Diskussion:Sicherheitskontrolle

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 217.87.135.2 in Abschnitt Body scan

Body scan Bearbeiten

Versteht ihr die Aufregung eigentlich? Ich nicht, solange es eine freiwillige Sache ist. Das ist ja geplant. Ich würde den Eingriff in die Grundrechte verstehen, wenn es Pflicht ist. Selbst dann ist es eigentlich auch freiwillig: Es gibt noch die Bahn, den Fernbus, den PKW usw. --77.4.105.198 19:08, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich verstehe die Aufregung voll und ganz. Das ist schon ein arg ausgedehnter Freiheitsbegriff. Wer beruflich fliegen muss, könnte statt dessen ja auch Harz 4 machen. Wer das nicht will, ist somit selber schuld am Nacktscan. So gesehen ist auch ein Gefängnisaufenthalt freiwillig. Wer sich gegen die Risiken eines Ausbruchversuchs entscheidet, bleibt aus freien Stücken drinn. Gibt es bei diesem Freiheitsbegriff überhaupt irgendeine Unfreiwilligkeit? Selbst Folterandrohung wäre kein Zwang, schließlich könnte man ja mal die Zähne zusammenbeissen und die Tortur auf sich nehmen. Oh Herr lass Hirne regnen!(nicht signierter Beitrag von 217.87.161.203 (Diskussion) 20:04, 24. Okt. 2008 (CEST))Beantworten

OK, lassen wir mal den zweiten Halbsatz weg (z.B. Geschäftsreisende müssen tatsächlich manchmal trotz Telefon und E-Mail in ein weit entferntes Land fahren und haben nicht 2 Wochen Zeit für ein Schiff oder eine Autofahrt nach Timbuktu). Aber sonst: Ich habe noch nie Personal gesehen, dass durch die Sicherheitskontrollen muss (OK in Israel vielleicht). Insofern gehst Du von falschen Voraussetzungen aus. Das mit dem Gefängnis: Ja, das ist abgesehen von Justizirrtümern einfach mal einzukalkulieren. Der Insasse hätte den Schmarrn einfach lassen sollen. So, die Folter: Das hat mit freier Willenbestimmung nichts zu tun und geht am Thread vorbei. Wir sprechen hier von Wenn ich das und das will, muß ich das und das in Kauf nehmen. Allgemein: Du willst auf den "freiwilligen Zwang" aus, so nach dem Leitspruch "Ich will es nicht, aber ich muss es". Lass uns einfach die Frage erörtern: Wo liegt das Problem, wenn ein Fahrgast entweder die konventionelle Prozedur über sich ergehen lässt (Piepser, Sachen durchwühlen) oder wenn er FREIWILLIG sich nackt präsentiert (sozusagen)? Die Fragestellung nach den Regelungen, wo es GENERELL Pflicht ist, klammere ich einfach mal aus (würde mich auch beeinträchtigen). Das hier geht um die geplante EU-Richtlinie/Verordnung. Die will keine Pflicht. Deswegen wüßte ich nicht, wo jetzt das Problem ist. Latent wäre allerdings zu befürchten, dass es irgendwann nach ein paar Jahren zur Verpflichtung kommen sollte, und zwar nach dem Leitsatz "Wir haben jetzt die Bevölkerung so weit, nun können wir das Ganze auch zur Pflicht machen". Ich sage nur Desensibilisierung (sich mit einer unangenehmen Angelegenheit einfach abfinden). OK, jetzt Ihr... --77.4.105.198 22:02, 24. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


Ich bezog mich ausdrücklich auf den letzten Satz. Es stört mich schon seit langem, wie in der politischen Diskussion der Freiwilligkeitsbegriff systematisch "aufgebohrt" wird um, indirekte Zwänge zu kaschieren, die z. B. nach dem Motto funktionieren: Du bekommst den Job nur, wenn Du einen Gen-Test machen läßt. Klar, man kann auf das Job-Angebot verzichten. Aber drohende Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig zusammengestrichenem Sozialnetz, wirken de Fakto als Erpressung und Freiwiligkeit ist bei genauerem Hinsehen nicht mehr gegeben. Flugreisen gehören nun einmal in vielen Fällen zur Berufsausübung (oder auch Freizeitgestaltung). Die Freiwilligkeit des Nacktscans kann dadurch aufgehoben werden, indem man den Verzicht auf den Scan unangenehm macht. Etwa durch besonders lästiges Abtasten und nervig lange Wartezeiten. Irgandwann nach der Einführung, das zeigt jede Erfahrung, wird der Scan dann sowieso verbindlich. Im Gefängnisbeispiel war es mir völlig egal, ob der Betreffende schuldig oder unschuldig sitzt. Mich interessierte nur, warum er drinn bleibt. Er bleibt drinn, weil der Ausbruch mit Schwierigkeiten und Risiken, also Hindernissen verbunden ist. Ab wann aber werden Hindernisse zum verhindernden Zwang? Deshalb auch das Folterbeispiel: Wenn ich ein Held bin, kann mich nicht einmal Folter an irgendwas hindern. Aber wer ist das schon? Unsere Kräfte sind begrenzt und irgendwann geben wir entnervt nach. Deshalb muss schon im Vorfeld gegen solche Pläne protestiert werden. Zur Desensibilisierung sag ich nur: Wer sich nicht wert, lebt verkehrt! Nebenbei bin ich mir nicht sicher, ob so eine Diskussion hier gerne gesehen ist. Ich glaube hier soll nur über die Qualität des Artikels, nicht aber über die Sache selbst diskutiert werden. Ok, ich habe fertig und verbleibe mit den besten Grüßen! ... (nicht signierter Beitrag von 217.87.135.2 (Diskussion) 12:44, 25. Okt. 2008 (CEST))Beantworten