Hinweis zu URV: Bearbeiten

Um geschützt zu sein muss das Werk (der Text) eine gewisse "künstlerische Höhe" und Neuheit haben. Reine Fakten und allgemein Bekanntes fallen nicht darunter. Ich habe daher den Text dahingehend bearbeitet, sodass es objektiv keine Beanstandungen mehr geben sollte!

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