Diskussion:Werbungskostenpauschbetrag

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Robbit in Abschnitt falsche Bezeichnung

weniger Vorwissen voraussetzen Bearbeiten

Für eine Enzyklopädie wünsche ich mir, dass neben dem Freibetrag steht, ob er für monatliches oder jährliches Einkommen gilt. Bei der Höhe kann ich es mir zwar denken, aber es erleichtert das Einsteigen in Wissensbereiche ungemein, wenn solche Eckdaten explizit angegeben werden. Ist ja kein Steuer-Experten-Forum hier. Und im verlinkten Paragraphen des Gesetzes steht es auch nicht. Seufz. Das wundert mich allerdings nicht. (nicht signierter Beitrag von 91.65.138.8 (Diskussion) 11:49, 22. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Nach 6 Jahren immer noch aktuell. Bei der Wortschöpfung (oder dem unverlinkten Fachbegriff) "steuerliche Einkünfte" geht es bei mir schon mit der Verwirrung los. Geht es um versteuerte Einkünfte? Warum wird es dann noch so genannt? Steuerliche Einkünfte hat vielleicht eine Kommune oder der Bund, aber doch kein Arbeitnehmer der Steuer _bezahlt_... -- 2.247.248.134 23:06, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Erhöhung Werbungskostenpauschbetrag auf 1000 Bearbeiten

Scheint mir derzeit nicht wirklich belegt. Nach Programmablaufplan ergibt sich bei einem Jahresbrutto von 12.500 € eine Steuer mit 229 €. Wäre der Pauschbetrag wirklich bei 1.000 wäre das ein Grenzsteuersatz von 46%! Bitte Belege ansonsten buss ggf. ein revert kommen. --Tobias heinrich karlsruhe 10:42, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Sparer-Pauschbetrag Bearbeiten

Die Ausführungen unter Ziffer 3 sind veraltet, ich vermute auf die Schnelle, dass folgendes richtig ist:

3.ein Pauschbetrag von 801 Euro, der von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen wird; bei zusammen veranlagten Ehegatten, erhöht sich der Pauschbetrag auf insgesamt 1602 Euro (§ 20 Abs.9 EStG);

Stimmt mir jemand zu, der sich genauer damit auskennt? −−Fredd0x 16:01, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

So ist es. Gleichzeitig wird der Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen. 87.184.67.170 19:32, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

falsche Bezeichnung Bearbeiten

Hier wird der Arbeitnehmerpauschbetrag beschrieben, von dem ich auch hier hin geleitet wurde. Soweit ich weis ist dieser nicht mit der Werbungskostenpauschale gleichzusetzen. Unter dieser wird ein vom Finanzamt akzeptierter Abzug eines Betrages in der Steuererklärung ohne Nachweise verstanden. Z.B. das Waschen von Berufsbekleidung mit pauschal 103 €. Oder seh ich das falsch? Wer weis es genau? (nicht signierter Beitrag von Bananen Willi (Diskussion | Beiträge) 10:22, 11. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Es gibt außerhalb des Werbungskostenpauschbetrages keinen pauschalierten Abzug für z. B. Reinigung etc. Der dort richtige Begriff wäre m. E. Nichtaufgriffsgrenze, unter derer die Position nicht weiter vom Sachbearbeiter geprüft wird. --Tobias heinrich karlsruhe 15:29, 14. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Hallo Tobias, es gibt materiell-rechtlich keine Grundlage für den Abzug pauschalierter WK für Reinigung. Die Zeiten als die Finanzverwaltung diese ohne weitere Prüfung abgeharkt hat, sind lange vorbei. Fraglich ist nur, ob Willi sich auch auf die deutsche Regelung bezieht? Es gibt daneben noch einen WK-Pb. von 102 € für Versorgungsbezüge. LG Jensen
Er meinte sicher so etwas hier: "Steuertipp 8: ... 48 x 3 KG x 0,93 € = 134,- €. Grundsätzlich wird dieser Betrag von den Finanzämtern akzeptiert." (also wie Tobias meinte "Nichtaufgriffsgrenze") Weapon X 19:30, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Es sind zwei verschiedene Begriffe im Spiel: Werbungskostenpauschbetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag. Ganz gleich, ob das eine mit dem anderen identisch ist, oder der eines davon die neuere Bezeichnung des alten ist, oder auch wenn es eines von beiden nicht mehr gibt: In jedem Fall (!) müssen beide Begriffe hier aufgegriffen und unterschieden werden, da dieses Lemma durch die Weiterleitung von Arbeitnehmerpauschbetrag dessen Begriff aufgenommen hat. Ich trage den Artikel in der Qualitätssicherung ein. --Robbit (Diskussion) 14:02, 3. Feb. 2021 (CET) // Ergänzung: Habe ein paar Infos erhalten und werde mich der Sache später annehmen. :-) --Robbit (Diskussion) 14:05, 3. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Änderung zum Anwendungshinweis Bearbeiten

Kann man mir mal erklären, warum man einen Edit kommentarlos rückgängig macht und damit einen Edit-War anzettelt? Es sollte doch wohl der Anstand gebieten, daß man die Löschung eines Absatzes eben mal begründet, damit man als Autor weiß, was man ggf. verbessern, begründen oder vielleicht aufgeben muß. Ich finde das ziemlich schlechten Stil, denn ich editiere nicht um andere zu ärgern, sondern um die Artikel zu verbessern. Den Hinweis, daß der Werbungskostenpauschbetrag nicht automatisch mit der monatlichen Lohnauszahlung verrechnet wird, halte ich für absolut sinnvoll, da sich das weder aus dem Artikel, noch aus dem Sachverhalt erschließt. Also bitte: Warum muß man den Leser vor dieser Information schützen? --Katzili 14:07, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Warum Edits einfach rückgängig gemacht werden? Das ist einfach zu beantworten: Weil es einfach IST. Es kostet nur einen Klick.
Deinen Hinweis halte ich in der Tat für wichtig und richtig und hier auch angebracht. Die meisten Leute dürften das nicht wissen. Hier ist aber Wikipedia, und wenn einer nicht möchte, daß eine bestimmte Info hier drinsteht, und wenn dieser Jemand dann auch noch auf der Seite sitzt (z.B. per Beobachtungsliste), dann sorgt er schon dafür, daß die betreffende Info hier nicht drinsteht. Such is life. Such is Wikipedia.
--80.187.110.229 12:25, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Nein, diese Frage hatte ich nicht gestellt: "Warum Edits einfach rückgängig gemacht werden?" Da paßt zwar Deine Antwort, aber wie gesagt: das war nicht meine Frage.

Meine Frage war: Warum werden Edits kommentarlos rückgängig gemacht? Nein, ich wehre mich nicht pauschal gegen andere Meinungen, nach denen ein Edit von mir besser zu entfernen wäre. Ich wehre mich dagegen, daß man Autoren, die sich mit ihren Edits sichtlich Mühe gegeben haben, die namentlich angemeldet sind und bei denen bei Kommentaren große Aussicht auf Antwort besteht, mit einem bequemen Federstrich ignoriert. Was ist das für eine bräsig-arrogante Haltung, so zu verfahren!? Aber bitte, dann halt die harte Tour. Man kann ja genauso einfach den Revert revertieren. Sehr erwachsen, sehr konstruktiv... --Katzili 00:17, 31. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

2000 DEM ab 1980? Bearbeiten

Die Tabelle suggeriert, daß die Arbeitnehmerpauschale bis 1979 564 DEM betragen habe und dann bis 2001 2000 DEM. Soweit ich mich erinnere ist die Pauschale im Jahr 1990 auf 2000 DEM hochgesetzt worden, nicht im Jahr 1980.

--80.187.110.229 12:28, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Werbungskostenpauschbetrag beim Lohnsteuerabzug Bearbeiten

Der Werbungskostenpauschbetrag wird selbstverständlich bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Este 10:17, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ist das immer so? Bei mir jedenfalls muß ich ihn in der Einkommensteuererklärung geltendmachen und dann erst wir er in Anrechnung gebracht. Gruß --Robb 19:13, 1. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist immer so - und du mußt ihn auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, denn der Pauschbetrag wird von Amts wegen berücksichtigt. Nur wenn du höhere Werbungskosten geltend machst, mußt du alle Werbungskosten angeben. Este 08:00, 2. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Nun, das meinte ich ja. Wenn Du mir zustimmst, daß der WPB erst mit der Einkommensteuererklärung in Anrechnung gebracht wird, dann kann er ja nicht bereits vorher, bei der monatlichen Lohn-/Gehaltsauszahlung berücksichtigt worden sein. Oder nicht? --Robb 17:19, 3. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Ich schlage vor, du läßt dir das Lohnsteuerabzugsverfahren von deinem Steuerberater erklären. Este 09:38, 4. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

hmm, ich kannte das auch so, daß das jährlich abgerechnet wird. sollte man den abzugszeitpunkt nicht hier im artikel klären, damit nicht jeder seinen steuerberater befragen muß? würde doch passen für eine enzyklopädie --89.244.172.132 12:18, 4. Sep. 2011 (CEST) (Nicole)Beantworten

Es steht bereits im Artikel, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag=Werbungskostenpauschbetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Este 09:47, 5. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Begriff "Pauschbetrag" Bearbeiten

Blöde Frage: Wieso heißt das Ding eigentlich "Pauschbetrag"? Hat sich da die Faulheit Raum verschafft und den "Pauschalbetrag" um 2 Buchstaben gekürzt? Oder hat ihn Herr Pausch erfunden?! :)--Derbrauni 23:01, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe mir eben die gleiche Frage gestellt, und ehrlich gesagt frage ich mich, ob in einer Enzyklopädie - und nichts anderes ist Wikipedia - mit der Sprache genauso Schlampig umgegangen werden sollte, wie in der gesprochenen Sprache, selbst wenn der Pauschbetrag auch in Nachrichtensendungen der öffentlich rechtlichen Sender schon so bezeichnet wird. (nicht signierter Beitrag von Dggns (Diskussion | Beiträge) 10:02, 26. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Zunächst ist Pauschbetrag die gesetzlich vorgesehene Bezeichnung in § 9a EStG. Von daher ist es völlig in Ordnung, wenn diese in Nachrichtensendungen und auf Wikipedia verwendet wird. Ob die ursprüngliche Bezeichnung nun "Pausch" oder "Pauschal" lautet, und die etablierte Bezeichnung damit womöglich sprachlich ungenau ist, ist daneben kaum noch von Belang. -- 77.13.96.34 00:35, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Aktualisieren Bearbeiten

Den §9a Nr.2 EStG gibt es nicht mehr -94.220.131.61 18:06, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Erhöhung auf 1000 Euro ab 2011 Bearbeiten

Ich finde es sinnvoll zu anzumerken, dass zwar die Erhöhung auf 1000 Euro am 1.Dezember 2011 stattfand, es aber rückwirkend zum 1.1.2011 gilt.

Meine Krankenversicherung meinte es würde nur anteilig für den Dezember gelten. Dass stimmt ja dann aber nicht wenn es schon seit 1.1. gilt.

Daher bin ich für die Aufnahme folgenden Absatzes: Die Erhöhung des Arbeitnehmer- / Werbungskostenpauschbetrags auf 1000 Euro fand zum 1. Dezember 2011 statt<ref>Steuerlexikon</ref>. Gilt aber rückwirkend zum 1. Januar 2011<ref>Werbungskostenpauschale wird erhöht - Tagesschau.de</ref>. (nicht signierter Beitrag von 89.247.92.38 (Diskussion) 10:39, 9. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Diese Anmerkung ist völlig überflüssig. Die Pauschbetragserhöhung gilt eindeutig für das ganze Kalenderjahr 2011; das ergibt sich aus dem GEsetz (Fundstelle ist im Artikel verlinkt). Dazu bedarf es keines Hinweises auf eine kommerzielle Quelle oder die Tagesschau. Wikipedia ist auch nicht zur Steuerberatung oder zur Argumentationshilfe gegen die Krankenkasse da. Este (Diskussion) 11:07, 9. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
So ganz überflüssig ist der Beitrag dann ja wohl nicht, da
  1. hier darüber diskutiert wird
  2. ein populärer Rechtsirrtum ausgeräumt werden muss
  3. und populärwissenschaftlich gesehen es durchaus Bedeutung hat, dass die Änderung zum 1.12.11 zurückwirkt auf den 01.01. und damit den Pauschbetrag für das gesamte Jahr auf 1.000 € erhöht, denn das deutsche Recht kennt das Rückwirkungsverbot. Das gilt hier aber nicht, da die Erhöhung des Pauschbetrags die Rechtsposition des Bürgers uneingeschränkt verbessert.
Das ergibt sich jedoch keineswegs aus dem Gesetz. Zumal selbst gut informierte Bürger Probleme haben das deutsche EStG zu lesen und überdies auch noch andere Deutschsprachler die Wikipedia nutzen. Schließlich ist es nicht die deutsche Wikipedia sondern die deutschsprachige. Und das sog. Oma-Prinzip (schon mal gehört?) würde es begrüßen, wenn erklärt würde, dass der Pauschbetrag rückwirkend für das ganze Kalenderjahr erhöht wurde. (nicht signierter Beitrag von 91.64.131.50 (Diskussion) 16:28, 9. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Quelle fehlt Bearbeiten

"Beim Lohnsteuerabzug wird der Arbeitnehmerpauschbetrag wie auch die Vorsorgepauschale und der Sonderausgabenpauschbetrag bereits berücksichtigt."

Hier wird eine Quellenangabe benötigt. --79.210.116.143 16:11, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten