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Civilprozess und Einlassung des Beschuldigten? Bearbeiten

Gehört die Einlassung des Beschuldigten wirklich zu den Beweismitteln des Strengbeweises im Civilprozess? Ich kann mich aus lang her seienden Übungen im (deutschen) Zivilprozeßrecht nur an das Merkwort SAPUZ erinnern (Sachverständige, Augenschein, Parteivernahme, Urkunden, Zeugen), lasse mich aber gerne überzeugen, dass das in neueren Lehrbüchern oder in anderen Zivilprozessordnungen anders steht. Allerdings kennt der Civilprozess nur Parteien, keine Beschuldigten... -- Unfugsbeseitiger (Diskussion) 08:43, 3. Nov. 2014 (CET)Beantworten

gehört es nicht, habe es daher gelöscht. --Wascherl (Diskussion) (09:36, 21. Mär. 2015 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten