Diskussion:Stinkbombe

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Ulfbastel in Abschnitt Spaßbremse

Blaue Kreide Bearbeiten

Blaue Kreide verbreitet ebenfalls einen Geruch von Erbrochenem, sofern man sie mit blauer Tinte überträufelt. Warum?

Stinkbomben- giftige Scherzartikel? Bearbeiten

Ich habe vor einiger Zeit gehört,dass Stinkbomben in geschlossenen Räumen giftig wären. Nun,da ich selbst noch Schülerin eines Gymnasiums bin und an meiner Schule öfters Stinkbomben gweorfen werden, habe ich etwas Angst um meine Gesundheit. Dazu habe ich noch Asthma. Gefährdet mich das noch mehr? Oder sind Stinkbomben eigentlich ganz harmlos? MFG, kleiner_feuer_engel

Schwefelwasserstoff ist höchst giftig. Zuerst schwächt es kurzzeitig den Geruchssinn. Wenn der Raum sehr klein ist, kann es theoretisch zu einem Sauerstoffmangel kommen, wodurch man im Extremfall auch bewusstlos werden kann. Das ist allerdings eher unwahrscheinlich. Desweiteren kann Schwefelwasserstoff Hautreizungen verursachen, ab einer Konzentration von 0,01% ist das Zeug extrem gefährlich, man kann daran in einer Stunde sterben, ab 0,1% sogar schon nach wenigen Minuten. 0,5% sind nach Sekunden tödlich.
Man muss allerdings dazusagen, dass 16g "Stinkbombenpulver" etwa 22l Schwefelwasserstoff erzeugen. Das ergibt in einem "normalen" Klassenzimmer, sagen wir mal 7m*8m*2m, also 112m³, dem gegenüber stehen die 0,022m³ Schwefelwasserstoff. Das bedeutet, nach einer Stinkbombe hat man eine Konzentration von 0,0196%. Normalerweise wird ja dann gleich gelüftet oder der Unterricht wird in einen anderen Raum verlegt, wodurch das ganze verfliegt. Aber in einem geschlossenen Raum, in dem man sich eine Stunde lang aufhält, kann das ganze tatsächlich tödlich sein.
Könnte sein, dass ich mich verrechnet habe, ich bitte dann um Berichtigung. --3of8 17:29, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich sehe grade, ich habe mich verrechnet. 16g Stinkbombenpulver erzeugen nur 2,2l Schwefelwasserstoff. Gefährlich wird es in einem normalen Klassenzimmer also erst nach etwa 5 Bomben. --3of8 18:57, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Das es ab 5 Stinkbomben gefährlich wird, ist absoluter Nonsens. Ich stelle die Dinger höchstpersönlich her und kann nur sagen, daß es erst bei einigen 100 bis 1000 etwas gefährlich wird. Zu erkennen daran, daß man gar nichts mehr oder weniger riecht und die Nasenschleimhaut gereizt wird. Giftig nicht direkt, es blockiert ähnlich Blausäure die Sauerstoffbindung an das Hämoglobin. Nur die Konzentrationen, die dazu nötig sind liegen 3-4000 fach über der Unerträglichkeitsgrenze. Und 2,2 l H2S wären gefährlich; eine Stinkbombe bringt nur ca. 22 ccm H2S, da das Pulver nicht konzentriert aus den Elementen besteht, sondern mit Sand gestreckt wird.Also keine Angst. (nicht signierter Beitrag von 193.158.172.240 (Diskussion | Beiträge) 21:32, 26. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Löschungen Bearbeiten

WP ist kein Ratgeber, also solche Passagen wie

  • ... zerdrückt man das Tütchen in der Bombe und wirft die Bombe dann ...
  • ... ist beim Wurf der Bombe darauf zu achten ...

haben in dem Artikel nichts zu suchen.

Die anderen Sachen habe ich entfernt, da sie mir wenig fundiert erscheinen. Gibt es wirklich diese beiden Arten von Stinkbomben? Warum nur diese beiden? Das Ganze sollte wenn dann nur mit Quellenangabe aufgenommen werden...

--Abe Lincoln 22:53, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Sabotage / Geschäftsschädigung Bearbeiten

Zum Thema Sabotage / Geschäftsschädigung: Stinkbomben-Attacke auf einen Club in München am 12.02.2011 - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.500-euro-belohnung-stinkbomben-attacke-auf-das-baby.1a4742eb-8a92-4920-9dda-9871df38f2ab.html (nicht signierter Beitrag von 79.240.5.65 (Diskussion) 17:00, 19. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Gegenüber den Gästen, die man mit Stinkbomben verteiben will, macht man sich wohl zumindest einer Nötigung (§ 240 StGB) strafbar, vielleicht auch einer Körperverletzung (§§ 223, 223a StGB). Gegenüber dem Gastwirt, vom dem man mittels des Stinkbombenwurfs Schutzgeld erpressen will, macht man sich einer räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB, vielleicht auch qualifiziert nach § 250 StGB) strafbar.--87.155.47.242 22:33, 27. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Rechtslage Österreich Bearbeiten

Da gilt inzwischen das Pyrotechnikgesetz (PyroTG) von 2010, wo Stinkbomben mit keinem Wort mehr erwähnt sind. Ich glaube auch nicht, daß Glasampullen mit einer nichtbrennbaren Flüssigkeit unter "Pyrotechnik" fallen, sondern daß mit der alten Rechtslage von 1974 vermutlich irgendwelch Rauchkörper, die dazu übel stinken, gemeint waren. Das möge bitte gerne jemand mit Wissen und Zugang zur alten Rechtslage in AT bestätigen oder korrigieren. --84.140.90.129 15:34, 28. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Da hat du Recht, das stimmt nicht. In Paragraph 18 des Pyrotechnikgesetzes geht es um "Lehrgänge und Lehrgangsträger", nicht aber um Stinkbomben. Ich habe leider nichts zu rechtlichen Regelungen bezüglich Stinkbomben in Österreich gefunden, es gibt aber legale Stinkbomben wie z.B. Stinkys Best. Ich habe die Information deshalb rausgenommen, da sie definitiv falsch ist.--958s (Diskussion) 18:28, 28. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ja, ich vermute, da wurde das PyroTG komplett neu gestaltet. Leider habe ich keine Onlineversion vom PyroTG (1974) gefunden, um den dortigen §18 mal genau anzuschauen, ob da ein Stinkbombenverbot war und wenn ja, wie "Stinkbombe" da definiert war. Ich vermute aber stark, daß auch damals schon Glasampullen zum Zerbrechen nicht gemeint gewesen sein dürften. --84.140.90.129 02:18, 1. Mär. 2021 (CET)Beantworten

REACH Bearbeiten

Buttersäure und Schwefelwasserstoff sind nach REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII in der EU (also auch in Österreich) nicht zugelassen für Scherzartikel. Auch nach der deutschen Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) Anlage 1 zu § 3, Nummer 5 ist Buttersäure nicht für Scherzartikel zugelassen. Sollte vielleicht umseitig erwähnt werden. Zugelasssen sind laut REACH Ammoniumsulfid, Ammoniumhydrogensulfid und Ammoniumpolysulfid bis 1,5ml, auch diese sind jedoch laut Anlage 1 der Bedarfsgegenständeverordnung in D verboten. --Ulf 00:14, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Spaßbremse Bearbeiten

Wir haben vor 50 Jahren Stinkbomben aus Alufolie, PVC-Linealen und Streichholzkuppen hergestellt (hab' ich jetzt noch Pickel von, nennt sich Chlorakne). Wie sich doch die Zeiten ändern... REACH verbietet Buttersäure als Alternative nicht etwa, weil sie giftig ist, sondern weil sie brennbar ist. Wenn doch das Verfaulen-Lassen eines Eies in einem Schraubglas nicht so lange dauern würde... Denkt dabei auch bitte an die Hühner. Man sollte keine Lebensmittel verderben lassen.--Ulf 00:57, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten