Diskussion:Unterhaltsvorschuss

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 84.189.141.38 in Abschnitt Widerspruch bei den Voraussetzungen für Kinder ab 12 Jahren

Persönliche Frage Bearbeiten

Bezogen auf den letzten Absatz musste ich leider genau die Erfahrung machen. Mein Stiefsohn, 11 Jahre alt bekommt vom Jugendamt/ Sozialamt- Unterhaltsvorschusskasse keinen Unterhalt mehr. Habe meine Frau im Dezember geheiratet. Der Leibliche Vater zahlte noch keinen Pfennig für seinen Sohn. Was nun, denn die UV-kasse agumentiert bezogen auf den letzten Absatz. Habe ich überhaupt Möglichkeiten dagegen etwas unternehmen zu können oder muss ich den Umstand einfach so hinnehmen. In Dortmund wurde umlängst festgelegt (Berechnung Hartz 4), dass das Vermögen und das Gehalt des Stiefvaters bei der Berechnung gegenüber der Vorschusskasse und bei der Festsetzung des Unterhaltsanspruches nicht berücksichtigt werden darf. (Az leider im Moment nicht parat).

Das Unterhaltsvorschussgesetz will alleinerziehende Elternteile finanziell unterstützen. Durch die erneute Eheschliessung ist die Kindesmutter aber nicht mehr allein erziehend! Der neue Ehemann bzw. Stiefvater ist seinem Stiefkind gegenüber zwar nicht unterhaltspflichtig, zumal keine verwandtschaftliche Beziehung besteht, aber bei vielen Sozialleistungen, wie dem Arbeitslosengeld II, als Bedarfsgemeinschaft angesehen, so dass er im Ergebnis doch sein Einkommen für sein Stiefkind einzusetzen hat.--217.89.39.34 14:27, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

(erledigt) Altersangaben Bearbeiten

Die Tabelle erweckt den Anschein, als könnte ein 12-jähriges Kind auch noch Unterhaltsvorschuss erhalten. M. E. müsste die Formulierung entweder "vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres" oder "von 6 bis 11 Jahren" lauten. Für die erste Altersstufe gilt dies entsprechend. --62.111.84.131 08:49, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Das finde ich auch! Deshalb habe ich die Altersgruppen berichtigt und auch noch die Sätze für die neuen Bundesländer eingefügt. --Dr. Belotz 19:36, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Widerspruch bei den Voraussetzungen für Kinder ab 12 Jahren Bearbeiten

Im Abschnitt "Anspruch" steht: "Seit 1. Juli 2017 wird die Zahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt, wenn (...) oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über mindestens 600 Euro monatliches Einkommen verfügt (abzgl. Kindergeld).", so wie es auch im Gesetz steht.

Im Abschnitt "Höhe" steht dagegen: "(*) Voraussetzung ist, dass (...) und dass der alleinerziehende Elternteil nicht seinerseits ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro erzielt."

Ich denke, das 2. Zitat ist inhaltlich falsch und müsste stattdessen wie folgt lauten: "(*) Voraussetzung ist, dass (...) oder dass der alleinerziehende Elternteil seinerseits ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro erzielt."

--84.189.141.38 03:23, 6. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

monatlicher Vorschuss? Bearbeiten

Ich bin hier völlig neu in der Materie. Werden die genannten "Beiträge" monatlich geleistet? Müssen diese zurückgezahlt werden (was im Wort Vorschuss ja eigentlich drin steckt)? (nicht signierter Beitrag von 188.193.102.247 (Diskussion 15:46, 16. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Monatlich und Vorschuss, weil es nach BGB einen Unterhaltspflichtigen gibt, in der Realität aber nicht bzw. der Unterhaltspflichtige der Verpflichtung nicht nachkommen kann. Dem/der wird also ein Vorschuss "gegeben" (direkt an die kinderbetreuende Person), welchen er/sie zurückzahlen muss/müsste. Ist doch eigentlich nett von einem Staat, der so etwas gewährleistet.--Wikiseidank (Diskussion) 08:01, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Regress Bearbeiten

Durchschnittlich werden 17 bis 20 Prozent im Wege des Regress vom Unterhaltsschuldner in Deutschland zurückgeholt. 89.166.222.173 15:22, 2. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Berlin bspw. 15% (2013) Seite 21--Wikiseidank (Diskussion) 08:03, 15. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Siehe auch Bearbeiten

Die foljgenden 5 Punkte finde ich passend:

Den folgenden Punkt empfehle ich raus zu nehmen. Wir wollen uns doch nach Möglichkeit immer auf die 5 passendsten Punkte beschränken.

--Europafan (Diskussion) 20:18, 25. Okt. 2015 (CET)Beantworten