Diskussion:Verschulden

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von 103II

Verschulden im Mietrecht. Ich vermietete eine renovierte Wohnung mit neuer Einbauküche. wenige Wochen nach Bezug installierte der Schwager der Mieter eine neue eigene Waschmaschine fehlerhaft. Undichtigkeiten an Wasserzulauf und Ablauf führten zur Zerstörung der Küchenmöbel, diese quollen auf und wurden unbrauchbar. Der Elektroherd glühte wegen Fehlbedienung aus, die Innenausstattung des Einbaukühlschrankes wurde zerbrochen. Bei der Zeugenvernehmung im Gerichtsverfahren wurden diese Sachverhalte durch die Zeugen bestätigt. Der Richter stellte im Ergebnis fest, daß ich nicht ein Verschulden der Mieter bewiesen habe. Ich habe eine schöne und mangelfreie Wohnung mit neuer Einbauküche vermietet und bekomme Sperrmüll zurück, der Schaden beläuft sich mit Anwaltskosten nun auf Eu 10.000,- und den Mieter trifft kein Verschulden. Ich fragte den Richter, wie er die Sache sähe, wenn ich mir sein neues Auto ausleihe und unbrauchbar zurück gäbe? Keine Antwort ist auch eine Antwort. Ich wäre euch dankbar liebe Leser, wenn Ihr mir diese Rechtsauslegung begründen würdet. Vielen Dank, Euer Hugo-Troendle.

Wikipedia ist keine Rechtsberatung. Wie wäre es, Du würdest einfach das Urteil lesen? Deinen Anwalt fragen? Notfalls in Berufung gehen? --103II 12:07, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten