Diskussion:Vermessungspflock

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von NearEMPTiness in Abschnitt Trivia

Trivia

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 In Deutschland hat beim Joggen über einen Vermessungspflock gestürzter Sportler keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz des materiellen Schadens unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht durch die die Vermessung in Auftrag gebende Kommune.[1]

  1. Jogger-Urteil, LG Kaiserslautern, Urteil v. 14. September 2007, Az. O 239/07. Abgerufen am 19. Januar 2017 (deutsch).

--NearEMPTiness (Diskussion) 14:47, 20. Jan. 2018 (CET)Beantworten