Diskussion:Stiftungsrat

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Membeth in Abschnitt Kuratorium

Wie werden Stiftungsvorstände bestimmt? Bearbeiten

Weiß jemand wie Stiftungsvorstände bestimmt/gewählt werden - bzw. was hier üblich bzw. erlaubt ist? Mich interressiert wer hier Einfluss bzw. Macht hat, und wie sie ihm verliehen wird.--Alaffa (Diskussion) 17:04, 1. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Der Stiftungsvorstand und der gegebenenfalls existierende Stiftungsrat (als Aufsichtsorgan des Vorstands) wird bei rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland (BGB §80ff) durch das Stiftungsgeschäft des Stifters bestimmt. Danach regelt die Satzung die Abberufung und Berufung von Mitgliedern des Vorstands und des Stiftungsrats. Es kann aber auch noch andere Stiftungsorgane geben, wie zum Beispiel ein Kuratorium oder einen Verwaltungsrat. In privaten Stiftungen kann das aber auch völlig anders geregelt sein. --Membeth (Diskussion) 18:12, 23. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Kuratorium Bearbeiten

Es ist absurd, den Begriff "Kuratorium" auf "Stiftungsrat" umzuleiten. Alle möglichen Organisationen, Institutionen und Firmen haben Kuratorien. Es gibt keinerlei direkten, zwingenden Zusammenhang von "Kuratorium" und "Stiftungsrat". Natürlich kann auch eine Stiftung ein Kuratorium haben. Aber man leitet ja auch nicht "Gemeinnützigkeit" auf "gemeinnützige Stiftung" um, nur weil letztere existieren. -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 08:58, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Und kümmert sich jemand darum ? --88.71.242.120 11:35, 22. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Habe einmal einen Anfang gemacht, der sicherlich noch ausbaufähig ist: Kuratorium. --Membeth (Diskussion) 08:32, 23. Jun. 2020 (CEST)Beantworten