Diskussion:Subsidiaritätsprinzip (Verfassungsprozessrecht)

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von ErwinLindemann in Abschnitt Links auf diesen Artikel

Herzliche Einladung zum Ausbau des Artikels Bearbeiten

Liebe Kollegen,

das Thema ist ziemlich uferlos. Und ich verstehe nicht, dass es bisher dazu noch keinen WP-Artikel gab.

Jetzt schon vielen Dank für die Mitarbeit und viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 11:32, 7. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Hallo, Erwin, unter dem Lemma Subsidiarität gibt es bereits eine ausführliche Darstellung, die die (verfassungs-)prozessuale Bedeutung jedoch nur streift. Die Subs. der Feststellungsklage im Zivil- und Verwaltungsprozessrecht könnte noch ergänzt werden. Grüße, R2Dine (Diskussion) 14:45, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Ja, gern, freut mich, dass Du Dich der Sache annimmst--ErwinLindemann (Diskussion) 17:25, 8. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Links auf diesen Artikel Bearbeiten

Nachdem dieser Artikel mehrfach verlinkt worden ist und die Verlinkungen andere Fälle des S. meinen, war es notwendig, das Intro zu verallgemeinern. Das Problem besteht nämlich eigentlich darin, dass man unter S. "alles Mögliche" verstehen kann. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:03, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zunächst mal Dank fürs Aufspüren. Wenn es allerdings „alles Mögliche“ heißen kann, solltest Du Deine Aussage als Selbstwarnung verstehen und weitere Konsequenzen ziehen, schließlich hast Du den Artikel angelegt. Eigentlich erwarte ich dann, dass eine Einengung von „Allem Möglichen“ auf „Subsidiarität (Recht)“ alle Aspekte, die bei der Subsidiarität im Recht eine Rolle spielen auch ausgeführt werden. Das ist eine janusköpfige Grundvoraussetzung der Artikelarbeit. Es ist zwar hilfreich, dass Du in der Einleitung jetzt mit einem Satz auf die zivilrechtliche Subsidiarität mittelbar aufmerksam gemacht hast, aber das genügt nicht, wenn das Prinzip im Hauptapparat dann nicht mehr aufgegriffen wird. Du wirst mir sicherlich Recht geben, dass meine Verlinkungen schlicht auf das tatsächlich verlinkte Lemma auch verlinkt gehören, nur dass sich dieses (wie ich auch jetzt erst feststellen musste) gar nicht mit den umfänglichen Aspekten, die sein Lemma suggeriert, auseinandersetzt. Das Lemma „Subsidiarität“ kann ich kaum heranziehen, da es sich viel weiter gefasst und vornehmlich politisiert darstellt. Nimmst Du Dich dessen an, oder muss ich das selbst ausführen?--Stephan Klage (Diskussion) 10:09, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe den Fall des S. im Artikel dargestellt der praktisch - mit Riesen-Abstand - am wichtigsten ist: Das S. bedeutet nämlich praktisch, dass Du in jedem Prozess sozusagen nach der Eventualmaxime vortragen musst, damit Du nicht die Option einer Gehörsrüge verlierst. Nimmt man in den Artikel aber weitere Fälle des S. auf - die es natürlich gibt, da hast Du Recht - verwässert man m.E. damit nur den Artikel. Aber wenn Du den Artikel in diesem Sinne ausbaust, werde ich auch keinen Widerstand dagegen leisten. Deswegen folgender Vorschlag: Wollen wir das Intro noch ausbauen mit Hinweisen auf weitere Fälle des S.?--ErwinLindemann (Diskussion) 10:48, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten