Diskussion:Staatsservitut

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Wolf170278
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Ich hab ein paar Änderungen gemacht, die offenbar schon vorher gemacht und wieder revertiert worden sind. Deswegen mal mit Begründung hier: "in bestimmtem begrenztem Umfang" - m. E. muss da ein Komma zwischen, weil die Adjektive gleichwertig (beide auf das Substantiv bezogen) sind. Ein "unbestimmter begrenzter Umfang" ist doch kaum denkbar, oder? Zur Verwendung von "diese/r": "A besucht B. Er ist müde." -> A ist müde. "A besucht B. Dieser ist müde." -> B ist müde. Soweit einverstanden? Das erste "dieser" war insofern überflüssig (und verwirrt nur) - da ist nichts misszuverstehen, man kann einfach "er" schreiben. Das zweite ist m. E. sogar falsch, denn es müsste sich auf "Hilfe" beziehen, was mir auch unsinnig scheint. Gruß, -- Janquark 19:46, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Also gramatikalisch wäre die Vorgängversion von Vertigo Man-iac auch richtig gewesen, habe mich aber von Janquark's Erläuterungen zum Inhaltlichen überzeugen lassen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die umstrittenen Versionen von Jensen, IP und Este alle falsch waren. --Wolf170278 17:48, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten