Diskussion:Visa-Affäre

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 197.228.11.207 in Abschnitt Zitat
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Vollmer Erlass vs. Fischer-Erlass Bearbeiten

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde mittlerweile richtiggestellt (von Fischer selbst?!), dass der sog. Vollmer-Erlass eigentlich ein Fischer-Erlass ist. Demzufolge wurden die strittigen Erlässe bei der Zeugenvernehmung Fischers als Fischer-Erlass 1 und 2 betitelt. IMHO sollte dass eingearbeitet werden. Stecke leider nicht tief genug in der Materie, um es guten Gewissens selbst machen zu können. 217.3.93.11 02:23, 26. Apr 2005 (CEST)

Der Plural von Visum ist Visa und nicht Visen!

Im Prinzip fände ich jetzt besser den Artikel Visa-Affäre zu nennen. Also Verschiebung. Wer ist noch dafür? -- Vinci

scheint mir auch sinnvoll. grüße, Hoch auf einem Baum 11:54, 6. Mär 2005 (CET)
Ich bin auch dafür. Da seit Wochen niemand dagegen ist, werde ich den Plan auch gleich mal umsetzen. --Birger_Fricke 19:33, 7. Mär 2005 (CET)

So, das Verschieben war nicht so einfach, hat inzwischen jedoch geklappt. Nun wäre es noch schön, wenn jemand den Text des Artikels an das neue Lemma anpasst. Ich habe leider erst am kommenden Wochenende wieder Zeit dafür. --Birger_Fricke 01:44, 8. Mär 2005 (CET)

Titel nochmal Bearbeiten

Ich halte den Begriff "Visa-Affäre" für falsch, weil er (wie viele Medien und natürlich die CDU) davon ausgeht, dass eine derartige Affäre existiert. Ob dies überhaupt der Fall ist, oder ob es sich nicht eher um Kleinigkeiten handelt, die von der CDU hochgepusht werden, ist auch zum jetzigen Zeitpunkt noch ziemlich unklar. Auch die Datensammlung im Artikel erscheint mir ziemlich einseitig und könnte ein bißchen mehr Neutralität vertragen. Oder anders gesagt: was genau ist die Affäre an der Affäre? -- TillWe 21:52, 21. Mär 2005 (CET)

Ich schlage vor, den Titel erstmal beizubehalten, da dies das Stichwort ist, unter dem wohl jeder nach Informationen suchen würde. Jedenfalls danke für die Umformulierung der Einleitung, sie gefällt mir so schon viel besser. Ich würde mich freuen, wenn es auf der Diskussionsseite hier mehr Diskussion zu dem Thema geben würde. Daher werfe ich mal meinen aktuellen persönlichen Eindruck in die Runde, den ich zur Zeit von der Affäre habe:
  • In meinen Augen keine Affäre sind der Volmer-Erlass, die Zulassung der Reiseschutzversicherungen und das Reisebüroverfahrens selbst. Ob man für oder gegen den Volmer-Erlass ist, ist vor allem eine Frage der persönlichen politischen Grundeinstellung. Mein Eindruck ist, dass seine Anwendung auf wenige Zweifelsfälle begrenzt war. Darüber hinaus war seine Wirkung offenbar symbolisch und manche Leute wurden durch den Erlass ermutigt, eine Reise nach Deutschland zu planen, die sich vorher gar nicht getraut haben, ein Visum zu beantragen. Mit Visum nach Deutschland zu reisen ist ganz legal und eigentlich gut für die deutsche Wirtschaft - eine Erhöhung der Visaerteilungen an sich ist daher in meinen Augen kein Problem (obwohl es offenbar mit der politischen Grundeinstellungen vieler CDU-Anhänger nicht vereinbar ist). Wieviele Einreisende dann hier schwarz gearbeitet haben oder nicht mehr ausgereist sind, ist unklar. Die Reiseschutzversicherung und das Reisebüroverfahren dienen meiner Meinung nach ursprünglich vor allem dazu, den bürokratischen Aufwand und damit die Belastung der Botschaft bei der Visaerteilung zu reduzieren. Denn die Botschaft war schon vorher stark überlastet.
  • Was ist nun der Skandal? Das ist mir noch nicht klar. Der Skandal könnte sein: Duldung von Schleusung und Menschenhandel, Duldung von Schwarzarbeit und illegaler Prostitution, Duldung von Korruption bei der Visaerteilung. In welchem Maße dies stattgefunden hat, ist unklar.
  • Ich wüsste daher gerne genauer: Wieviele Personen sind mit einem Visum eingereist und haben sich in Deutschland kriminell verhalten? Wieviele sind nicht mehr ausgereist, obwohl das Visum ablief? Wieviele sind mit einer fingierten Gruppenreise über das Reisebüroverfahren an ein Visum gekommen und haben dann schwarz gearbeitet? Was wussten die deutschen Behörden wann davon und wie haben sie reagiert? Wie wurde bei der Akkreditierung von Reisebüros für das Reisebüroverfahren vorgegangen? Wurden Akkreditierungen wieder entzogen? Wieviele haben sich das Geld für eine Reiseschutzversichung auf Pump besorgt und fielen dadurch in die Hände der Mafia? Wurden Reiseschutzversicherungs-Policen gefälscht? In wievielen Fällen musste eine Reiseschutzversicherung tatsächlich für die Kosten einer Abschiebung aufkommen? Wurden Mitarbeiter der deutschen Botschaft für die Visaerteilung bestochen? Wie wurde bei Bekanntwerden von Informationen bei den übergeordneten Behörden reagiert? Was war eigentlich genau der Inhalt des Verfahrens gegen Herrn Anatoli B., das den Richter zu solch regierungskritischen Äußerungen veranlasst hat?
So, das ist sicher noch nicht vollständig. Ich hoffe auf viele Antworten, die Fakten beitragen, das Bild abrunden und dazu dienen, den Artikel zu verbessern. --Birger_Fricke 21:04, 22. Mär 2005 (CET)
P.S.: Über den Prozess gegen Anatoli B. habe ich einige interessante Infos gefunden, die ich wohl gleich mal in den Artikel einfließen lasse. --Birger_Fricke 21:06, 22. Mär 2005 (CET)

Prozess gegen Anatoli B. und andere Infos Bearbeiten

Hier ist eine ersten Fassung des Textes über den Prozess gegen Anatoli B. den ich zunächst in den Artikel einbauen wollte:


Prozess gegen Anatoli B.

Mit dem Bekanntwerden der mündlichen Urteilsbegründung im Prozess gegen den Schleuser Anatoli B. wurde die Affäre öffentlich. Anatoli B. hatte mehrere tausend Ukrainer mit erschlichenen Visa nach Deutschland gebracht. Der Vorsitzende Richter Ulrich Höppner verurteilte Anatoli B. zu einer vergleichsweisen milden Strafe und machte die Bundesregierung mitverantwortlich für die Taten, da die Regeln zur Visaerteilung die Taten erleichtert hätten. [1]

Zur Erteilung eines Visums waren im wesentlichen folgende Dinge erforderlich:

  • Die Einladung eines Deutschen, mit der er einen Ausländer zum Besuch einlädt und aus der Reiseziel und Reisezweck hervorgehen, sowie
  • der Nachweis ausreichender Geldmittel oder wahlweise die Verpflichtungserklärung eines Deutschen, mit der sich der Deutsche dazu verpflichtet, bei dem Aufenthalt entstehende Kosten zu übernehmen.

Anatoli B. organisierte fingierte Einladungen mit erfundenen Reiseplänen und ebenso fingierten Verpflichtungserklärungen. Seine Taten wurden stark begünstigt, da die Kölner Ausländerbehörde darauf verzichtete zu prüfen, ob die "Einlader" überhaupt mit den Gästen verwandt waren und ob Aussteller der Verpflichtungserklärungen überhaupt über Geld verfügten. [2] So wurden beispielsweise von Sozialhilfeempfängern Einladungen und Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

Später wurden anstelle der Verpflichtungserklärungen auch sogenannte Reiseschutzversicherungen zugelassen, die durch den Aufenthalt in Deutschland entstehende Kosten bis einschließlich der Kosten einer eventuellen Abschiebung übernehmen. Dies ersparte den hohen bürokratischen Aufwand für die Prüfung der Bonität im Rahmen der Verpflichtungserklärung (dort wo diese Prüfung tatsächlich stattfand). Anstelle von privaten Einladungen wurden nun verstärkt geschäftliche Einladungen fingiert. [3] [4]

Die Bewertung des Richters, dass die Bundesregierung Schleusungen begünstigt habe, ist umstritten.


Sofern die Infos in [5] und anderen Artikeln des R-Archivs zutreffen, muss die Affäre jedoch komplett anders dargestellt werden als dies bisher der Fall ist. Wie so ein komplettes Rewrite aussehen kann, darüber muss ich nun erstmal nachdenken. --Birger_Fricke 23:20, 22. Mär 2005 (CET)

Der Titel "Visa-Affäre" ist in jedem Falle gerechtfertigt. Eine solche Lockerung der Einreisepraxis kann getrost als "Fehler" bezeichnet werden, die jahrelange Ignorierung der Warnungen der jeweiligen Botschaften, des Innenministers u. des BKA sowie der offensichtlichen Folgen der Volmer-Erlasse, die - u. das wird im Artikel nicht ALL zu deutlich - Carnet de Touriste sowie Reiseschutzpass zu einzig nötigen Bonitätsnachweisen bestimmten, muß natürlich als skandalös angesehen werden.

U. zur Einwanderung: die ist nur so gut für die Wirtschaft, solange es eine wirkliche Integration gibt. Die verbreitete Meinung ist, daß ein Großteil der Einwanderer im Rahmen der Volmer-Erlasse in die Schwarzarbeit oder Prostitution abgewandert ist. Inwiefern das unsere wirtschaft stärken soll, weiß ich nicht. Deuitschland hat ohnehin ein gravierendes Integrationsproblem... :::

Englische Fassung Bearbeiten

Mag sich jemand mal en:German Visa Affair 2005 anschauen? Marc Schulz und ich können uns nicht drüber einigen, wie eine neutrale Einleitung in die Problematik aussieht, wenn da ein paar mehr Leute drüber schauen würden, wäre das sicher gut. -- TillWe 13:14, 27. Mär 2005 (CEST)

aus dem Artikel verschoben Bearbeiten

Während die Vorwürfe der CDU/CSU von vielen Medien übernommen wurden, zeigt die Kriminalitätsstatistik keinen Zusammenhang zwischen der Visa-Politik und illegaler Einwanderung oder Zwangsprostitution.

Was ist "die Kriminalitätsstatistik" und wo kann ich sie mir ansehen? Einstweilen bleibt es bei der Aussage im Artikel: dies ist unklar.--Chef Diskussion 18:49, 30. Mär 2005 (CEST)

Eine indirekte Quelle für diese Behauptung ist z.B. http://www.taz.de/pt/2005/03/05/a0126.nf/text -- TillWe 21:57, 30. Mär 2005 (CEST)
Ich habe beim BKA gesucht, folgende Zahlen gibt es:

Menschenhandel:

Jahr   Anteil Opfer (Ukr)   Anzahl Opfer (Ukr)   Anteil Täter (Ukr)  Anzahl Täter (Ukr)
--------------------------------------------------------------------------------------
98        13,5%                 unb.                    unb.              unb.
99        21,7%                 174                     3,2%               26
00        12,4%                 115                     2,9%               24
01        13,8%                 128                     4,2%               31
02        10,6%                  86                     unb.              unb.
03         8,3%                 103                     unb.              unb.


Tatverdächtige überhaupt

Jahr    Anzahl ukrainische TV    Anteil ukrainische an nichtdeutschen TV
98           12.769                       2,0%
99           12.280                       2,1%
00           12.602                       2,1%
01           17.210 (!)                   3,0%
02           17.331 (!)                   3,1%
03           12.633                       2,3%


Nun ist die Frage: Wie interpretieren? Zumindest die letzte Tabelle erscheint mir für die Jahre des Erlasses einen recht deutlichen Anstieg zu zeigen. Für den Bereich Menschenhandel (erste Tabelle) dagegen nicht. Wobei das alles hinterfragbar ist, nach Aufklärungsquote, Dunkelziffer, Weitergereiste in andere EU-Staaten etc. Außerdem weiß ich nicht, wie gemessen wird und ob evtl. eine Zeitverzögerung da ist: wenn die Verurteilte messen und Ermittlungsverfahren und Prozesse bekanntlich länger dauern, wäre die "Welle" zeitverzögert - die erste Tabelle weist allerdings bis 2003 gerade ein Absinken aus. Jetzt bräuchte man aktuellere Daten ... Im Moment scheint es mir, daß sich jeder etwas herauspicken kann, was ihm paßt, deswegen wäre ich für Beibehalten der jetzigen Formulierung.--Chef Diskussion 16:17, 31. Mär 2005 (CEST)

Wieder ergeben sich mehr offene Fragen als beantwortet wurden: Wie wird jemand offiziell zum "Tatverdächtigten"? Wieviele der tatverdächtigen Ukrainer waren mit einem Besuchervisum unterwegs (und sind daher der Thematik "Visa-Affäre" zuzurechnen) und wieviele waren mit einem anderen Visum oder gänzlich ohne Visum hier? Beim kurzen Googlen nach Zahlen zu den legal in Deutschland lebenden Ukrainern habe ich [6] und [7] gefunden - ganz interessant. --Birger_Fricke 16:44, 1. Apr 2005 (CEST)
ad 1: "Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen." siehe [8]. Das ist allerdings für die Frage irrelevant, denn uns interessiert, ob es einen Anstieg der Kriminalität gab / gibt. Dazu ist die genaue Definition von "tatverdächtig" irrelevant, solange sie sich in den Jahren nicht geändert hat.
Die zweite Frage (wie viele davon waren mit Visum unterwegs und sind der "Visa-Affäre" zuzurechnen) erscheint mir nicht beantwortbar. Deine Links mögen an sich interessant sein, für den Artikel bringen sie leider nichts.--Chef Diskussion 23:02, 1. Apr 2005 (CEST)
Und dann gibt es noch die knifflige und eher politische Frage: wenn durch eine bewusst gewollte erleichterte Visa-Politik die Zahl der sich in Deutschland lebenden UkrainerInnen vergrößert, und ein konstanter Prozentsatz (z.B. 0,5 % oder so) der UkrainerInnen "Tatverdächtige" sind, ist eine Steigerung der absoluten Zahl tatverdächtiger UkrainerInnen dann bewusst gewollte Folge der Visa-Politik, oder ein nicht zu vermeidender Nebeneffekt? -- TillWe 11:41, 2. Apr 2005 (CEST)
Um mal politisch zu antworten: Das ist doch nun gerade der Vorwurf! Daß das AA bewußt und gezielt die Kriminalität gefördert hätte, wäre ja geradezu der Hammer. Der "nicht zu vermeidende Nebeneffekt" wäre dann eben sehr wohl zu vermeiden gewesen, wenn man diese Visa-Politik nicht gemacht hätte. Genau das ist der Vorwurf: Daß zum Zwecke einer offenen ("grünen") Visapolitik sehenden Auges (wegen "ideologischer Verblendung") eine Kriminalitätserhöhung in Kauf genommen wurde, selbst nachdem es Warnungen davor gab.
Sodann stimmt es aber noch nicht einmal, daß die hohe Absolutzahl 01 und 02 auf eine hohe Absolutzahl von Ukrainern insgesamt zurückzuführen ist (dann hätten etwa auch 2003 im Saldo viele Ukrainer das Land verlassen müssen). Die folgenden Daten habe ich vom Statistischen Bundesamt - da muß man sich länger durchklicken und downloaden (ist aber kostenfrei) - bzw. selbst errechnet:
    Ukrainer in Deutschland        Anteil ukr. TV / alle Ukrainer in D
98          63.672                               20  %
99          76.785                               15,9%
00          89.282                               14,1%
01         103.477                               16,6%
02         116.003                               14,9%
03         125.998                               10  %
Auch das kann man sicherlich verschieden interpretieren (wobei zunächst mal unter den TV wohl auch Illegale sind, die bei den offizielen (letzte Tabelle links) anscheinend nicht mitgerechnet werden, weswegen die Prozentzahlen (letzte Tabelle rechts) wahrscheinlich zu hoch sind). Nun läßt sich grundsätzlich festhalten: über die Jahre kommen recht stabil ca. 11.000-12.000 Ukrainer p.a. nach D (das gilt auch für die Jahre davor, die ich hier nicht aufgeführt habe); der höchste Anstieg war 2001 mit 14.195, 2003 sank er auf 9.995. Dafür, daß die absolute Zahl der TV zunächst mal recht stabil blieb, wuchs die Zahl der Ukrainer überhaupt an, was trendmäßig zu einem Sinken der Quote (letzte Tabelle rechts) führt. Ganz gegen diesen Trend stieg die Quote von 2000 zu 2001 von 14,1 auf 16,6 und erreichte auch im folgenden Jahr noch nicht wieder den niedrigen Stand von 2000. Erst 2003 sank die Quote dann wieder rapide. Ob das nun nur oder hauptsächlich mit dem Erlaß zusammenhängt, kann natürlich keiner sagen. Außerdem spricht die oberste Tabelle (Menschenhandel) immer noch eher dagegen. Wobei alle diese Tabellen mit Unwägbarkeiten behaftet sind.
Ich sehe jedenfalls gar keine Chance, das "unklar" im Artikel durch "kein Anstieg" zu ersetzen.--Chef Diskussion 15:44, 2. Apr 2005 (CEST)
Wobei "unklar" ja gleichbedeutend wäre mit "nicht nachweisbar". "unklar" legt nahe, dass Fischer & co beweisen müssten, dass es keinen Anstieg gab. Zu dem Anstieg von 2000/2001: Statistisch gesehen ist das nur Rauschen, vor allem, wenn man die 20% von '98 in Betracht zieht. dr_strangelove 10:31, 21. Apr 2005 (CEST)
Man muss wohl noch deutlicher unterscheiden zwischen den Ukrainern, die dauerhaft in Deutschland leben, jenen, die mit einem Touristenvisum für wenige Wochen und Monate hier sind und denen, die illegal hier sind. Die Anzahl der legal in Deutschland lebenden Ukrainer steigt - ok. Für die Visaaffäre sind jedoch vor allem diejenigen interessant, die mit einem Touristenvisum eingereist sind. Denn nur für diese sind Reiseschutzversicherung und Reisebüroverfahren sinnvoll. Grüße, --Birger_Fricke 11:12, 26. Apr 2005 (CEST)

Ich hab mal folgende Satz herausgenommen, weil ich ihn bezweifle. Kann jemand den belegen?

Sie behaupteten, dass seit 2001 aus der Ukraine fast ausschließlich Kriminelle und Schwarzarbeiter kamen.

Das ist ein diskriminierender Unfug. Wenn das stimmte, hätte sich das in den Kriminalitätsstatistiken niederschlagen müssen. Es sei denn es würde behauptet, es seien Kriminelle, die keine Verbrechen begingen ;-) Nehmen wir an, das wäre richtig: Fischer wäre nicht zu halten gewesen. Also, Herausnahme war völlig korrekt. --GS 11:16, 21. Apr 2005 (CEST)

Reiseschutzbrief Bearbeiten

Habe mal einiges zu den Reiseschutzbriefen und dem Urteil im Jahr 2001 verändert. Habe einiges richtig gestellt (z.B. Reiseschutzbriefe gab es schon seit 1995; sachliche Feststellungen im Urteil sind nachweislich falsch und damit nur Ansichten) und gestrichen (z.B. auch wenn ein Richter in einem Urteil von einem "Putsch gegen die Gesetzeslage" spricht, bleibt es doch polemische Meinung und wird kein Fakt).

Darüber hinaus habe ich einige Änderungen hinsichtlich des "Vorlebens" des Volmer-Erlasses (schon seit den Achtzigern gab es diese Anordnung bei der Visavergabe) eingefügt und parteiliche Vermutungen und Mutmaßungen gestrichen.

guter link, wo ich viel des wissens erfuhr, wäre noch: http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1634 (für die Fakten wichtig sind v.a. Teile I-VI der Visa-Affäre)

Nur scheint die eigentliche Affäre sich nicht im Auswärtigen Amt, sondern im Innnenministerium und einigen Bundesbehörden ereignet zu haben. (siehe dazu im obigen link unter "Politische OK") mfg--Zufinden 20:57, 21. Apr 2005 (CEST)

Stichtwort: ("In dubio pro libertate" - Im Zweifel für die Reisefreiheit") Bearbeiten

Ich habe dieses Stichwort herausgenommen, weil es nicht den Volmer-Erlass wiedergibt, sondern als Illustration gegen den Willen von Volmer in den Erlass so eingefügt, war, dass dieses Prinzip nur bei einem Gleichstand der Für- und Widerargumente bei einem Zweifel an der Rückkehrbereitschaft anzuwenden war. Neben den Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft gab es noch andere Gründe, die von den Via-Beamten zu prüfen waren z.B. Bonität.

Das Stichwort steht so im Erlass und ist Kern der Diskussion. Das Prinzip hatte laut Berichten vielfach zu einer praktischen Aussetzung der Prüfung geführt. Das hat den aktuellen Mißbrauch ermöglicht, was auch Fischer zugibt. Der Verweis auf die Vorgänger-Regierung ist laut SPIEGEL nicht korrekt. Wir sollten uns um eine ausgewogene Darstellung bemühen, s. NPOV. Gruß --GS 16:28, 22. Apr 2005 (CEST)
Das ist nicht richtig: im Untersuchunsausschuss hat sich ergeben, dass es bei diesem Prinzip um eine Illustration ging, die gegen Volmers Willen in den März-Erlass eingefügt worden war. Dubio heißt Zweifel und der Satz In dubio pro libertate stellt den Erlass sowohl nach Text als auch nach Geist auf den Kopf, wenn man ihn auf den ganzen Text bezieht. Bezogen aber muß er werden auf die Frage der Rückkehrbereitschaft und nur in jenem Falle angewendet werden, wo sich Für und Wieder der Zweifel an der Rückkehrbereitschaft die Waage halten. Wo hat Fischer zugegeben, dass dieses Prinzip - was eine fälschliche und nicht neutrale Wiedergabe des Erlasses ist - den Mißbrauch ermöglichte? 62.214.153.156 16:47, 22. Apr 2005 (CEST)

Bitte nicht Aussagen von Zeugen mit Ergebnissen des Ausschusses verwechseln. Zu Fischer s. hier. Ansonsten bitte ich um kurze, sachliche und stilistisch saubere Darstellung. Es ist halt ein Lexikonartikel, da ist Übersichtlichkeit wichtig. Hintergrundinformationen am besten in die Links. --GS 17:03, 22. Apr 2005 (CEST)

Einverstanden. Allerding unter der Voraussetzung, dass nicht sinnentstellend Fakten weggelassen werden. Die Aussagen von Günter Pleuger im Untersuchungsausschuss haben klar gemacht, worum es bei der Visa-Affäre wirklich ging. 62.214.153.156 17:21, 22. Apr 2005 (CEST)

Er hat es aus seiner Sicht klargemacht. Das ist ein Zeuge. Warum soll das so überproportional gewichtet werden? Zum Thema in dubio: "Schaden nahm heute unterdessen die derzeitige rotgrüne Verteidigungslinie: Immer wieder hatten die Koalitionspolitiker, allen voran SPD-Obmann Olaf Scholz, darauf verwiesen, dass die Losung "In Dubio pro Libertate" in Kontinuität mit Erlassen der CDU-geführten Vorgängerregierung gestanden habe. Volmer dagegen bekräftigte gerade den Wunsch, diese Politik zu korrigieren. Ein besonders schwerer Schlag ist das allerdings nicht - das Regierungslager changiert bereits seit Beginn des Ausschusses mühelos zwischen dem Anspruch von Reformertum und Traditionalismus in der Visapolitik. " [9] -Eine Bitte, kannst Du den auschweifenden, unpräzisen und stilistisch problematischen Teil, den ich gelöscht hatte, bitte wenigstens zurückbauen? -GS 18:39, 22. Apr 2005 (CEST)

Gewichtest du nicht die Staatsanwaltschaft ziemlich hoch, indem du allein ihre Meinung in den Einleitungsabschnitt einbringst? Zur Erinnerung: Köln liegt in Nordrhein-Westfalen. Jersey 09:02, 25. Apr 2005 (CEST)

Die Staatsanwaltschaft ist eine staatliche Behörde. Die Ermittlung einer Behörde gegen einen amtierenden Minister ist ein Faktum, dass in einer Enzyklopädie zwingend genannt werden muss. Die Staatsanwaltschaft ist Teil des Rechtssystems, das nach unserem Verständnis keine "Meinungen" produziert, sondern Entscheidungen. Das gilt so auch für das Parlament. Das Parlament hat einen Untersuchungsausschuss einberufen. Insofern sind beide Vorgänge vergleichbar und gehören in den Abschnitt. Bei dieser Feststellung endet übrigens schon jede Bewertung. Der Leser muss sich selbst sein Bild machen, wie er das Gesagte beurteilt. --GS 09:21, 25. Apr 2005 (CEST)

Es gibt kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Köln gegen Fischer oder Volmer. Artikel in der Wikipedia sollten keine Propagada machen. M.E. mißbraucht die Staatsanwaltschaft und auch der Richter in Köln/NRW ihre Unabhängigkeit zu politischen Zwecken. Wer den Erlaß (der fälschlich Volmer-Erlaß heißt) durchgelesen hat, sieht, dass die Staatsanwaltschaft einfach Dummheiten behauptet. Diese Dummheiten wurde von interessierter Zeite ins riesengroße aufgebauscht. Und Artikel sind zur Wahrheit und zu NPOV verpflichtet. Ich empfinde den von dir eingefügten Satz als unwahr und als Propaganda und lasse ihn trotzdem stehen. Jersey 09:31, 25. Apr 2005 (CEST)
Das ist jetzt eine problematische Formulierung: Du hältst einen Satz von mir für Propaganda? Das bedeutet: ich (Nutzer:GS) verbreite Propaganda und Unwahrheiten? Diese Behauptung will ich hier nicht stehenlassen, zumal es sich bei dem von mir eingefügten Satz um ein leicht überprüfbares Faktum handelt. Deine Formulierung lässt mich allerdings überlegen, ob es Dir um NPOV geht. Wer in einer Sache neutral ist, wird sich kaum so aufregen ("Dummheiten", "aufgebauscht", "Unwahrheit", "Propaganda"). --GS 10:27, 25. Apr 2005 (CEST)

Ja, Propaganda. Man kann auch durch Weglassen von Fakten Propaganda treiben. Du behauptest, es gäbe ein Ermittlungsverfahren gegen Fischer und Volmer? Belege? Zur Wahrheit gehört auch, der Text des so genannten Volmer-Erlasses. Wenn ein dummer Staatsanwalt hier keine Texte lesen kann, sollte das nicht an so prominenter Stelle in einem Artikel unter Weglassung anderer Fakten stehen. Jersey 10:47, 25. Apr 2005 (CEST)

Ein Verfahren gegen Fischer und Vollmer gibt es nicht. Das steht in dem Satz auch nicht. Zitat SPIEGEL Online von heute: "Pünktlich zur Fischer-Aussage gibt es auch Neues von der Staatsanwaltschaft in Köln. Die Bundesregierung trägt nach ihrer Überzeugung eine erhebliche Mitschuld am Visa-Missbrauch durch kriminelle Schleuserbanden. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf die Anklageschrift gegen den Inhaber der Reiseschutz AG, Heinz Martin Kübler, der die Pässe von April 2001 an vertrieb. Sowohl Auswärtiges Amt als auch Bundesinnenministerium hätten es demnach versäumt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Pässe "die Seriosität der Reiseschutz AG und ihrer Vertriebspartner zu überprüfen, wodurch die Schleusungskriminalität zum größten Teil verhindert worden wäre", heißt es in der Anklage." Ein Verfahren gegen Fischer gibt es nicht, trotz Anzeigen aus der Bevölkerung. Der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles hatte einen Anfangsverdacht als gegeben bezeichnet. s. z.B. hier --GS 10:55, 25. Apr 2005 (CEST)

Wenn es kein Ermittlungsverfahren gegen Fischer und Ko gibt, warum schreibst du dann: Die Ermittlung einer Behörde gegen einen amtierenden Minister ist ein Faktum, dass in einer Enzyklopädie zwingend genannt werden muss. ? Ich halte den Anfangsverdacht von Dummheit in der kölner Oberstaatsanwaltschaft für gegeben. Jersey 10:59, 25. Apr 2005 (CEST)
Ich sehe in der Reiseschutzversicherung vor allem eine Verlagerung des finanziellen Risikos auf den Einreisenden. Immerhin musste er neben der Versicherungsprämie wohl auch eine Kaution hinterlegen. (Bevor es diese Versicherung gab, musste der Einladende für Krankheitskosten und ggf. Abschiebung seines Gastes bürgen - dafür musste seine Finanzkraft geprüft werden, ein recht aufwändiges Verfahren.) Ist die Reiseschutz AG ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen? Hat sie etwa Krankenhaus- und Flugrechnungen nicht bezahlt? Entweder fehlt hier eine wichtige Information, oder ich habe etwas Grundsätzliches nicht verstanden. Grüße, --Birger_Fricke 11:21, 26. Apr 2005 (CEST)
Ebenfalls empfinde ich die Behauptung der Staatsanwaltschaft als eine eigene Meinung, die im Artikel einen zu hohen Stellenwert erhält! Der Absatz: "Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Richter am Kölner Landgericht einen Angeklagten wegen ´bandenmäßiger Menschenschleusung` zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und dabei überraschend auch offizielle Stellen in scharfen Worten kritisiert: Das Außenministerium habe den Straftaten Bargs durch ´schweres Fehlverhalten Vorschub geleistet`, der Visa-Erlass sei ein ´kalter Putsch gegen die bestehende Gesetzeslage`. Der Richter beklagte zudem, seine Arbeit sei durch das Auswärtige Amt planmäßig behindert worden, u.a. durch abgestimmte Aussagen." sollte gekürzt und ans Ende des Artikels verschoben werden. Wichtiger als die Meinung eines Richters aus Köln halte ich doch Gegenpositionen von Regierung contra Opposition.--Florian K 12:38, 26. Apr 2005 (CEST)

Der Scan des Schengen-Visums trägt keine Lizenz. Ich kann die prinzipielle rechtliche Zulässigkeit nicht bewerten. Eine Bezugnahme auf § 59 UrhG dürfte jedenfalls ausfallen. Ich nehme das Bild daher heraus und bitte es erst nach rechtlicher Qualifizierung der Zulässigkeit wieder einzustellen. Gruß --GS 08:54, 16. Jun 2005 (CEST)

Rache des Innenministeriums? Bearbeiten

Was ist eigentlich mit den Vorwürfen, die auch im Spiegel auftauchten, wonach die sogenannte Visaaffäre allein aus Rache vom Inneministerium losgetreten wurde, weil Fischer zu sehr auf Aufarbeitung der Nazivergangenheit des Ministeriums gedrängt hat, was auch die Einstellung verschiedener Ehrenämter und regelmäßiger Ehrungszeremonien einzelner ehemaliger Mitarbeiter bedeutet hätte? Von da an hätten dann die Unionsparteien die Skandalisierung dessen fortgetrieben, was nur die Legalisierung der gängigen Visavergabepraxis bedeutete. Und woher kommen solche hysterische Zahlen und Formulierungen im Artikel, wonach: "zehntausende" Schwerverbrecher in die Bundesrepublik eingefallen sein sollen? --TlatoSMD 20:23, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Korrektur: Es ging um das Außen-, nicht das Innenministerium. Bei diesen Initiativen von seiten Fischers handelte es sich um den Nachruf-Erlass 2003 und die Nachruf-Affäre 2004; das Ergebnis sehen wir heute in der Unabhängigen Historikerkommission - Auswärtiges Amt und ihrer vieldiskutierten Studie Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. HIER ist der Ursprung der angeblichen: "Visaaffäre" zu suchen; durch Verunglimpfung Fischers und der rot-grünen Bundesregierung mittels vollkommen aus der Luft gegriffener Behauptungen über die tägliche Einwanderung zehntausender Schwerverbrecher ("Visaaffäre") versuchten die Diplomaten, die Bildung genau dieser Historikerkommission zu hintertreiben, und die CDU sprang dann nur zu bereitwillig auf den Zug auf. --79.193.31.8 16:41, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Visa-Affäre in Österreich Bearbeiten

In Österreich gab es doch auch eine Visa-Affäre. Wieso wird im Artikel nicht darauf eingegangen? Oder sollte hier besser ein eigener Artikel erstellt werden? --91.128.65.80 13:24, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Vielleicht hat sich noch keiner gefunden, der das schreibt?! Also los! Ich würde keinen zusätzlichen Artikel schreiben, sondern hier darauf eingehen. LG --Detlef ‹ Emmridet 13:37, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Auswirkung Bearbeiten

In einer ZDF reportage erinnere ich mich gesehen/gehoert zu haben, dass viele in andere EU Laender weitergereist sind. Zum Beispiel nach Portugal, wo die Anzahl der Ukrainer(?) danach die groesste Gruppe ausmachten. Im nachhinein wurde eine Aufenhaltserlaubnis erteilt.

Es waere schoen einen mit Quellen belegten Abschnitt zu den Auswirkungen der "Visa-Affäre" im Artikel zu haben. --Lofor 21:31, 26. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Zitat Bearbeiten

"Das Lau-Zitat wird in zahlreichen Internet- bzw. Web-Log-Einträgen fälschlicherweise Fischer zugeschrieben." Das soll wohl heissen "Das ZUSAMMENFASSENDE Lau-Zitat wird in zahlreichen Internet- bzw. Web-Log-Einträgen fälschlicherweise Fischer als WORTLAUTZITAT zugeschrieben." --197.228.11.207 03:19, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten