Diskussion:Thüringer Landesverwaltungsamt

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Dk0704 in Abschnitt zentrale Mittelbehörde vs. obere Landesbehörde

zentrale Mittelbehörde vs. obere Landesbehörde Bearbeiten

 
zentraler, zweigliedriger und dreigliedriger Verwaltungsaufbau

Die zentrale Mittelbehörde ist schon korrekt gewesen, ich habe das im Text nochmal deutlicher formuliert. Eine "Obere Landesbehörde" oder "Landesoberbehörde" gibt es nur, wenn es keine Unterbehörde gibt, siehe hierzu das beigefügte Schema. Dies ist z.B. bei den Thüringer Schulämtern oder dem Landesbergamt der Fall, wo das zuständige Ministerium die Oberste Behörde und eine Landesoberbehörde die einzige nachgeordnete Behörde ist; das ThLVwA ist jedoch fest in den dreigliedrigen Verwaltungsaufbau integriert; dass es für ganz Thüringen zuständig ist, ist hierfür unschädlich und einzig der fehlenden Untergliederung Thüringens in Regierungsbezirke geschuldet. --Dk0704 (Diskussion) 21:40, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten