Diskussion:Universalitätsprinzip

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gesellschaft von Gelehrten in Abschnitt Begriffsklärungsseite?

Das Universalitätsprinzip beschränkt sich nicht nur auf das Steuerrecht, sondern stellt einen allgemeinen Grundsatz im Völkerrecht dar, nachdem ein Staat innerstaatliche Rechtsfolgen für Tatbestände anordnen kann, die von Ausländern im Ausland erfüllt wurden. Dies besitzt besonders im Strafrecht erhöhte Relevanz. In Deutschland ist das Universalitätsprinzip in § 6 StGG geregelt. (nicht signierter Beitrag von 62.142.164.166 (Diskussion | Beiträge) 15:06, 2. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

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Dieser Text ist irgendeine Zwischenform zwischen Artikel und Begriffsklärungsseite. Wäre es nicht sinnvoll, den komplett in eine Begriffsklärungsseite umzuwandeln?--Gesellschaft von Gelehrten (Diskussion) 17:22, 19. Mär. 2021 (CET)Beantworten