Diskussion:Totenklage

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Bavarese in Abschnitt Unbelegtes

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über den Tod eines Menschen, „zu dem man emotionale Beziehungen hatte“, ist Klage als Verhaltenskonsequenz keineswegs zwingend. Auch Triumph oder Erleichterung etc sind auf den Tod eines Menschen, „zu dem man eine emotionale Beziehung hatte“, genau so gut denkbat. (nicht signierter Beitrag von Ossi Tray (Diskussion | Beiträge) 12. März 2012, 12:40 Uhr (CET)

Unbelegtes Bearbeiten

Im Abschnitt "Antikes Griechenland" vermisse ich jeglichen Beleg über die Vorgänge bei der Totenklage. Kann das wirklich so stehenbeiben?--Bavarese (Diskussion) 22:35, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten