Diskussion:Vertrag von Soldin (1309)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Étienne de Saint Germain in Abschnitt Fragwürdige Textstellen

Redirect auf Deutscher Orden wurde in der QS vorgeschlagen, jedoch halte ich das nicht für gut, da es ja nur ein winziger Teil des Themas Deutscher Orden ist. (Siehe auch Wikipedia:Weiterleitung#Inhaltliche Überlappung („Sammelartikel“)). Vielleicht wächst der Artikel auch noch. --Robert S. - QS jetzt! 20:49, 4. Jun 2006 (CEST)

Mestwin II., gestorben 1294, kann kaum 1164 ein genealogisches Traktat veröffentlicht haben. Entweder war das jemand anderes oder, was mir wahrscheinlicher erscheint, die Jahreszahl ist falsch und es war z.B. 1264 gemeint. --Proofreader (Diskussion) 23:45, 1. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Herzogtum Pommern (Greifen) und Herzogtum Pommerellen (Samboriden) Bearbeiten

Beide Herzogtümer entstanden im 12. Jh. und waren immer voneinander unabhängig. Was hat nun die Belehnung des Herzogtums Pommern an die Mark Brandenburg, die übrigens von den Greifen-Herzögen von Pommern stets bestritten wurde, noch mit dem Herzogtum Pommerellen der Samboriden konkret zu tun?--Étienne de Saint Germain (Diskussion) 11:08, 5. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Der von mir entfernte Abschnitt: Die Markgrafen händigten dem Orden auch eine Urkunde aus, der zufolge ihnen der römisch-deutsche Kaiser Friedrich II. im Dezember 1231 in Ravenna das Herzogtum Pommern zu Lehen gegeben hatte.[1][2][3] Diese Belehnung, die vor Friedrich II. bereits Friedrich Barbarossa vorgenommen hatte, war am 8. Januar 1295 in Mühlhausen erneuert worden.[4] Der Kauf- und Teilungsvertrag von Soldin wurde 1311 von dem römisch-deutschen König Heinrich VII. bestätigt.

Fragwürdige Textstellen Bearbeiten

Was hat das Folgende konkret mit dem Vertrag von Soldin zu tun?--Étienne de Saint Germain (Diskussion) 11:57, 9. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Da der letzte pommerellische Herzog, Mestwin II., keine männlichen Nachkommen hatte, stellte er im Jahr 1164 in einem öffentlich gemachten Traktat seine genealogische Abstammung klar, wie sie aus zahlreichen Urkunden hervorging.[5]
  1. Scriptores rerum Prussicarum, Band I, loc. cit, S. 708–709, Anmerkung 91
  2. Friederich II. Römischer Kayser, belehnet Johannem und seinen Bruder Ottonem, seel. Marggraffen Alberti Söhne, mit der Marck Brandenburg und dem Hertzogthum Pommern, wie dieses ihrem Vater und vorigen Marggraffen zu Brandenburg von ihm und seinen Vorfahren verliehen worden. In: Friedrich von Dreger: Codex Pomeraniae diplomaticus. I. Band bis auf das Jahr 1269 incl. Haude und Spener, Berlin 1768, S. 149–152, Nr. LXXXVII.
  3. Martin Wehrmann: Geschichte von Pommern. Erster Band, Waidlich Reprints, Frankfurt 1981 (unveränderter Neudruck der ersten Ausgabe von 1904/06), S. 99.
  4. Jacob Caro: Geschichte Polens, Zweiter Theil (1300-1386), Perthes, Gotha 1863, S. 27
  5. Ausführung der Rechte Sr. Königl. Majestät von Preußen auf das Herzogthum Pommerellen und auf verschiedenen andere Landschaften des Königreichs Pohlen. Mit Beweis-Urkunden. Gedruckt nach dem Berliner Exemplar. Regensburg 1773, S. 13.