Diskussion:Tabakverordnung (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Shisha-Tom in Abschnitt Kakao
Feuchthaltemittel präzisiert Bearbeiten
In der Aufstellung der Tabakzusatzstoffe habe ich die Feuchthaltemittel präzisiert, es sind nur drei Glykolverbindungen erlaubt.
Kakao Bearbeiten
Nicht nur Kakao verbrennt zu karzinogenen Produkten sondern alle brennbaren Zusatzstoffe.
-- Shisha-Tom 21:31, 17. Nov. 2011 (CET)
Die Tabakverordnung ist ohnehin widersprüchlich. Ammoniumverbindungen sind zwar eigentlich nicht zugelassen. Lakritze enthält jedoch ebenfalls solche, die beim Verglimmen des Tabaks freigesetzt werden und damit den gleichen Zweck erfüllen (Suchtverstärkung des Nikotins).
--Intelligenz (Diskussion) 11:31, 16. Nov. 2012 (CET)
- Das erscheint angesichts der Mengenverhältnisse sehr unglaubwürdig. Von welchen Mengen an Lakritz und Ammoniumverbindungen gehst du denn aus? --Shisha-Tom (Diskussion) 17:20, 16. Nov. 2012 (CET)
Verbotene Stoffe eingefügt Bearbeiten
Da eine ganze Reihe von Substanzen und Pflanzen den Tabakprodukten nicht zugesetzt werden dürfen habe ich die entsprechende Passage eingearbeitet.