Diskussion:Spider-Quad

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 87.154.91.92 in Abschnitt Bandbreite

Dies ist ein Beitrag aus dem Amateurfunk bereich. Der Gesetzgeber verpflichtet den Amateurfunker offen ohne Verschlüsselung seinen Betrieb im Amateurfunk zu betreiben. Es gibt keinen Urheberrechtsschutz für Artikel und Gedanken sowie Gespräche im Amateurfunk. Dies ist Weltweit seit 1930 so geklärt im Amateurfunk. Die Spider Quad ist eine Amateurfunkantenne die seit Jahrzehnten in vielen Dokumentationen beschrieben wird. Es wird gerade hier um keinen Urheberreichtsschutz gebeten sondern um permanente Weiterentwicklung.

  Ja, und? Natürlich gilt der Urheberrechtschutz!


Bandbreite Bearbeiten

Zitat: "Die Bauform erlaubt eine Erweiterung der Bandbreite..."

Das hätte ich doch gerne erläutert gesehen.... (nicht signierter Beitrag von 87.154.91.92 (Diskussion) 08:51, 24. Okt. 2019 (CEST))Beantworten