Im ersten Absatz sollte alles getilgt werden, was den Begriff Weichbild mit einer optischen Anschauung (Bild) verbindet. Das bedeutete es nie (siehe Artikel), noch denkt man dabei an ein Bild. (nicht signierter Beitrag von 84.58.21.154 (Diskussion) ) --W.W. 22:16, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmt. "Weichbild" hat m.E. nichts mit der äußeren Erscheinungsform zu tun. Diese angebliche Bedeutung wird durch die angegebene Quelle (Grimm) auch nicht unterstützt. Es bedeutet vielmehr so etwas wie Stadtgebiet oder Gebiet in dem Stadtrecht galt. --BosonD 20:07, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Herleitung des Wortes Weichbild Bearbeiten

Hallo zusammen! Ich bearbeite momentan für mich selber die Gerichtsbarkeit im Mittelalter! Nun bin ich auch bei der Gründung neuer Siedlungen auf die "Weichbilder" gestoßen! Ich wollte mich nun bei Wikipedia noch etwas genauer mit diesen Weichbildern beschäftigen und muss sagen, dass dieser Artikel sehr gut geschrieben ist und ich mich auch noch etwas weiter mit dem Thema beschäftigen konnte!

Was mich allerdings stört ist die Herleitung des Wortes "Weichbild"! Soweit ich mich nun schon schlau gemacht habe, kommt die Herleitung nicht von Siedlung! Durch lesen in "Rechtmale des Mittelalter" von 1940 kommt der Begriff vom lateinischen vicus (= Markt) und dem althochdeutschen billen (=hauen, behauen). In der Zusammensetzung bedeutet es nun, dass es die Grenzen zu einem mit Sonderfrieden ausgestattet Bereich gehört! "Markt" also als Grundlage der Stadt und "Hauen, behauen" von der geltenden Gerichtsbarkeit (Blutbann) der Stadt. Da Weichbilder ja auch häufig zusammen mit Muntatsteinen aufgestellt worden sind (vor allem in der Schweiz).

Ich bitte um gelegentliches beantworten meines Vorschlages! -- 87.173.162.229 12:08, 16. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Moin, moin. Wenn du im Artikel den Abschnitt "Geschichte des Begriffs" genauer durchsiehst, wirst du feststellen, dass da durchaus schon der Begriff "vicus" in die Deutung mit aufgenommen wurde. Wenn du dem althochdeutschen "billen" einen Einfluss auf die Wortschöpfung zubilligen (*grins*) möchtest, könntest du es ja in den Text mit einfließen lassen. Beispiele dazu wären natürlich willkommen. --W.W. 19:05, 17. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Weichbild Bearbeiten

- zur Geschichte des Begriffs - 1. Absatz
 vgl. auch den urgermanischen Begriff "bilida" = Recht - siehe Grundriß des germ. Rechts von Karl on Amira, 3. Aufl. Straßburg 1913 1. Teil 1. Abschnitt § 4

"... ist ... auch das Recht im objektiven Sinn, wofür das Altdeutsche ... bilida ( = das Passende - im mhd. unbilde, wichbilde ) gebraucht. (nicht signierter Beitrag von 84.134.45.75 (Diskussion) 14:28, 8. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Guten Tag. Der Autor schreibt im ersten Absatz: "Rechtshistorisch bezeichnet Weichbild den vor den eigentlichen Stadtmauern gelegenen Bezirk, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war". Ich wäre für eine Quellenangabe dankbar. Gruß (nicht signierter Beitrag von 84.134.10.51 (Diskussion) 16:12, 17. Dez. 2014 (CET))Beantworten

Guten Tag, als Neuling erlaube ich mir in aller Bescheidenheit einige Anmerkungen zu diesem Artikel: 1) Zu dem 4. Satz "Rechtshistorisch bezeichnet..." fehlt nach wie vor eine Quellenangabe. 2)Zu Anmerkung 1.: Was ist unter "Anmerkungen" gemeint? Literatur oder Einzelnachweis? Für Einzelnachweise fehlen die genauen Fundstellen ( Seitenzahlen ). Falls Literatur gemeint ist: Warum kein direkter Verweis auf Zobel, Sechsisch Weychbild und Lehenrecht ... von 1535 ? 3)Zur Geschichte des Begriffs- Die zweite Silbe des Wortes hat ihre Wurzel in dem althochdeutschen "bilida" = "das Passende", sc. Recht. Beleg: Karl von Amira, Grundriß des germanischen Rechts, 3. verb. und erweiterte Auflage, Straßburg 1913, Seite 10. Der Sachsenspiegel ( I 20 § 7 und Le 13 § 3 ) spricht von "bilker" = billiger, mit mehr Recht. Naheliegende geschichtliche Interpretation: Weichbild war ursprünglich ein bewohnter umgrenzter Bereich mit einem bestimmten Recht ( z. B. in Braunschweig das Ottonianum für das Weichbild Altstadt und die Jura et libertates Indaginis des Weichbildes Hagen ). 4) Die Anmerkung 4. gehört wohl nicht zu dem Satz über die Magdeburger Weistümer, sondern zu dem letzten Absatz des Artikels. 5) Warum wird in Anmerkung 5. nicht auf die umfangreiche Literatur zur Braunschweigischen Stadtgeschichte verwiesen? Gruß (nicht signierter Beitrag von 84.134.5.160 (Diskussion) 18:38, 30. Dez. 2014 (CET)) Guten Abend, für die Wurzel "bilida" = Recht beziehe ich mich weiter auf Claudius Frh. von Schwerin, Deutsche Rechtsgeschichte, Leipzig und Berlin 1912, S. 6v:. (nicht signierter Beitrag von 84.134.20.245 (Diskussion) 19:34, 20. Jan. 2015 (CET)) Guten Tag, noch einmal zu dem Abschnitt "Geschichte des Begriffs": Die ursprünglichen fünf Weichbilde von Braunschweig existieren heute nicht mehr!! Die Weichbildräte wurden 1671 abgeschafft, von den 5 Rathäusern sind 3 abgerissen ( Sack, Altewiek, Hagen ), die beiden anderen werden anderweit genutzt. Die Weichbildgrenzen spielen seitdem keine entscheidende Rolle mehr. Lediglich die Namen der Weichbilde finden sich noch in verschiedenen Straßennamen wieder. Gruß (nicht signierter Beitrag von 84.134.16.217 (Diskussion) 17:04, 25. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Weichbild - Tractus Bearbeiten

In Johann Hübners Staats-Zeitungs- und Conversations-Lexicons steht unter Weichbild: heisset soviel wie eine Flur oder Gemarke, Lat. Tractus, territorium urbis.
Meinen bescheidenen, aber im Sinne der strengen WP-Regeln nicht belegbaren Recherche-Ergebnissen entsprechend ist Tractus ein durch Geometer vermessenes Grund- oder Flurstück. Könnte da eine Fachkraft mal Aufklärung schaffen, auch bzgl. der Begriffsklärung!?
--Exilsaarländer (Diskussion) 10:48, 10. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Historischer und altertümlicher Begriff, der eigentlich gar nicht mehr verwendet wird Bearbeiten

Das sollte man vielleicht noch ergänzen... (nicht signierter Beitrag von 92.217.88.19 (Diskussion) 16:42, 13. Mai 2020 (CEST))Beantworten