Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Shisha-Tom in Abschnitt Kakao

Feuchthaltemittel präzisiert Bearbeiten

In der Aufstellung der Tabakzusatzstoffe habe ich die Feuchthaltemittel präzisiert, es sind nur drei Glykolverbindungen erlaubt.

-- Shisha-Tom 19:56, 16. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Kakao Bearbeiten

Nicht nur Kakao verbrennt zu karzinogenen Produkten sondern alle brennbaren Zusatzstoffe.

-- Shisha-Tom 21:31, 17. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Die Tabakverordnung ist ohnehin widersprüchlich. Ammoniumverbindungen sind zwar eigentlich nicht zugelassen. Lakritze enthält jedoch ebenfalls solche, die beim Verglimmen des Tabaks freigesetzt werden und damit den gleichen Zweck erfüllen (Suchtverstärkung des Nikotins).

--Intelligenz (Diskussion) 11:31, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Das erscheint angesichts der Mengenverhältnisse sehr unglaubwürdig. Von welchen Mengen an Lakritz und Ammoniumverbindungen gehst du denn aus? --Shisha-Tom (Diskussion) 17:20, 16. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Verbotene Stoffe eingefügt Bearbeiten

Da eine ganze Reihe von Substanzen und Pflanzen den Tabakprodukten nicht zugesetzt werden dürfen habe ich die entsprechende Passage eingearbeitet.

-- Shisha-Tom 20:27, 30. Nov. 2011 (CET)Beantworten