Diskussion:Uwe Volkmann

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Stilfehler in Abschnitt Löschantrag

Löschantrag

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Welche Relevanz hat diese Person? Professoren gibt es wie Sand am Meer, und mir ist dieser Mann nicht wirklich geläufig. --62.143.172.135 03:39, 26. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich würde eine Löschung auch befürworten. --79.247.104.57 22:48, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Der ist für die Antifa-Leute in der Wikipedia relevant, denn er kritisiert Schachtschneider.--88.152.161.113 17:00, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Bitte mal die Wikipedia:Relevanzkriterien studieren. Mit einer Professur an einer anerkannten Hochschule ist er automatisch relevant. --Stilfehler (Diskussion) 17:16, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Ich zitiere: Als enzyklopädisch relevant gilt ein Wissenschaftler, dessen wissenschaftliche Arbeit im entsprechenden Fachgebiet als bedeutend angesehen wird. Dies gilt zumeist für Wissenschaftler, die: eine Professur an einer anerkannten Hochschule erreicht haben (jedoch keine Juniorprofessuren)... Da steht 1. zumeist (und nicht automatisch, wie du schreibst) und ist er wirklich ein bedeutender Wissenschaftler? Da stehen übrigens noch andere Kriterien, die Professor Volkmann wohl nicht erfüllt. --88.152.161.113 19:12, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Gibt es Präzedenzfälle für Artikel über Professoren, die in WP wegen enzyklopädischer Irrelevanz der Person tatsächlich gelöscht worden sind? Wir haben schon Artikel über Wissenschaftler problemlos behalten, die weitaus weniger profiliert sind. Hier steckt doch etwas anderes dahinter. --Stilfehler (Diskussion) 19:24, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Deine Andeutung verstehe ich nicht. Ich habe sachlich argumentiert und den Artikel vorhin übrigens präzisiert. --88.152.161.113 19:29, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Kein Zweifel an deiner Sachlichkeit und danke für den Edit am Artikel. LA scheint ja auch kein Thema mehr zu sein. --Stilfehler (Diskussion) 19:32, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Studium

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Volkmann studierte von 1981 bis 1987 Rechtswissenschaft an der Universität Marburg und war nach Bestehen des zweiten Staatsexamens zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1992 wurde er in Marburg mit der Arbeit Politische Parteien und öffentliche Leistungen promoviert. Das ist zu unpräzise, denn normalerweise braucht man 5 Jahre bis zum 1. Staatsexamen und 3 Jahre für das 2. Staatsexamen. Man sollte angeben, wann genau er seine Staatsexamen gemacht hat, nämlich 1987 und 1990: http://www.jura.uni-frankfurt.de/53951249/Person --88.152.161.113 17:05, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten