Meinung zum Kopftuchverbot für Refrendarinnen: Bearbeiten

Ich halte durchaus die Meinung Muckles zum Kopftuchverbot von Referendarinnen für relevant, da hier seine Sichtweise auf die Auslegung des säkularen Staats zum Ausdruck hat und viel Expertise auf dem Gebiet der Religionsverfassungslehre besitzt. Es ist nicht zu begründen, weshalb seine Meinung zur Größe des Bundestags Berücksichtigung findet, während seine Auffassung zu einem viel diskutierten Fall, indem Religionsverfassung eine Rolle spielt, entfernt wird. (nicht signierter Beitrag von Himmelunäd (Diskussion | Beiträge) 12:42, 28. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Zunächst war der Aufruf zur Bundestagsgröße damals aufesehenerregend, von einer großen Zahl Staatsrechtler getragen und breit rezipiert. Das ist die Ansicht Muckels zum Kopftuchverbot nicht unbedingt. Sollte die Ansicht Muckels zum Aspekt Kopftuchverbot aufgenommen werden, dann musst du dies noch etwas ausbauen, damit es zeitüberdauernd verständlich bleibt. Dazu solltest du
1. die Entscheidung benennen (konkret, am besten mit Einzelnachweis zum Entscheidungstext) und
2. die Position Muckels präzisieren (warum steht er der Entschedung ablehnend gegenüber) und
3. zeigen, dass diese Position gehört wurde (Einzelnachweis zur Rezeption).
Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 13:01, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für die Hinweise. Viele Grüße --Himmelunäd (Diskussion) 13:03, 28. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Jetzt wäre es noch gut, wenn du schreibst, wann die Entscheidung ergangenen ist und diese Entscheidung bestenfalls auch noch nachweist. Gibt es für die Position Muckels noch ein Nachweis aus juristischen Fachzeitschriften? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 05:11, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Ich habe das jetzt mal übernommen. Aber es wäre schön, wie die Position Muckels nicht nur mit einem Leserbrief belegt bliebe. Hast du irgendeinen Artikel von ihm, der die Position ebenso belegt? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 11:49, 29. Apr. 2021 (CEST)Beantworten