Erste Beigeordnete als ständige allgemeine Stellvertreterin Bearbeiten

Der bisherige Satz "2018 war sie zeitweise kommissarische Oberbürgermeisterin der Stadt Stutensee." trifft nicht zu. Als Erste Beigeordnete war Frau Sylvia Tröger allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, entsprechend § 49 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg: "Der Erste Beigeordnete ist der ständige allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters." Oberbürgermeisterin war Frau Sylvia Tröger nicht, auch nicht kommissarisch. Im Nachgang des Rücktritts von OB Klaus Demal übte Frau Sylvia Tröger somit die ihr obliegenden Aufgaben als Erste Beigeordnete aus. --193.197.86.25 11:14, 19. Sep. 2023 (CEST)Beantworten