Diskussion:Verweisung (Recht)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Waugsberg

Mit "Verweisung" ist im Recht auch die Verweisung auf andere Rechtsvorschriften gemeint. Ein entsprechender Artikel müsste noch geschrieben werden, etwa zur Unterscheidung zwischen statischen und dynamischen Verweisungen und zu den verfassungsrechtlichen Fragen bei letzteren. -- Robert Weemeyer 09:58, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Dank für den Hinweis, da sollte noch was ergänzt werden. Im Moment notiere ich schon mal: Blankettverweisung, Rechtsgrundverweisung, Rechtsfolgenverweisung. --wau > 13:42, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten