Diskussion:Versorgungsrecht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lexberlin in Abschnitt Problematik des Artikels

Problematik des Artikels Bearbeiten

Der Artikel zählt unter der Überschrift „Versorgungsrecht (Deutschland)“ staatliche Versorgungssysteme in Deutschland auf und beginnt mit einer Begriffsdefinition („Versorgungsrecht ist in Deutschland die Rechtsmaterie, ...“). Dafür ist keine Quelle belegt und sie dürfte auch in reputabler juristischer Fachliteratur nicht zu finden sein. Denn schon die eingangs aufgezählten Versorgungen weisen erhebliche Unterschiede auf. Zudem ist das Bundesversorgungsgesetz nicht erwähnt, was nicht etwa durch Ergänzung zu beheben ist. Vielmehr stellt die Anlage des Artikels Theoriefindung durch versuchte Begriffsetablierung dar.

Es bestehen bereits die Artikel Beamtenversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz und Ruhegehalt. Die Versorgungen des Bundespräsidenten, der Minister und der Abgeordneten sind jeweils auch dargestellt und bei Bedarf zu ergänzen. Daneben erfüllt dieser Artikel keinen Zweck. Es tut mir leid, aber m. E. handelt es sich um einen Löschkandidaten.--Lexberlin (Diskussion) 14:59, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten