Diskussion:Wahrnehmung berechtigter Interessen

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Andropov in Abschnitt Erwähnungswürdigkeit eines Einzelfalls
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Unverständlich Bearbeiten

"In all diesen Konstellationen soll eine Strafbarkeit wegen Beleidigung auch dann, wenn die Äußerung selbst den Tatbestand des Ausdrucks der Miß- oder Nichtachtung erfüllt, nur gegeben sein, wenn sie sich aus der Form der Äußerung oder den Umständen aus denen sie hervorgeht, ergibt."

Übersetzung? (nicht signierter Beitrag von 93.129.25.125 (Diskussion) 21:22, 12. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Erwähnungswürdigkeit eines Einzelfalls Bearbeiten

Ich hatte einen recht ausführlich geschilderten Einzelfall gelöscht, ein anderer Benutzer hat diesen wieder eingefügt. Ich halte das für falsch: Dieser Fall ist immer wieder an verschiedenen Stellen der Wikipedia eingepflegt worden, obwohl seine herausragende Bedeutung bisher nirgendwo geschildert worden ist. Für denjenigen, den der Fall persönlich betrifft, mag dieser wirklich wichtig sein, ein Abdruck in der NJW oder eine Erwähnung im Anwaltsblatt (wie dutzende andere jedes Jahr) rechtfertigt noch keine Erwähnung in einem Wikipedia-Artikel. Wenn sich etwa ein Fachaufsatz oder Buchkapitel ausführlich auf einen solchen Fall bezieht, um eine grundlegende rechtliche Konstruktion damit zu beleuchten, ist das etwas Anderes. Das müsste aber erstmal nachgewiesen werden. Bis dahin lösche ich in Übereinstimmung mit den Kollegen des Portals „Recht“ die Ergänzung. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 15:44, 8. Nov. 2016 (CET)Beantworten