Diskussion:Stefan Jerzy Zweig

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 92.226.59.158 in Abschnitt Befreiung / Schädlich "attestiert"

Nicht sein "Vater Zacharias" schmuggelt den Jungen ins KZ sondern es war ein Bekannter der Eltern, der Mitleid mit dem Kind hatte. Quelle:Kann man in Buch selbst nachlesen (nicht signierter Beitrag von 217.88.50.253 (Diskussion) 11:25, 7. Mär. 2008)

Wo steht das etwas von "ins KZ geschmuggelt"? Ein bissle genauer sollten solche Hinweise schon sein. --Gotcha! Coautor ? 12:12, 18. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Der Satz über das Buch von Schädlich muss raus! Stefan Jerzy Zweig hat gegen rowohlt und schädlich auf Unterlassung geklagt und Recht bekommen. Wie kann ein Vierjähriger die Schuld am Tod eines anderen tragen?! Für dieses Buch muss man in wikipedia keine Werbung machen. Das Stefan Jerzy Zweig selbst ein Buch über seine Erlebnisse veröffentlicht hat wird einfach nicht erwähnt. siehe www.stefanjzweig.de --Drpelzl 22:48, 19. Nov. 2010 (CET) (19:53, 19. Nov. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Ich habe die bibliographischen Angaben des von Stefan J. Zweig selbst herausgegebenen bzw. verfassten Buches hier eingetragen. Es ist doch das wichtigste Buch zum Thema und gehört auf jeden Fall in die Wikipedia. Nebenbei sei angemerkt, dass der Bericht von Dr. Zacharias Zweig schon in den 1960er Jahren (in einer nicht autorisierten und teilweise gekürzten Fassung, sozusagen als Raubdruck) in Form von Zeitungsberichten in der DDR erschien, was den Autor zwar empörte, der sich aber trotzdem dem starken Echo der Leser/innen nicht verschloss und 1964 die DDR als Ehrengast besuchte. Alles in Tränen allein genügen nicht nachzulesen. Lothar Letsche (Weinstadt/Tübingen) Spezial:Beiträge/79.251.253.64 6. August 2014, 18:19 Uhr

Fundstück Bearbeiten

von meiner Benutzer-Diskussionsseite. Es geht irgendwie um den Artikel hier. Der "Hinweis" lautet:

zu: Apitz hat S.J. Zweig gekannt: siehe Interview mit Kiki Apitz in [1] zu: Roman "Anders" von Schädlich:

Entscheidung Kammergericht Berlin am 17. 11. 2009 zweig gegen rowohlt/schädlich:

1. Die Beklagten geben folgende Erklärung ab: Die Behauptung im Roman „ Anders", Herr Zweig könne seine wahre Geschichte nicht gelten lassen, nämlich, dass er lebe, weil statt seiner der Zigeunerjunge Willi Blum ins Gas geschickt wurde, wird nicht aufrecht erhalten. Ferner wird die Darstellung, Herr Zweig gehöre zu den Menschen, die hinter einer Maske lebten, nicht aufrecht erhalten. Es trifft nicht zu, dass Herr Zweig als Überlebender der Lager die verdrehte Legende um seine Rettung nicht mehr von der eigenen Biografie unterscheiden könne.

2. Der Kläger gestattet den Beklagten, den Roman „ Anders" des Beklagten zu 1) in seiner derzeitigen Fassung einschließlich der Klappen- und Umschlagtexte bis längstens 30.09.2010 zu vertreiben.

3. Die Beklagten verpflichten sich gegen über dem Kläger, ab dem 01.10.2010 den im Urteil des Landgerichts Berlin vom 24.04.2007 ausgeurteilten Unterlassungs- Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. ...

nachzulesen bei [2]

M. E. nach gibt es also keinen Grund meine Änderungen wieder rückgängig zu machen. --Drpelzl 21:49, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Mir ging es bei einem Teil der Text-Änderung von Benutzer:Drpelzl um den arg pamphletischen Stil. Andere Ergänzungen von ihm sind in den Artikel übernommen worden. Warum er nun wegen stilistischer Fragen mit Kammergerichtsbeschlüssen aufwartet, ist mir vollig schleierhaft. – Osika 23:23, 25. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht, was Benutzer:Osika mit "arg pamphletischen Stil" meint. Ich habe in meinem Beitrag weder jemanden geschmäht, noch irgendeine persönliche Auseinandersetzung geführt. Zu meinen Änderungen habe ich lediglich versucht, Nachweise zu führen. Wenn im vorliegenden Artikel steht: Zitat: Bruno Apitz kannte den Jungen Stefan Jerzy Zweig nicht. Der Roman basiert auf eigenen Erlebnissen Apitz' und auf Hörensagen über den Jungen. , dann ist das eine unbewiesene Behauptung. Mein Verweis auf Kiki Apitz in [3] beweist aber, das das nicht richtig ist, es sei denn, man unterstellt, das die Frau von Apitz die Unwahrheit sagt. Das ist der Grund dafür, dass ich diesen Satz geändert habe. Was ist daran "pamphletisch"? Wenn dann fortführend gesagt wird Zitat: Einige Aussagen und Teile des Romans stimmen deshalb nicht mit der Original-Geschichte Zweigs überein. , dann ist dieser Schlußfolgerung ebenfalls falsch, wenn der Bezug schon falsch ist. Der nachfolgende Satz über Tatsachenverfälschungen impliziert weiter, dass Apitz und/oder Zweig also die Tatsachen verfälscht haben. Für Apitz kann das nicht gelten, da er "Nackt unter Wölfen" nicht als Tatsachenbericht geschrieben hat und ihm ein Roman die Möglichkeit einräumt die Vorlage beliebig auszugestalten und zu ändern ohne sich einer Tatsachenverfälschung schuldig zu machen. Für Zweig habe ich als Beleg den Kammergerichtsbeschluss gegen Schädlich angeführt, der untersagt, weiterhin derartiges zu behaupten. Es geht mir also nicht um stilistische Fragen sondern um die Änderung von Inhalten, die für Apitz und auch Zweig ehrverletzend sind. Aus diesem Grunde halte ich die Begründung der Zurückweisung der Änderungen durch Benutzer:Osika für ausgesprochen dünn, da darin auf keine der von mir herangezogenen Nachweise eingegangen wird.

Die anderen Ergänzungen, die von mir übernommen wurden ist lediglich die Einfügung DDR- vor den Journalisten, die Stefan Jerzy Zweig ausfindig machten.

--Drpelzl 09:24, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Um Folgendes geht es:
  • „Das ist ein Roman und kein Tatsachenbericht. Aus diesem Grunde erübrigen sich auch Vergleiche zwischen der Romanhandlung und den tatsächlichen Geschehnissen.“ Das kannste überall posten, weil allgemeingültig; ist aber ne Binse, die hier nicht wirklich wichtig ist. Die alte, wiederhergestellte Formulierung: „Einige Aussagen und Teile des Romans stimmen deshalb nicht mit der Original-Geschichte Zweigs überein.“ ist da wesentlich konkreter mit Bezug zu diesem Artikel hier.
  • Der Absatz „Über Tatsachenverfälschungen in Romanen schrieb Hans Joachim Schädlich in seinem Roman Anders (Rowohlt Verlag, Reinbek 2003). Darin behandelt er auch Bruno Apitz' Roman. Dabei impliziert er, dass Stefan Jerzy Zweig als Vierjähriger auch eine Schuld am Tod Willy Blums trage.“ wurde weggelöscht – warum? Kein Grund für eine Entfernung ersichtlich, heißt auch, dass man das wieder herstellt. Wenn es gegen diesen Absatz konkrete "Bedenken" gibt, dann müsste das auch konkret begründet werden.
  • Zur Frage kannte Apitz Zweig, wäre zu klären, ab wann; „Während des Aufenthaltes von Stefan Jerzy Zweig in der DDR traf dieser auch mit Bruno Apitz zusammen.“ steht jetzt auch im Artikel, weil es inhaltlich nachvollziehbar ist. Wenn es doch ein früheres Kennen gibt, dann sollte diese inhaltlich relevante Korrektur nur mit einem Einzelnachweise erfolgen.
  • Wenn es denn um die Frage Tatsachenverfälschungen sogar ein Kammergerichtsverfahren gab – sicherlich auch mit medialer Berichterstattung? – dann ist dies natürlich auch relevant für diesen Artikel. Das heißt aber nicht, dass man den Absatz einfach entfernt, sondern mit dem konkreten Nachweisen ergänzt.
Osika 10:34, 26. Nov. 2010 (CET)Beantworten

"In seinem Roman Anders (Rowohlt Verlag, Reinbek 2003) thematisiert Hans Joachim Schädlich auch Bruno Apitz' Roman und deutet diesen sowie die Verfilmung desselben als Beispiele dafür, dass „die ostdeutschen Kommunisten Buchenwald dazu benutzt“ hätten, „sich eine fleckenfreie antifaschistische Heldenlegende zu stricken“ (S. 81)."

Ist das exemplarisch für die Rezeption von Apitz' Roman allgemein unter Schriftstellern/Literaturkritikern/etc. ? Wenn nein, sollte es durch eine solche ersetzt werden. Aus den Formulierungen ("ostdeutschen Kommunisten", "Buchenwald dazu benutzt", "fleckenfreie antifaschistische Heldenlegende") trieft geradezu der Geist des Kalten Krieges. Für eine auf Neutralität bedachte Enzyclopädie erscheint mir die Rezeption Schädlichs daher nicht geeignet, weil einseitig. Es sollte zumindest eine Auswahl weiterer Rezeptionen mit eingepflegt werden. --84.139.137.137 22:48, 16. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Befreiung / Schädlich "attestiert" Bearbeiten

> "Tatsächlich wurde das Lager von US-amerikanischen Truppen befreit."

Die Aussage wird im weiteren Text widerlegt. Die Amerikaner selbst haben belegt, daß vor ihrer Ankunft bereits das Lager "frei" war, d.h. nicht mehr unter Kontrolle der SS stand. Das kam zustande einmal durch die Übergabe des Lagers an den Lagerältesten, zum anderen ist belegt, daß 125 SS-Männer gefangengenommen wurden, undzwar durch die Häftlinge. Der Lagerkommandant hatte offensichtlich nicht mehr die Kontrolle darüber, daß auch diese 125 SS-Männer das Lager nach der Übergabe verlassen. Ob es bei der Festnahme zu Schußwechseln gekommen ist, geht aus den online verfügbaren Quellen nicht hervor, ganz freiwillig werden sich die SS-Männer aber nicht festsetzen lassen haben. Damit war nach der förmlichen Übergabe durch den Lagerkommandanten die Befreiung des Lagers von den restlichen SS-Männern schon eine Leistung der Häftlinge, wenn auch ein Teil der SS schon geflohen war und der Rest unorganisiert agierte. Es wurde das Zusammenschießen das Lagers in letzter Sekunde verhindert. So ist es auch im Film dargestellt.

> "Dem „Buchenwald-Kind“ Zweig wird attestiert, ... "

Schädlich ist Author, kein Arzt. Er kann nicht "attestieren" (eine Bescheinigung ausstellen), nur "vorwerfen", "unterstellen", oder z.B."vermuten". Wie weiter oben schon jemand schrieb, war Zweig damals drei Jahre alt, und die Entscheidung, ihn zu retten, haben andere getroffen. Auch einen "Zigeunerjunge Willy Blum" als das Opfer zu benennen, ist unlogisch. Es wurden tausende Kinder gerettet, und tausende konnten auch nicht gerettet werden. Man hätte an S. J. Zweig statt auch ein anderes dieser Kinder verstecken können und Willy Blum wäre trotzdem gestorben. Vielleicht hätte man auch ein höheres Risiko eingehen und noch mehr Kinder (oder Erwachsene) verstecken/retten können, aber niemand konnte damals (und auch heute nicht) wissen, ob das die bessere Entscheidung gewesen wäre. Der ganze Vorwurf ist absurd, weil es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Tod Willy Blumes, und dem Überleben von Zweig gibt.

Deshalb finde ich die Formulierung "Dem „Buchenwald-Kind“ Zweig wird vorgeworfen, ... " noch am ehesten als passend. --92.226.59.158 02:29, 7. Nov. 2014 (CET)Beantworten