Diskussion:Wegebahn

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Re 460 in Abschnitt rechtliches

Lemma Bearbeiten

Das Lemma "Bummelzug (Straßenfahrzeug)" ist kürzer und leichter zu merken. Ich schlage vor, den Artikel dorthin zu verschieben. --Röhrender Elch 19:03, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das jetzige Lemma ist genauer. Suchen tut jemand wahrschenlich sowieso nur nach Bummelzug. Dort landet er auf einer Begriffsklärungsseite mit entsprechender Weiterleitung. --Oltau 21:43, 8. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Was am jetzigen Lemma genauer sein soll, weiß ich nicht. --Röhrender Elch 22:13, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ein „Straßenfahrzeug“ kann jedes Landfahrzeug sein, dass nicht an Schienen gebunden ist und zur Fortbewegung auf Straßen dient. Genauer ist in diesem Fall Kraftfahrzeug (motorbetriebenes Straßenfahrzeug). Weiterhin ist ein „Bummelzug“ eben nicht nur ein (Kraft-)Fahrzeug, sondern eben eines mit Anhängern. Deshalb ja die Bezeichnung Zug, übrigens auch im Straßenverkehr als Lastzug gebräuchlich, nicht nur bei der Bahn. --Oltau 23:10, 13. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Dass es sich um ein Fahrzeug mit Anhängern handelt, sagt schon der Wortteil "-zug", insofern ist das "... (... mit Anhängern)" überflüssig.
Natürlich ist nicht jedes Straßenfahrzeug ein Kraftfahrzeug, aber das so etwas motorisiert ist, erscheint mir selbstverständlich. Mit "... (Straßenfahrzeug)" wollte ich betonen, dass das Vehikel trotz seines eisenbahnähnlichen Aussehens nicht auf Schienen fährt, sondern auf der Straße. --Röhrender Elch 23:44, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ein Kraftfahrzeug ist lt. Definition kein Schienenfahrzeug, sondern ein motorgetriebenes Fahrzeug für Straßen und Wege. Das trifft hier zu, soviel zur Genauigkeit. Da der Hinweis in Klammern ebenfalls genau sein sollte, ist der Zusatz „mit Anhängern“ hinzuzufügen, da ein Bummelzug eben nicht nur ein Kraftfahrzeug als solches ist. Soviel zur Genauigkeit. Gruß, --Oltau 20:04, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Dein letzter Beitrag ist 100% deckungsgleich mit meiner Motivation den Artikel unter eben diesem Lemma anzulegen. Zwar hätte ich kein Problem mit Bummelzug (Straßenfahrzeug), jedoch sehe ich nicht, das die Vorteile eine Verschiebung rechtfertigen könnten. Welches Lemma etwas besser ist halte ich für reine Geschmackssache.-- Diwas 13:51, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Oder wir nehmen "Wegebahn" als Lemma. Das ist kurz, leicht zu merken, und kommt ohne Klammern aus. Von "Bimmelbahn" und "Bummelzug" müssen wir sowieso verlinken. --Röhrender Elch 21:45, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

„Wegebahn“ wäre aus meiner Sicht in Ordnung. „Bimmelbahn“ bezeichnet auch Schmalspurbahnen, während „Bummelzug“ ebenso ein Begriff für langsam fahrende Züge ist. Doch das soll der Ersteller des Artikels entscheiden. --Oltau 21:54, 24. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
erledigt -- Diwas 16:24, 25. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Nö. Bitte ganz unten sehen... GEEZERSpenden !? Spenden !! 11:17, 4. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Zauchi in Österreich, Flachauwinkl, Salzburger Land Bearbeiten

In Flachauwinkel / Salzburger Land, Österreich, ist der "Zauchi" im Einsatz und verbindet die Skigebiete von Kleinarl - Flachauwinkl und Flachauwinkel - Zauchensee. Er unterquert die Tauernautobahn und transportiert Skifahrer in ca. 7 Minuten Fahrzeit zwischen den beiden Einstiegs- bzw. Endpunkten der Skigebiete. Ein Bild befindet sich beispielsweise hier: http://www.skronn.de/skiclub/Zauchi.jpg Ach so: Meine Quelle: mehrjährige mehrfache eigene Benutzung, zuletzt im Frühjahr 2009. Google gibt auch einige Ergebnisse aus. -- 92.224.12.54 03:11, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Verbreitung Bearbeiten

Findet ihr den Absatz Verbreitung so gut im Artikel? Dieser ist nämlich bei weitem nicht vollständig (spontan fallen mir noch Stadtrundfahrten in Mainz, Wiesbaden, Boppard und Trier ein; alle Wegebahnen in Freizeitparks fehlen) und trotzdem recht lang. Was haltet ihr davon, eine getrennte Liste aller Wegebahnen anzulegen? Hier im Artikel dürfte eine vollständige Liste jedenfalls zu lang werden. --Flyer-ms 12:02, 21. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Hab ich keine klare Meinung zu, einerseits ist die Liste als Teil eines Artikels eigentlich zu lang, andererseits ist der Artikel ja nicht so umfangreich, als dass eine längere Liste untragbar wäre. Falls sich jemand die Mühe machen wollte, eine möglichst vollständige Liste zu erstellen, wäre eine eigene Listenseite sicher sauberer. --Diwas (Diskussion) 00:31, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Auch wenn ich eben vier Beispiele aus der Schweiz ergänzt habe, möchte ich hier doch noch einmal in den Raum stellen, dass die Liste entweder ausgelagert oder ganz gelöscht wird. In der aktuellen Form macht sie rund 75% des gesamten Artikels aus. Komplett vollständig und aktuell zu halten ist diese Liste wohl eh nicht, dafür sind die Angebote zu verzettelt und vielfach kleinräumig beworben. -- Re 460 (Diskussion) 19:12, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich schliesse mich Re 460 an. Man könnte darüber diskutieren ob die Liste auf interessante Beispiele (historisch, technisch, etc.) reduziert werden kann. Aber eine vollständige und aktuelle Liste aufbauen zu wollen ist sinnfrei. Das schaffen wir nie. --Sofafernsehfan (Diskussion) 10:36, 21. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Volle Zustimmung, eine Auflistung aller solchen Gefährte ist enzyklopädisch weder machbar noch sinnvoll. Ein paar herausragende Beispiele und gut ist, sprich der Artikel sollte radikalstmöglich eingekürzt werden. --Firobuz (Diskussion) 11:32, 22. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Weitere Wegebahn Bearbeiten

In Niedersachsen gibt es noch eine weitere Wegebahn: Den "Schloss Marienburg Express" zwischen Adensen, Nordstemmen und dem Schloss Marienburg. Und nein, ich habe nichts damit zu tun. --Andy0607 (Diskussion) 18:14, 24. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich habs mal hinzugefügt. --Diwas (Diskussion) 00:25, 25. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Helgoland hat auch solch eine "Bahn". Bin 2017 etwa damit gefahren.--Frankenschüler (Diskussion) 18:11, 21. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Begriffsentstehung „Wegebahn“ Bearbeiten

Ich bin schwerst irritiert.

  • Der Duden kennt diesen Begriff nicht
  • Sie StVO kennt diesen Begriff nicht.
  • ... und GoogleBooks kennt ihn sehr alt unter anderer Verwendung.

Was ist da los ??? Bildersuche findet mit Wegebahn das, was man sucht. WO und WANN ist der Begriff entstanden?? GEEZERSpenden !? Spenden !! 10:52, 4. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich denke, deine erste Antwort war schon richtig: Da gibt es keinen Begriff, der sich durchgesetzt hätte. --Eike (Diskussion) 10:58, 4. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich habe mal Duden angeschrieben. Die sind immer sehr freundlich und hilfreich. GEEZERSpenden !? Spenden !! 11:28, 4. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Diesmal konnten sie aber nicht weiterhelfen. --Diwas (Diskussion) 12:45, 17. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation in Deutschland Bearbeiten

Aus dem § 32a StVZO kann ich nicht herauslesen, ob die zwei Anhänger zur Personenbeförderung verwendet werden dürfen oder nicht. Kann jemand das beantworten? --Diwas (Diskussion) 15:30, 4. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Vor allem wie im Text von maximal zwei Anhängern gesprochen wird und daneben ein Bild von drei Anhängern ist. Könnte aber auch Privatgrundstück sein... --Яedeemer 17:06, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

rechtliches Bearbeiten

Nachdem die Straßenverkehrsrechtlich Lage in D und A ja erklärt ist, fehlt mir allerdings noch eine Personenverkehrsrechtliche. Hat jemand Einblick, wie diese Verkehre in der Regel genehmigt sind? Es klingt an, als wenn die Gemeinden da ein Wort mitzureden hätten, allerdings sind diese in der Regel eben nicht die genehmigende Behörde (zumindest in Deutschland). --Chriz1978 (Diskussion) 14:01, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten

In der Schweiz obliegt die Genehmigung von Sonderkonfigurationen im Linienverkehr den Kantonen, ebenso die Konzessionierung/Bewilligung der entsprechenden Linien - jede Personenbeförderung die regelmässig stattfindet, benötigt ohnehin eine solche (selbst Personaltransporte und eben derartige touristischen Angebote wie Stadtrundfahrten). Der City-Train Luzern ist z.B. hier auf Seite 6 der Kantonalen Liste der Linienbewilligungen aufgeführt: Übersicht kantonale Bewilligungen für Personentransporte Grundsätzlich wäre das gemäss diesem Artikel geregelt: [1] Natürlich ist dort nicht festgehalten, dass zwei Personenanhänger möglich sind (nur ein 12-m-Bus mitje einem Personen und Gepäckanhänger und 28 m Länge ist vorgesehen) -- Re 460 (Diskussion) 14:39, 5. Mär. 2021 (CET)Beantworten