Diskussion:Sequester (Recht)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Rita2008 in Abschnitt SBZ

Sequester (Recht) Bearbeiten

Ein Sequester wird nicht bei bewegliche Sachen eingesetzt, sondern bei Immobilien.

Mit freundlichen Grüßen Thomas Barth

Hauptzollamt Krefeld Sachgebiet E Carl-Diem-Str. 77 41065 Mönchengladbach (nicht signierter Beitrag von 80.245.147.81 (Diskussion) 12:35, 14. Jul 2011 (CEST))

Das stimmt nicht. Bei beweglichen Sachen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bestimmt der Rechtspfleger einen Sequester. Dies umfasst auch bewegliche Gegenstände.--91.19.64.50 10:39, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Historische Aspekte Bearbeiten

Im Artikelchen fehlen die historischen Aspekte, er bezieht sich lediglich auf die Bestimmungen der ZPO. Sequestriert wurde z.B. auch das Vermögen „feindlicher“ Ausländer im Inland unter Kriegsrecht. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:17, 16. Jan. 2019 (CET)Beantworten

SBZ Bearbeiten

Hier fehlt noch ein Abschnitt über die Sequestrierung in der SBZ nach dem 2. Weltkrieg. --Rita2008 (Diskussion) 18:29, 19. Nov. 2022 (CET)Beantworten