Diskussion:Viertes Buch Sozialgesetzbuch

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 217.224.225.249 in Abschnitt Sozialgesetzbuch viertes Buch

Pro und Contra Weblink

Ich habe den Weblink wieder so aufgenommen. Mir wurde mal gesagt, dass in der Wikipedia Hinweise auf fremde Quellen am Ende stehen sollen.

Das finde ich auch durchaus korrekt: Es gibt Browser, die mich nach einem Klick auf einen Link nicht zurücklassen. Klicke ich auf einen Link mitten in einem Text erwarte ich nicht unbedingt, in eine völlig andere "Welt" zu kommen, sondern in einen anderen Wikipediaartikel.

Daher finde ich persönlich sogar die Links mitten im Text für überflüssig bis störend.

Am Ende eines Artikels, unter dem eindeutigen Hinweis "Weblinks", steht es mir unbenommen, ggf. die Wikipedia per Link bewusst zu verlassen.

Ich habe also den Weblink-Hinweis aufgenommen und bitte darum, wenigstens diese Kompromisslösung stehen zu lassen.

Winona Ryder macht Urlaub 07:24, 30. Jun 2005 (CEST)

Es sind durchaus auch Links aus dem Text heraus erlaubt. Ich persönlich halte das auch für besser, weil man an der jeweiligen Stelle direkt auf die Information zugreifen kann, sonst muss ich erst bis zum Ende blättern und ggf. nach einen Link suchen.

Ob mich ein Browser wieder zurück läßt oder nicht, hängt wohl nicht davon ab, an welcher Stelle ich den Link anordne. Im Übrigen ist der Rücksprung von juris wohl kein Problem. Und deine Kompromisslösung führt jetzt halt dazu, dass der Link doppelt vorhanden ist - finde ich ganz toll. Este 09:34, 30. Jun 2005 (CEST)

Na dann ist es ja gut - du findest es "ganz toll", ich halte es für einen Kompromiss. BTW: "Ob mich ein Browser wieder zurück läßt oder nicht, hängt wohl nicht davon ab, an welcher Stelle ich den Link anordne. Im Übrigen ist der Rücksprung von juris wohl kein Problem." - Letzteres kann ich nicht für alle Nutzer beurteilen. Zu ersterem kann ich nochmals sagen, dass ich in einem Text eben nicht erwarte, aus der besuchten Domain herausgeleitet zu werden, unter Weblinks ist dies aber eindeutig. Da es sich bei dem Unterbringen eines Links im oder unzter dem Text um eine Grundsatzfrage handelt (ich finde es aus o.g. und aus Vereinheitlichungsgründen im Text absolut unpassend, am Textende absolut einheitlich und damit einfacher zu finden), werden wir hier auch nicht darüber diskutieren müssen. Dafür gibt es sicher schon Meinungsbilder etc. Mit freundlichem Gruß Winona Ryder macht Urlaub 1. Jul 2005 07:35 (CEST)

Sozialgesetzbuch viertes Buch Bearbeiten

Warum wird o.g. nicht weitergeleitet, obwohl es so heißt? Gruß -- 217.224.225.249 23:15, 22. Nov. 2014 (CET)Beantworten