Diskussion:Tektur

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Carbenium

Zur BKL: Nach meiner Meinung handelt es sich bei beiden Erklärungen um den gleichen bzw. einen ähnlichen Sachverhalt. Während früher nur überklebt wurde - auch bei Bauplanungen - wird heute meistens (da digital vorhanden) ein Text oder eine Planung wieder neu ausgedruckt, gewissermaßen ein "neues Release" erstellt. Die "Begriffsklärung" halte ich für entbehrlich.

> Ein Bauantrag kann so lange modifiziert werden, bis die Baugenehmigung in Anspruch genommen wurde, sowohl vor als auch nach der Erteilung.

Das ist zwar richtig, hilft aber nicht unbedingt den Begriff "Tektur" zu erklären...

(nicht signierter Beitrag von Hjg-wikipedia (Diskussion | Beiträge) 21:22, 19. Feb. 2007)

Zum Bereich der Bauplanung:
Ich halte das für nicht richtig! Nach meiner Meinung kann ein gestellter, d.h ein eingereichter Bauantrag (bestehend aus Plänen und Textdokumenten) nicht mehr modifiziert werden, da dies in den Prüfvorgang der Bauaufsichtsbehörden eingreifen würde.
Sollen dennoch Änderungen gegenüber der eingereichter Planung vorgenommen werden bleiben nur zwei Möglichkeiten:
Fall 1, vor der erteilten Baugenehmigung: Zurückziehen des ursprünglichen Bauantrages und Neueinreichen der geänderten Planung.
Fall 2, nach der erteilten Baugenehmigung: Stellen eines Tekturantrages (also der Tektur) und Einreichen der geänderten Planung (bestehend aus Plänen und Textdokumenten), wobei die Abweichung/Änderung zur erteilten Baugenehmigung aufgezeitg werden muss.
(vgl. Baugenehmigung bei Genehmigungspflicht von Vorhaben: "Eine Abweichung von genehmigten Plänen bedarf der erneuten Zustimmung der Behörde. Näheres regeln die entsprechenden Landesbauordnungen.")
Was im Druckwesen galt, nämlich "die Berichtigung oder Änderung eines Textes durch Überkleben mit einem Deckblatt oder einem Papierstreifen", galt früher ebenso in der Bauplanung. Dies war natürlich auch den damals eingeschränkten Möglichkeiten bei der Text- oder Planbearbeitung geschuldet. Bei einer Tektur wurden die ursprünglich eingereichten Pläne nochmals eingereicht, mit Berichtigung oder Änderung eines Teils des Planes durch Überkleben mit einem Deckblatt. Dies wurde dann immer so vorgenommen, dass das Deckblatt nur an einer Seite angeklebt war und ein Um-, bzw. Wegklappen ermöglichte. Der Betrachter des Tekturplanes konnte auf diese Weise immer sofort nachvollziehen (ohne "in den Akten" suchen zu müssen), was ursprünglich vorgesehen war und was nun dagegen aktuell geplant ist.
Heutzutage wird der Text oder Plan einfach weiterbearbeitet und neu ausgedruckt, ein aufgeklebtes Deckblatt kommt nicht mehr zum Einsatz. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass die vorgenommenen Änderungen anderweitig kenntlich gemacht werden müssen. Oftmals kann aber nur die neue Planung dargestellt werden, was den Sachbearbeitern der Bauaufsichtsbehörden in der Regel den Blick in die Akten nicht mehr erspart. Nach meiner Meinung ist mit der Verbesserung bei den Reproduktionsmethoden somit gleichzeitig eine Verschlechterung bei der Übersichtlichkeit und der Nachvollziehbarkeit eingetreten.
Meines Wissens nach wurde auch im Druckwesen mit Deckblättern oder einem Papierstreifen gearbeitet, die nur einseitig angeklebt waren. Somit gab es auch hier die Möglichkeit sofort nachvollziehen zu können, was der ursprüngliche Text war und welcher Text nun aktuell vorgesehen ist.
--Pfefferminz99 06:28, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
--Pfefferminz99 17:38, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die Seite war schon vorher eine BKS und hat nun auch diese Form. Die o.a. Informationen sind sicherlich interessant, wenn es an die Erstellung der einzelnen Artikel geht. --Carbenium 13:20, 13. Mär. 2011 (CET)Beantworten