiken.
  • Die Interessengleichheit und wie sie durch den rechtlichen Rahmen des Werkvertrags hergestellt wird, muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden.

Das sind die Merkmale der Ausgewogenheit oder Interessengleichheit beim Werkvertrag. Beim Dienstvertrag (OK so ausführlich sollte es unter Dienstvertrag stehen, hier nur zur Veranschaulichung):

  • Gehen alle Rechte am Hergestellten an den Auftraggeber über
  • Die Vergütung wird laufend im Rahmen der Dienstleistung über Rechnungsschreibung abgerechnet
  • Risiken und Verantwortung bei der Herstellung bleiben beim Auftraggeber
  • Die Risiken für den "Arbeitsplatzverlust" (Ein Dienstvertrag ist Zeitbegrenzt, es gibt auch keine Garantie für Auslastung) werden mit dem Honorar verrechnet

All das fehlt noch und muß irgendwo rein. Auch Quellen dazu. Leider habe ich keine Quellen zur Hand, ich schreibe hier aus dem Gedächtnis, da ich mit dem Thema vor zwei Jahren intensiv zu tun hatte. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Werkverträge werden in den Medien immer häufiger im Zusammenhang mit präkeren Arbeitsverhältnissen genannt. Dabei seien vor allem solche Abschüsse gemeint, die keine Interessengleichheit zwischen beiden Parteien herstellen und ein Abhängigkeitsverhältnis (sprich eine Scheinselbständigkeit) begründen. Ein Beispiel wäre ein Werkvertrag bei dem alle Rechte am Werk an den Auftraggeber übergehen. Die zum Nutzungsrecht restlichen Rechte werden dann auch nicht vergütet. Hat ein solcher Vertrag überhaupt gültigkeit(?) Ich glaube nicht: wir brauchen Quellen. Auch das ist zeitgemäß und muß kurz erwähnt werden. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

(Fachfrage unbekannten Benuzters zur Erstellung von Werkverträgen gelöscht.)

Diese Diskussion ist nur für Absprachen bei der Bearbeitung des Artikels. Quellen für Hilfestellungen sind das Usenet, Webseiten der IHK und dem Thema gewidmete Nutzerforen. --Slawek 15:45, 27. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Einer der weiterführenden Links hat unendliche viele Browserfenster geöffnet. Ih habe ihn deswegen gelöscht!

Wird Software nicht als eine bewegliche Sache angesehen? Bearbeiten

Zur Situation in Deutschland wird Software als Beispiel für ein nicht körperliches Werk angeführt und die Erstellung unterliegt demnach dem Werkvertragsrecht.

In einem Artikel in der Computerwoche (unter http://www.computerwoche.de/1909835) wird etwas anderes behauptet.

Dort heißt es, dass "der BGH schon in früheren Urteilen Software rechtlich als Sache bewertet, wie er zuletzt im Jahr 2006 als seine ständige Auffassung bestätigt hat". Damit gilt "für die Neuerstellung von Individualsoftware schon seit dem 1. Januar 2002 gesetzlich Kaufrecht mit nur wenigen werkvertraglichen Ergänzungen (Paragraf 651 S. 3 BGB)."

--- 92.230.50.227 19:38, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Scheinwerkvertrag Bearbeiten

Was macht aus einem Werkvertrag einen Scheinwerkvertrag (insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmerüberlassung)? ----85.179.113.131 14:58, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nach Wolfgang Däubler gibt es für Werkvertragler bisher kein Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und kein Equal-Pay-Prinzip, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit vorschreibt, solange ein Tarifvertrag nicht davon abweicht. Siehe für weitere Informationen diesen Zeit-Artikel. --Casra 03:12, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Links Bearbeiten

Link zum Spiegelbericht. (Einzelnachweis 1) (nicht signierter Beitrag von 93.204.52.83 (Diskussion) 15:27, 5. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Verwechslung Bearbeiten

Dienstverträge und Werkverträge werden oft im Rahmen der Diskussion über Scheinselbständigkeit, Mindestlohn, Subunternehmer, Outsourcing, Fremdfirmen, Lohnsenkung, Leiharbeit und Zeitarbeit unzulässig als Synonyme betrachtet, zumal sich beide auf Dienste oder Dienstleistungen beziehen können. Der wichtigste Unterschied, ob der Erfolg geschuldet wird oder nicht, wird nicht korrekt beachtet. Oder gibt es fließende Übergänge? In der Medizin werden traditionell nur Dienstverträge abgeschlossen. Ist es überhaupt denkbar, dass ich einen Leiharzt als Subunternehmer durch eine Zeitarbeitsfirma beschäftige, welcher dann Werkverträge abschließt? Ist dann der Vertrag zwischen mir und der Zeitarbeitsfirma ein Werkvertrag? Zwischen mir und dem Leiharzt besteht kein Vertrag. Besteht zwischen dem Leiharzt und dem Patienten dann überhaupt ein Vertragsverhältnis? Ist dann die Haftung gesetzlich oder vertraglich geregelt? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 13:21, 25. Nov. 2013 (CET)Beantworten

im Artikel bisher leider fehlende Aspekte der Thematik Bearbeiten

Der bisherige Artikel beleuchtet gut die juristische Bedeutung von Werkverträgen, kommt auf ihre historische Genese und aktuelle Relevanz für die politische Debatte aber leider gar nicht zu sprechen.--Georg Grabowski (Diskussion) 19:12, 28. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Trennung klassischer Werkvertrag und atypischer Werkvertrag Bearbeiten

Im Artikel werden der klassische Werkvertrag und der Sonderfall des atypischen Werkvertrages (Werkvertrag der eher die Kennzeichen einer Arbeitnehmerüberlassung ... aufweist) gemeinsam behandelt. Dies halte ich nicht für optimal. Ich würde es für sinnvoll halten die Details des atypischen Werkvertrages in einen eigenen Artikel aus zu lagern. Aus meiner Sicht kämen als Lemma in Frage "Atypischer Werkvertrag" oder "Scheinwerkvertrag" in Frage. Bitte um Meinungen dazu. --Bmstr (Diskussion) 18:40, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, das es im Artikel kaum eine Unterscheidung gibt finde ich auch nicht gut. Allerdings weiß ich nicht genau bzw. bin skeptisch ob die Trennung tatsächlich so eindeutig möglich ist, dass man es in zwei Artikel teilen kann. Intuitiv würde ich sagen es wäre besser die Problematik kurz in der Einleitung anzuschneiden und evtl. im rechtlichen Abschnitt deutlicher machen. Um im Gegenzug die Gliederung schonmal übersichtlicher zu gestalten werde ich die politischen Positionen in weniger Abschnitte unterteilen (muss nichts gelöscht werden, aber die Parteien können in einen gemeinsamen Abschnitt). --Casra (Diskussion) 19:34, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ja dann versuchen wir es mal mit der besseren Gliederung im gemeinsamen Artikel. Ich habe dazu eine eigene Überschrift "Scheinwerkverträge" eingefügt und die betreffenden Inhalte unter dieser gesammelt. Über den genauen Titel der Überschrift kann man diskutieren. Da ja nicht alles unzulässig ist/war, was da gemacht wird. --Bmstr (Diskussion) 13:22, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Bin mit Deiner Überarbeitung weitgehend einverstanden. In einem Punkt allerdings sehe ich sowohl inhaltlich als auch formell ein Problem. Du hast nun den Geschichtsunterabschnitt im Abschnitt Scheinwerkverträge in der Überschrift um klassische Werkverträge ergänzt. Das würde von der Struktur her nicht passen. Ich sehe auch inhaltlich alle Punkte die in diesem Abschnitt angeführt sind als "Scheinwerkverträge". Sie mögen zwar teils zulässig gewesen sein, sie dienen allerdings alle dazu ein arbeitskräfteüberlassungsähnliches Verhältnis zu schaffen. Ich ändere dieses Detail daher. --Bmstr (Diskussion) 07:16, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Zäsur 2013 Bearbeiten

Der Artikel berücksichtigt nicht die Änderungen, die sich durch das Ausscheiden der FDP aus der Regierung und den Einstieg der SPD in sie (Kabinett Merkel II → Kabinett Merkel III) ergeben haben. Die Behandlung der FDP als „nicht im Bundestag vertretene Partei“ ist unsinnig, wenn der Großteil der Textaussagen sich auf die Zeit bis 2013 bezieht.
Auch wird nicht näher auf die eigentlich unproblematischen Fälle von Werkverträgen hingewiesen, bei denen auch bei Übelwollenden nicht die Assoziation „Ausbeutung“ aufkommt (z.B. auf die von der FDP angesprochene Kooperation interner mit externen IT-Kräften).
Eine Riesenlücke enthält der Text auch insofern, als die Aktivitäten der Kirchen, insbesondere die von Peter Kossen, nicht erwähnt werden (vgl. das von mir in den „Weblinks“ hinzugefügte Interview). --CorradoX (Diskussion) 10:22, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Peter Kossen zeigt auf, dass Werkverträge ein Politikum ersten Ranges darstellen. Dem wird ihre Behandelung als vor allem juristisches Problem in diesem Artikel in keiner Weise gerecht. --178.142.105.58 10:26, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten