Diskussion:Verbotsgesetz 1947

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Hakenkreuz?

Heftig Bearbeiten

Als Deutscher lese ich gerade dieses Gesetz - und bin schockiert. Ist der Artikel überhaupt noch aktuell? Wurde mal überprüft, ob das überhaupt mit dem EU Recht konform geht? Das ist doch ein ziemlich heftiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, 10-20 Jahre hinter Gitter kommt man in Deutschland ja selbst für Mord kaum. In dem Artikel könnte man noch unterbingen ob das schon jemals angewendet wurde. Gibt es in Österreich gar keine Proteste gegen das Gesetz? Oder fällt dagegen protestieren dann auch schon unter das Gesetz und man wandert hinter Gitter? Darf man sich überhaupt kritisch darüber äußern oder wird das dann schon als Gesetzübertretung gewertet? Wo kommt dieses Gesetz denn her, haben das die Österreicher selber ersonnen oder kam es von den Siegermächten? Letztes kann eigentlich ja nicht sein weil dann wäre es in Deutschland ja auch so streng. Viele Fragen die man zu dem Artikel vielleicht noch in einem Sonderbereich "Anmerkungen und Kritik" beantworten könnte - sofern es euch in Österreich überhaupt erlaubt ist dazu das Wort Kritik in diesem Zusammenhang auszusprechen ohne das ihr 20 Jahre eingekerket werdet. PS: Ich hab noch mal genauer gelesen, nun denke ich das es sich größtenteils um ein historisches Gesetz handelt? Der Artikel ist etwas verwirrend finde ich wenn man das ließt denkt man das ist die aktuelle Situation in Österreich. (nicht signierter Beitrag von 223.204.247.8 (Diskussion) 16:08, 19. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Den Großteil deiner Fragen beantwortet der Artikel: die Bestimmungen des Artikels sind aktuell. Wie im Artikel steht, ist der von dir angesprochene Art. I (§§ 1 bis 3j) des Verbotsgesetzes noch immer in Kraft und kommt auch zur Anwendung.
"Wurde mal überprüft, ob das überhaupt mit dem EU Recht konform geht" -- Das EU-Recht kommt hier nicht zur Anwendung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage gegen das Verbotsgesetz wegen Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention abgewiesen. (siehe Artikel)
"10-20 Jahre hinter Gitter kommt man in Deutschland ja selbst für Mord kaum." -- Die Strafe 10 bis 20 Jahre liegt unter dem für Mord, dort sind es laut Strafgesetzbuch 10 bis 20 Jahre oder Lebenslänglich. Auch wenn eine Mindeststrafe definiert wurde, bedeutet das nicht, dass sie nicht unterschritten werden könne. (Das passiert beim Verbotsgesetz regelmäßig.) Wie auch im Artikel steht, gibt es relativ viele Freisprüche durch die Geschworenen (die in Österreich in dem für politische Delekte zwingen vorgeschriebenen Geschworenenverfahren über die Schuldfrage alleine entscheiden) wegen der eher sehr hohen Strafandrohungen.
Also, man muss schon wirklich ein Nazi sein, um wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angeklagt oder verurteilt zu werden.
"In dem Artikel könnte man noch unterbingen ob das schon jemals angewendet wurde." -- siehe Artikel: "1999–2005 ergingen insgesamt 191 Schuldsprüche". - 2006 wurde zB David Irving zu 3 Jahren verurteilt.
"Gibt es in Österreich gar keine Proteste gegen das Gesetz?" -- Kaum, siehe Artikel
"Oder fällt dagegen protestieren dann auch schon unter das Gesetz und man wandert hinter Gitter? Darf man sich überhaupt kritisch darüber äußern oder wird das dann schon als Gesetzübertretung gewertet?" -- Nein. Siehe Artikel.
"Wo kommt dieses Gesetz denn her, haben das die Österreicher selber ersonnen" -- Ja. 1945 beschlossen, 1947 maßgeblich geändert. 1992 dabei teilweise verschärft, jedoch die Mindeststrafen wurden reduziert.
"oder kam es von den Siegermächten?" -- Nein, in Österreich gab es ab 1945 eine Bundesregierung, die Siegermächte haben nie selbst Gesetze erlassen, wie dies in Deutschland der Fall war.
"Viele Fragen die man zu dem Artikel vielleicht noch in einem Sonderbereich "Anmerkungen und Kritik" beantworten könnte" -- Diesen Abschnitt ("Kontroversen um das Verbotsgesetz") gibt es, siehe Artikel.
"ein historisches Gesetz handelt?" -- Das was hier beschrieben ist, ist der immer noch geltende Art. 1. Der historische Rest steht eigentlich nicht im Artikel.
Grüße --Taste1at (Diskussion) 20:36, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten
PS: Ich habe den neuen Beitrag nach unten verschoben, da neue Beiträge immer unten angefügt werden und daher unten auch leichter zu finden sind. --Taste1at (Diskussion) 20:36, 19. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Der Artikel gehört überarbeitet, denn mittlerweile wurde in Österreich die Liste der verbotenen Symbole, die unter das "Verbotsgesetz" fallen, um vieles erweitert. Beispielsweise fallen jetzt "Kühnengruß" und "Wolfsgruß" ebenso unters Verbotsgesetz wie Symbole der kroatischen Ustascha, der serbischen Tschetniks, der italienischen Faschisten unter Mussolini, der türkischen "Grauen Wölfe" oder Symbole der El-Quaida und des IS. Nachdem bei den Corona-Impfgegnerdemos viele Leute mit Reichskriegsflaggen von 1914 oder Konföderiertenfahnen herumgelaufen sind und zuletzt historische Belege über gezielte Vertreibungspolitik gegen Juden in der Ära Schuschnigg (in drei westlichen Bundesländern) sowie grauenhafte Kriegsverbrechen der k.u.k-Armee im Ersten Weltkrieg in Serbien und Galizien aufgetaucht sind, wird derzeit auf Initiative der Wiener Kultusgemeinde und des DÖW über zusätzlichen Erweiterungen diskutiert. Im Raum steht, dass sich das Verbotsgesetz in Hinkunft auch auf bestimmte Symbole und Devotionalen der Monarchie, des amerikanischen Bürgerkrieges, des Ersten Weltkrieges und des Ständestaates 1933-1938 sowie Devotionalien des Bürgermeisters Lueger beziehen wird. Justizministerien Alma Zadic strebt derartige umfangreiche Erweiterungen an; auch sollen in Hinkunft Besitz, Erwerb und Verkauf von unter das Verbotsgesetz fallenden Devotionalien verboten sein. Die Abnahme dieser Dinge soll dabei zwingend zu einem Strafverfahren führen. Außerdem ist beabsichtigt, dass die Polizei auch ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl in Häusern und Wohnungen nach verbotenen Devotionalien suchen darf. Dem Vorschlag, in "minderschweren Fällen" eine Diversion möglich zu machen, steht das DÖW reserviert gegenüber, die Kultusgemeinde lehnte ihn definitiv ab. 213.143.127.131 11:17, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten

NS-Offiziersbund Bearbeiten

@Karl Oblique: hast du konkrete Belege, dass es sich beim NS-Offiziersbund um den von dir verlinkten Nationalverband Deutscher Offiziere handelt?--Taste1at (Diskussion) 14:24, 3. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

@Taste1at: Nein, ich hielt das im Ausschlussverfahren für höchstwahrscheinlich, da sonst nur eine Schweizer Organisation antifaschistischer Offiziere oder die noch heute bestehende Stiftung Deutscher Offizier Bund in Frage kamen. Ich bin jetzt aber angemessen verunsichert (und unangemessen erstaunt, dass dieser Begriff so schwer zu definieren ist) und habe die Verlinkung wieder entfernt. --Karl Oblique (Diskussion) 15:58, 3. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Hakenkreuz? Bearbeiten

Im ganzen Artikel kommt keines der Worte Hakenkreuz, Symbol oder Zeichen vor.

Die Hakenkreuz-Rune ist jedoch augenscheinliches, und besonders bekanntes Merkmal für Deklaration oder Propaganda.

Eine Aussage dazu fehlt. Helium4 (Diskussion) 20:32, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Kenne mich mit dem österreichischen Recht nicht so aus, aber ist da nicht eher das Abzeichengesetz einschlägig? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:41, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten