Klassifizierung nach UL94-HB unvollständig! Bearbeiten

Gemäß der DIN EN 60695-11-10:19999 + A1:2003 ist eine Klassifizierung gemäß UL94-HB bei Erfüllung einer der folgenden vier Kriterien gegeben:

a) Probekörper darf nicht mit sichtbarer Flamme weiterbrennen b) Probekörper darf nicht über 100mm-Marke hinaus abbrennen c) Bei Probekörperdicke zwischen 3mm und 13mm: lineare Brenngeschwindigkeit < 40mm/min bei Überschreitung der 100mm-Marke durch die Flammenfront

  Bei Probekörperdicke < 3mm: lineare Brenngeschwindigkeit < 75mm/min bei Überschreitung der 100mm-Marke durch die Flammenfront

d) Probekörperdicke (3,0 +/- 0,2)mm und lineare Brenngeschwindigkeit < 40mm/min --> automatische Zulassung bis hinunter zu einer Mindestdicke von 1,5mm

-- 62.153.59.138 17:24, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Übersetzung "Appliances" Bearbeiten

Im Artikel wird Appliance mit 'Anwendung' übersetzt. Möglicherweise ist sowas wie "Apparat" die bessere Übersetzung. Ich kenne die UL 94 zu wenig, um da kompetent zu sein. (nicht signierter Beitrag von 87.139.141.143 (Diskussion))