Diskussion:St. Michael (Neckargartach)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Rosenzweig in Abschnitt URVs

URVs Bearbeiten

Sämtliche Glasfensterbilder in diesem Artikel sind m. E. als Urheberrechtsverletzungen einzustufen, ebenso die Bilder des Altarkreuzes und der Kreuzwegstationen (da mehr als nur Beiwerk im rechtlichen Sinn). Die Statuen und das Madonnenbild scheinen alt genug zu sein, um die Bilder als ok anzusehen (wobei allerdings nur die Madonnenstatue altersmäßig eingeordnet wird). -- Rosenzweig δ 19:44, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich genau umgekehrt. Die Glasfenster dort sind dauerhaft im öffentlichen Raum installiert, wogegen die dort nur aufgestellten Michaels- und die Antoniusstatue wohl nur ein Alter von etwa 15-30 Jahren haben und als Hauptmotive für mich eher zweifelhaft waren (ebenso auch ihr künstlerischer Wert, aber das ist nur meine Privatmeinung hihi). Wie bekannt bin ich ja unkritischer Viel-Uploader. Wer sich an den Bildern stört, der soll sie eben aus dem Artikel rausnehmen. Its a wiki.--Schmelzle 20:17, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Öffentlicher Raum im Sinne der Panoramafreiheit heißt „an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ (§ 59 Abs. 1 UrhG). Ein Innenraum fällt da nicht drunter, man müsste schon von außen fotografieren. Die Holzstatuen … über Geschmack lässt sich gerade in deren Fall sicherlich trefflich streiten :-), aber ein Kunstwerk muss kein hohes Niveau haben, um rechtlich geschützt zu sein. Ich hatte angenommen, sie seien im Alter näher bei der Madonnenstatue angesiedelt, aber wenn sie erst 20 bis 30 Jahre alt sind, sind sie m. E. auch noch geschützt. -- Rosenzweig δ 21:20, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten