Diskussion:Soziale Verteidigung

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2.204.5.56 in Abschnitt Empfohlene Verhaltensweisen

Kritik? Bearbeiten

Warum existiert kein Abschnitt über Kritik an der sozialen Verteidigung? Zur Frage, wie eine Gesellschaft aussehen müsse, welche sich sozial Verteidigt, sollte die Frage gestellt werden, wie ein Angreifer aussehen muss, auf welchen die Soziale Verteidigung überhaupt wirken kann. Ob sie auf Polizisten eines demokratischen Rechtsstaates wirkt ist eine andere Frage als ihre Wirkung auf Kräfte wie der Roten Armee, der SS o.Ä.

Im Grunde führt sich bezogen auf militärische Konflikte die SV selbst ad absurdum, da sie nur bei einem Agressor wirken kann, welcher über bestimmte ethische Mindestmaßstäbe verfügt, welche jedoch eine Agression selber nicht zugelassen hätten, weshalb er erst garnicht zu einem Agressor werden konnte. --84.167.193.165 13:28, 16. Dez 2005 (CET)

Antwort Nein, die Beispiele, aus denen die Theorie der Sozialen Verteidigung entwickelt wurden, bezogen sich gerade nicht auf den Widerstand gegen "Polizisten eines demokratischen Rechtsstaates" - 1968 in Prag zeigte sich z.B., welche Wirkung es auf Soldaten haben kann, wenn sie sich keinem bewaffneten, also für sie selber bedrohlichen, Gegner gegenübersehen, sondern diskussionsbereiten unbewaffneten Menschen.

Die Grenzen der SV liegen vermutlich da, wo ein Angreifer ausschließlich am Territorium mit seinen Bodenschätzen interessiert ist und keinerlei Rücksichten auf die ethischen Überzeugungen der eigenen Bevölkerung oder der Weltöffentlichkeit nehmen muss. Ob ein Szenario, in dem ein Aggressor ggf. Millionen von Menschen ermordet, um sich die Bodenschätze des von ihnen bewohnten Landes zu sichern, derzeit realistisch ist, möge jeder selber beurteilen.

Überall da, wo ein Territorium mitsamt den darauf lebenden Menschen, insbesondere ihrer Arbeitskraft, erobert werden soll, können mit gewaltfreien Methoden die Kosten einer Besatzung genauso hochgetrieben werden wie mit Gewaltakten gegen die Besatzer. Welche Risiken letzteres nicht nur für die, die gewaltsam gegen fremdes Militär vorgehen, sondern für die Bevölkerung des ganzen Landes mit sich bringt, lässt sich derzeit im Irak verfolgen.

Da, wo es um die Ablösung eines autoritären Regimes statt um Widerstand gegen eine Invasion von außen geht, sind gewaltfreie Methoden in den letzten Jahren fast schon zum Standard geworden - in Jugoslawien wurde Milosevich auf diese Weise abgesetzt, und die Orangene Revolution in der Ukraine verwendete ebenfalls gewaltfreie Methoden.--UteF 17:57, 5. Jan 2006 (CET)

Könnte man diese Antwort auch in den Artikel einarbeiten, ggf. unterstützt durch weitere Recherche?
Somit ist der IRAK ein denkmöglich schlechtes Beispiel: Es geht nur um Terretorium und Bodenschätze; es könnte somit den Besatzern egal sein, ob auch nur ein einziger Iraki überlebt. Somit läuft hier SV ins Leere - es sei denn, der Besatzer (i.e. die Regierung - nicht die Bevölkerung und schon gar nicht die Soldaten, die durchaus ethische Grundsätze haben) hätte ethische Grundsätze. Dies ist in diesem Falle sehr schwer zu beurteilen. Des weiteren könnte ein hypothetischer Aggressor durch die Gewaltlosigkeit nur noch aggressiver gemacht werden, da er einen Menschen nur dann als Menschen ansieht, wenn er ebenbürtig aggressiv ist.(Beispiel: Die SS haben die Aschkenasijm ob ihrer Widerstandslosigkeit nicht als Menschen, sondern als Vieh angesehen - militanten Widerstand leistende hingegen als Feind --> Mensch). -- 217.232.203.68 21:15, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Aberkennung des Status "Mensch" hat, glaube ich, nichts damit zu tun, ob und ggf. in welcher Weise die Betreffenden Widerstand leisten. Das lässt sich u.a. an zahlreichen Beispielen aus der Kolonialzeit belegen. Ich kenne im Übrigen keine Quelle aus der NS-Zeit, in der den aufständigen Juden des Warschauer Ghetto mehr Menschsein zugesprochen wurde als denen, die sich widerstandslos in die Vernichtungslager abtransportieren ließen.--UteF 11:18, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Oh, doch - hier sind mir aber in der Vergangenheit des öfteren Hinweise in Quellen über den Weg gelaufen, wo in der internen Kommunikation den "kämpfenden Juden" ein höherer Wert zuerkannt wurde. Interessant ist hierzu übrigens, dass Clausewitz in seinem berühmten Werk "Vom Kriege" sich mit der Frage beschäftigt, ob es auch für einen weit unterlegenen Verteidiger sinnvoll sei, sich überhaupt zu verteidigen. Dies wird durch ihn eindeutig bejaht - und zwar aus folgenden Gründen:
1. Werden die "Kosten" (Menschen, Zeit, Material, politischer Schaden) für den Agressor viel größer, als wenn er das wehrlose Opfer einfach besetzen kann. Damit wird seine Expansion insgesamt gehemmt und seine Erfolgswahrscheinlichkeit reduziert.
2. Steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Ausland für das eigene Schicksaal stärker interessiert, und einem sich tapfer zur Wehr setzenden Opfer würde deutlich eher geholfen (politisch, finanziell, materiell usw.) als einem, welches scheinbar selber kein all zu großes Interesse an der eigenen Freiheit zu besitzen scheint.
3. Der moralische Aspekt im Bezug auf die eigene Bevölkerung: Ein Volk, welches sich wehrlos besetzen ließe, bringe niemals mehr die Kraft auf, sich vom Besatzer selber zu befreien. Die Vorraussetzung der Erhebung der Preußen gegen den französischen Besatzer sieht Clausewitz ZWINGEND im vorhergehenden (zunächst erfolglosen) Widerstand der Preußen gegen Napoleon. Ohne diesen hätte es auch keine Erhebung gegeben. MV --193.238.8.83 01:27, 25. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Weitere Kritik: Der Begriff "Soziale Verteidigung" ist in dem Artikel extrem einseitig behandelt; es wurde eigentlich nur eine ganz bestimmte, und eher wenig geläufige Gebrauchsweise des Ausdrucks zum Gegenstand gemacht. "Soziale Verteidigung" als Terminus spielt aber vor allem in der Grundlagendiskussion des Strafrechts seit ungefähr einem Jahrhundert immer wieder eine wichtige Rolle. Die französ. Strafrechts-Schule der "défense sociale" ist hier ebenso zu erwähnen wie der Gedanke von "social defence" (amerikan. "social defense") als Pfeiler einer möglichen Rechtfertigung staatlicher Strafe in der angelsächischen rechtsphilosophischen Diskussion. "Soziale Verteidigung" als einer der möglichen Rechtfertigungsgründe für staatliche Strafe hat dementsprechend auch in der deutschen rechtsphilosophischen Diskussion eine lange Geschichte (einschl. mögl.weise auch des Missbrauchs bei den Nationalsozialisten). Sowohl diese Geschichte als auch die Rolle des Begriffs in der gegenwärtigen Grundlagendiskussion des Strafrechts sollte von jemandem, der sich hier auskennt, nachgetragen werden. - Erste Hinweise für den angelsäschischen Bereich sind leicht zu finden in dem Artikel "punishment" in der Standford Encyclopedia of Philosophy. Für die deutsche Diskussion habe ich gegenwärtig keinen Beleg zur Hand, versuche ihn aber nachzutragen.

Antwort Manchmal sind direkte Übersetzungen irreführend. Der deutsche Begriff "Soziale Verteidigung" ist die von Theodor Ebert etablierte Übersetzung des von Gene Sharp verwendeten englischen Begriffs "civil defence", nicht von dem juristischen Fachterminus "social defence" (wobei es inzwischen wohl gelegentlich Rückübersetzungen oder englische Texte deutscher AutorInnen gibt, die "social defence" verwenden).

"zivile Verteidigung" verbot sich im Deutschen deswegen, weil es zu nahe an "Zivilverteidigung" ist, was bekanntlich die Verplanung der Bevölkerung für militärische Zwecke im Kriegsfall bedeutet. das hängt damit zusammen, dass das englische Wort "civil" eine breitere Bedeutung als das deutsche "zivil" hat (was bei der Übersetzung "Zivilgesellschaft" für "civil society" beachtet werden sollte). Aber "gesellschaftliche Verteidigung" oder "bürgerliche Verteidigung" hätte ziemlich merkwürdig geklungen und vermutlich noch mehr Fehlassoziationen geweckt als "soziale Verteidigung" (die in gewerkschaftsnahen Zusammenhängen schon mal als "Verteidigung sozialer Errungenschaften" fehlassoziiert wird).

Mein Vorschlag: Wenn es im Deutschen tatsächlich "Soziale Verteidigung" auch als Übersetzung eines angelsächsischen juristischen Fach-Terminus "social defence" gibt, müsste darüber ein eigener Artikel geschrieben werden.--UteF 09:01, 6. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Empfohlene Verhaltensweisen Bearbeiten

Zitat:"Mögliche Aktionen reichen von Freundlichkeit zu den Soldaten des Aggressors über Diskussion, Streiks, symbolische Aktionen, zivilen Ungehorsam bis hin zu aktiver Sabotage. Darunter fallen humorvolle Aktionen und Aktionen der Kommunikationsguerilla oder der Clownarmee."

Sagt mal, ist das unter Berücksichtigung eines REALEN AGRESSORS (wie die vielen aus der Geschichte bekannten) ernst gemeint oder hat ein geschickter Gegner der Sozialen Verteidigung in bester Monty Python-Manier sich hier verewigt? MV --79.199.172.136 18:57, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ich fürchte, das zweite. --UteF 18:57, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

OK, jetzt mal ein Beispiel in der Praxis: In Syrien werden zur Zeit Städte umstellt und Zivilisten wahllos niedergeknallt. Man schießt zur Zeit verzweifelt zurück, da man im Falle des Sieges der Regierungstruppen ein Gemetzel befürchtet. Also, Waffen niederlegen und jetzt kommt die metzel- und vergewaltigungslüsternde Soldateska in die Stadt. Und jetzt? Politisch überzeugen? Ziehen die jungen Frauen Clownskostüme an und "entspannen" die Situation? Stuhlkreis vielleicht? Mit pazifistischem Gruß. MV --193.238.8.86 11:09, 24. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Nicht JEDE mögliche Aktionsform muss bei jeder Gelegenheit sinnvoll sein. Und die Theorie der Sozialen Verteidigung beansprucht auch nicht für sich, für jede mögliche Situation eine super Lösung zu haben. Es gibt Situationen, die sind so verfahren, da gibt es keine guten Lösungen, weder militärische noch gewaltfreie. (nicht signierter Beitrag von 2.204.5.56 (Diskussion) 09:49, 13. Mär. 2023 (CET))Beantworten