Diskussion:Warren Christopher

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 93.195.243.239 in Abschnitt Ausbildung und Beruf

Hallo Rosa Lux! Erstmal danke für die einer/seiner -Korrektur...:) Beim Thema Rodney King ist das Wort "grundlos" in den Satz Bei dem Zwischenfall war ein afroamerikanischer Autofahrer von weißen Polizisten bei seiner Verhaftung grundlos exzessiv geschlagen worden wieder eingefügt - inhaltlich ist das allerdings nicht zu halten. King wurde übertrieben gewalttätig und exzessiv geschlagen, keine Frage. Für den Schlagstockeinsatz als solchen gab es aber sehr wohl einen Grund, und das war Kings Widerstand gegen seine Verhaftung und sein Angriff auf einen der Polizisten, und die Tatsache, dass die vorhergehenden Maßnahmen mit dem Ziel, ihm Handschellen anzulegen, erfolglos geblieben waren. Es war der in der LAPD vorschriftsmäßige Ablauf für Verhaftungen, bei denen sich die betroffene Person widersetzt: Verbale Aufforderung, dann Einkreisen, Einsatz des Elektroschockers (bei King 2x angewendet, Wirkung nicht ausreichend), dann Einsatz der Schagstöcke, und als Ulima Ratio Einsatz der Schusswaffe, was in diesem Fall verhindert werden konnte. Der Schlagstockeinsatz war allerdings unprofessionell, übertrieben lange und teils unvorschriftsmäßig (Schläge auch gegen den Kopf, außerdem Treten und Niederhalten mit Fuß). In den entsprechenden WP-Artikeln, v.a. dem englischen, gibt es eine Anzahl guter Links, in denen man das Geschehen im Zweifelsfall nochmal genauer nachlesen kann. Z.B. [1] oder [2].

Die Formulierung "exzessive" Gewalt ist m.E. am Rande einer neutralen Position, eher schon wertend, also habe ich sie (mit Schmerzen) als Art Kompromiss gewählt, der in einer Enzyklopädie noch zu vertreten ist.

Du hast den Artikel angelegt, deshalb werde ich das mit dem "grundlos" jetzt mal nicht ändern, sondern versuche, dich auf diesem Weg davon zu überzeugen, es selbst zu tun, bzw. im Zweifelsfall hier darüber zu diskutieren ;) Viele Grüße, --Inza 01:32, 8. Nov 2005 (CET)

Ausbildung und Beruf Bearbeiten

... Zwischenprüfungszeugnis magna cum laude ... und ... Zwischen 1946 und 1949 besuchte er ... Die Angabe eines Zwischenprüfungszensur macht absolut keinen Sinn. Hier sollte, wenn überhaupt eine Zensurangabe Sinn macht, die Abschlusszensur stehen; in jedem Fall aber die Bezeichung des Studiengangs - das allerdings nur, wenn Stanford mnicht nur besucht, sondern dort auch bestanden wurde. (nicht signierter Beitrag von 93.195.243.239 (Diskussion) 13:36, 6. Okt. 2013 (CEST))Beantworten