Diskussion:Vertrag von Bongaja

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Kmhkmh in Abschnitt Ergänzung/Neuverhandlung

Vertragsinhalt Bearbeiten

  1. Die am 19. August 1660 durch den Gesandte Gowas, Karaeng Popo, und den Generalgouverneur sowie den Rat der Niederlandisch-Indien in Batavia unterzeichnete Vereinbarung und die folgende Vereinbarung vom 2. Dezember 1660 zwischen Regierung Makassars und Jacob Cau als Kommissionär VOCs müssen geltend gemacht werden.
  2. Alle Offizier und Bediensteten der Kompanie (VOC) mit europäischen Staatsbürgern, die kürzlich oder in der Vergangenheit entkommen sind und sich noch in der makassarischen Territorien aufhalten, sind dem Admiral (Cornelis Speelman) zu übergeben.
  3. Die noch verbliebenen Werkzeugen, Waffen, Geld und Waren aus dem Schiff Walvisch (deutsch Waalfisch) in Selayar und Leeuwin (deutsch Löwen) in Don Duango, sind an die Kompanie zurückzugeben.
  4. Diejenigen, die für den Mord der niederländischen Staatsbürger an verschiedenen Orten schuldig sind, sollen demnächst im niederländischen Repräsentantenhaus gerichtlich gestellt und entsprechend bestraft werden.
  5. Der König und die Adligen Makassars müssen auf die Kriegsentschädigung haften und die gesamten Schulden begleichen, spätestens am darauf folgenden Saison.
  6. Alle Portugiesen und Briten sind aus dem Makassar zu vertreiben und dürfen nicht mehr aufgenommen werden oder Handel tätigen. Keine anderen Eropäer mehr dürfen in Makassar handeln.
  7. Nur die Kompanie darf sich erlauben, in Makassar frei zu handeln. Die Indern bzw. Moor (indische Moslems), Javaner, Malaischer, Acehneser, Siameser oder anderen dürfen keine Stoffe und Waren mehr aus China vermarkten, weil Kompenie die einzige Firma ist, die es tun darf. Alle Verletzungen werden bestraft und die Waren werden dabei von der Kompanie beschlagnahmt.
  8. Die Kompanie soll von allen Streuern und dem Zoll für Warenein- und ausführ befreit werden.
  9. Die Regierung und Einwohner Makassars dürfen nicht mehr überall segeln ausgenommen Bali, Java Küste, Batavia, Banten, Jambi, Palembang, Johor und Borneo, und müssen dafür eine Genehmigung vom hiesigen, niederländischen Kommandanten beantragen.
  10. Die ganze Festung an der Küste von Makassar sind zu zerstören, nämlich: Barombong, Pa'nakkukang, Garassi, Mariso, Boro'boso. Nur Sombaopu als makassarischer Königspalast darf noch stehen.
  11. Festung Ujung Pandang samt dem umliegenden Dorf und Land muss in einem guten Zustand der Kompanie übergeben werden.
  12. Die in Batavia verwendeten Holländischen Münzen sollen in Makassar als Zahlungsmittel akzeptiert werden.
  13. Der König und die Adligen Makassars müssen Geld im Wert von 1000 männlichen und weiblichen Sklaven nach Batavia schicken, mit Konvertierungswert 2 ½ Tael oder 40 mas makassarisches Gold pro Sklave. Die Hälfte davon sind bereits im Juni zu verschicken und der Rest spätestens am darauf folgenden Saison.
  14. Der König und die Adligen Makassars dürfen in der inneren Angelegenheiten Bimas und deren Territorien nicht mehr mitmischen.
  15. König von Bima und Karaeng Bontomarannu müssen der Kompanie vorgeführt und bestrafft werden.
  16. ...

--82.82.129.166 11:21, 28. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Kommentar Bearbeiten

Der Originaltext des Vertrages ist eigentlich besser auf Wikisource aufgehoben und sollte dann hier nur verlinkt werden. Wenn der Inhalt nicht allzu lange ist, kann man ihn zwar auch in WP übernehmen, aber dann bitte nur mit Belegen/Quellenachweis.--Kmhkmh (Diskussion) 15:55, 15. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ergänzung/Neuverhandlung Bearbeiten

Der folgende vermutlich korrekte Text wurde ohne Beleg im Artikel ergänzt:

Da die makassarischen Händler aufgrund des Vertrags mit den durch die VOC kontrollierten Häfen keine Handelsbeziehung mehr hatten, verlieren die Häfen ihre wirtschaftliche Bedeutung und demzufolge flossen auch wenigere Gelder in die Kasse der Niederländer. Nach der Besichtigung von Generalgouverneur Van der Cappellen zum Wiederaufbau der Handelsbeziehung mit den bugischen und makassarischen Königreichen wurde der Vertrag von Bongaja am 27 August 1824 durch den "Bongajaischen Abkommen von Udjung Pandang" (niederländisch Het Bongaijasch Contract de Oedjoeng Pandang) revidiert. In dem neuen Abkommen wurde auch der Anbau der Nutzpflanzen in dem Gebiet gefördert, deren Erträge der Finanzierung der niederländischen Kriegsbeteiligung in Europa dienten.

Bitte nur mit entsprechenden Belegen wieder in den Artikel einfügen.--Kmhkmh (Diskussion) 11:46, 27. Okt. 2012 (CEST)Beantworten