Diskussion:Strandrecht
Zitat aus einer Website: Die Strandungsordnung wird 1990 wieder aufgehoben. Heute gilt das Fundrecht - und danach ist "Strandraub" bei Gegenständen bis zu einem Wert von 10 Euro wieder erlaubt. --Grimmi>O 22:35, 12. Okt 2005 (CEST)
- Bau's doch ein und verweise in der Zusammenfassung auf die Quelle. Wenn Sie ergiebig ist kannst Du sie auch als Weblink aufführen. --Siehe-auch-Löscher 08:49, 13. Okt 2005 (CEST)
Vielleicht später, habe derzeit keine Zeit. --Grimmi>O 20:53, 13. Okt 2005 (CEST)
Fehlendes Wort Bearbeiten
Die Höhe der Bergungskosten richtet sich nach den Bestimmungen des deutschen, sind frei vom Eingangszoll. da scheint was zu fehlen. --DaB. 20:46, 9. Sep 2006 (CEST)
Aktueller Spiegel Artikel Bearbeiten
Spiegelartikel über einen Vorfall in England.
Deutschlandlastig? Bearbeiten
Gibt es denn ein Strandrecht auch für Binnenseen? Wenn nein, dann wäre es wirklich ein rein deutsches Thema innerhalb des deutschen Sprachraumes. --Abubiju 22:25, 3. Jul. 2008 (CEST)
„Manchmal wurde ganz pragmatisch für deren Ableben gesorgt, um Fakten zu schaffen.“ Bearbeiten
Ließe sich das nicht auch etwas enzyklopädischer formulieren? --SF 11:45, 5. Mär. 2011 (CET)