Diskussion:Strafrechtsergänzungsgesetz

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Neun-x in Abschnitt Amtsbezeichnung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Strafrechtsergänzungsgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Amtsbezeichnung Bearbeiten

Im Artikel steht "Einführung der erweiterten Mitwirkung von Schöffen im Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung." War die offizielle Amtsbezeichnung wirklich Schöffe? Danke und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 17:14, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

@Qaswed: : § 41. (1) Die in den §§ 2 und 10 dieses Gesetzes vorgesehenen Beschlüsse des Gerichts werden unter Mitwirkung von Schöffen gefaßt. gern geschehen :-) --Neun-x (Diskussion) 18:44, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

wanted: Rezeption Bearbeiten

Beispiel: Victor Klemperer bezeichnete zwar in seinem Tagebuch das Strafrechtsergänzungsgesetz .. als "maßlos grausam, verbohrt und dämlich grausam" (konnte sich aber nicht zu einem öffentlichen Protest aufraffen) --Neun-x (Diskussion) 18:30, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten