Diskussion:Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Benatrevqre in Abschnitt Angebliche Bedingung Gorbatschows

Der Zusammenhang mit der DDR ist noch nicht ganz schlüssig? Entgegenkommen gegen Polen? Entgegenkommen gegen BRD (siehe Grundlagenvertrag)? --He3nry 15:14, 6. Mär 2005 (CET)

Bundestagsentscheidung Bearbeiten

Im Artikel Oder-Neiße-Grenze steht, 10. Mai 1972: Der Bundestag bekräftigt die Vorläufigkeit des Vertrages. Er bilde „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund ist der Vorbehalt der vier alliierten Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge ist die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen. Andererseits steht unter Grundlagenvertrag, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, die Anerkennung der gegenseitigen Grenzen von DDR und BRD sein verfassungsgemäß gewesen. Das widerspricht sich doch? Morgenstar 01:57, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Nicht unbedingt. Das hängt z.T. mit dem Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland zusammen. --Orangerider Frau Zombie! Kundschaaaft!! 13:43, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Toter Weblink Bearbeiten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 13:15, 28. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Begriffsbestimmung "Warschauer Vertrag" Bearbeiten

Der Begriff "Warschauer Vertrag" entspricht (auch) nach offizieller Sprachgebung synonym dem "Warschauer Pakt" (siehe dort) in den betroffenen Mitgliedsstaaten. Hier erscheint mir eine Begriffsbestimmung vorab sinnvoll, damit es keine Verwechselungen kommt.

Hier falsches Lemma, wenn dann dort: Warschauer Vertrag. Und dort wird's auch schon längst erwähnt. --Mannerheim 11:41, 21. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Angebliche Bedingung Gorbatschows Bearbeiten

Im Abschnitt Weitere Entwicklung ist immer noch der Satz über eine angebliche dementierte Bedingung Gorbatschows auskommentiert, zu dem ein genauer Beleg seit längerem aussteht. Ich vermute, dass der ohnehin nicht beizubringen ist, weil hier eine Verwechslung mit einer in Frage stehenden sowjetischen Bedingung zur Bodenreform vorliegt. Dass die Regelung der Grenzfrage eine alliierte Bedingung war - und nicht nur Gorbatschows! - ist meines Wissens unstrittig. Falls keine begründeten Einwände bestehen, würde ich die m.E. irreführende Angabe löschen. --Ralfonso (Diskussion) 10:08, 30. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wie jetzt, strittig oder unstrittig? Ich kann mich noch entsinnen, dass Paffrath darüber schrieb und diese Aussage traf, mir liegt aber das Buch nicht mehr vor, daher ist mir leider auch nicht mehr die Seitenzahl bekannt. Dass dies eine alliierte Bedingung zur Dt. Einheit gewesen sei, müsste dann wohl ebenso zu belegen sein. Benatrevqre …?! 00:31, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Ein schönes 2019 wünsche ich allerseits, friedliche und produktive Zusammenarbeit bei der Verbesserung der Artikel. Nun zu der Passage im Artikel mit einer einsamen Info, wie Gorbatschow 1990 zur Ostgrenze Deuschlands/Westgrenze Polens stand. Zunächst einmal würde ich diese Thematik nicht hier darstellen, sondern im Artikel Deutsch-polnischer Grenzvertrag und dort im Kapitel "Vorgeschichte", das heute noch ziemlich dünn ist. Polen, das war klar, wollte Sicherheit und das hieß, Anerkennung seiner Westgrenze vor der Wiedervereinigung. Frankreich stand nun im Vordergrund dieses Themas, nicht die Sowjetunion. Denn Frankreich, dem alles sowieso viel zu schnell ging mit der Wiedervereinigung, war diejenige Siegermacht, die sich im Zeitraum von November 1989 bis zum 3. Oktober 1990 am stärksten für die polnischen Interessen eingesetzt hat. Kohl stand auf dem Standpunkt, dass erst der gesamtdeutsche Souverän eine endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze aussprechen könne. Folglich müsste erst die Vereinigung der beiden deutschen Staaten vollzogen werden, vor der Anerkennung der Grenze. Nur haben alle vier Siegermächte in den 2+4-Verhandlungen aber klargemacht, ohne Anerkennung keine Vereinigung. Kohl wollte den Preis für die Vereinigung aber erst nachher zahlen, nicht vorher. Er konnte das aber nicht komplett durchsetzen, er musste einen Kompromiß schließen. Der sah so aus: I) beide deutschen Parlamente, also Volkskammer und Bundestag (nicht die Regierungen), gaben vorab in gleichlautenden Resolutionen Zusicherungen an Polen. II) im 2+4-Vertrag wurden die deutschen Grenzen endgültig festgeschrieben, aber außerdem besagtes Grenzabkommen mit Polen angekündigt. Alle weiteren Fragen zur Oder-Neiße-Grenze sollten bilateral geregelt werden. III) Unmittelbar nach dem 3. Oktober 1990 wurde als erster internationaler Vertrag des wiedervereinigten Deutschlands das angekündigte Grenzabkommen mit Polen geschlossen, das parallel zu den 2+4-Verhandlungen zwischen Polen und Deutschland ausgehandelt worden war. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 12:59, 1. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Euch auch ein gutes Neues Jahr! Constanze Paffrath hat jedenfalls geschrieben, dass Gorbatschow dementiert habe, dass die Nichtrückgängigmachung der DDR-Bodenreform eine Bedingung für die Einheit gewesen sei (steht so auch im von mir oben verlinkten Wikipedia-Artikel zur Bodenreform). Dass er den deutsch-polnischen Grenzvertrag als Bedingung auch dementiert hätte, wäre mir neu und klingt zudem unwahrscheinlich. Denn dass der Bedingung war und die Forderung zuerst von Frankreich ausging, ist meines Erachtens klar und unbestritten. Beleg aus der Bundeszentrale für politische Bildung ist im hiesigen Artikel verlinkt, hinter dem ersten Satz des Absatzes.
Den Ablauf hast du richtig beschrieben, soweit ich das beurteilen kann, und im Artikel zum eigentlichen Grenzvertrag wäre das vielleicht wirklich besser aufgehoben. Ich habe hier nur eingegriffen, weil mir die ursprüngliche Aussage äußerst suspekt vorkam. Ich hätte es auch für besser gehalten, die Stelle zumindest als Kommentar versteckt zu lassen, bis die Sache in der Diskussion geklärt ist. -- Ralfonso (Diskussion) 01:17, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Gorbi hin oder her, das wird sich durch Nachlesen klären lassen. Es gibt einen anderen Punkt, den ich am Grenzvertrag von 1990 für bemerkenswert halte. Die Oder-Neiße-Grenze wurde 1990 zwar anerkannt, unverletzlich, zum Territorium von Polen gehörig, etc., aber nicht ex tunc. Rückwirkend galt der Grenzvertrag nicht. Deswegen blieb wie schon im Warschauer Vertrag von 1970 dann auch 1990 ungeklärt, welche Rechtslage im deutschen Osten von 1945 bis 1990 galt. In der Beziehung blieben vor allem zivilrechtliche Fragen offen. WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 14:04, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Gutes Neues. Ja, das mit dem ex tunc stimmt natürlich, schließlich zählten die dt. Ostgebiete zuvor ja völkerrechtlich noch nicht zu Polen (Nordostpreußen auch noch nicht zur RSFSR), da Polen bzw. Russland nicht über die territoriale Souveränität verfügten, sie 1945 nicht einseitig erlangten und diese aufgrund der Viermächterechte auch nicht einfach übertragen bekommen konnten, sondern allenfalls bis zum 3.10.1990 über die Gebietshoheit.
Da ich gerade kurz angebunden bin: Einverstanden: Sachverhalt besser im Hauptartikel zum dt.-poln. Grenzvertrag ausführen. --Benatrevqre …?! 21:01, 2. Jan. 2019 (CET)Beantworten