Diskussion:Selbstbeteiligung

Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 2001:16B8:87:D900:C4A9:3646:FA7C:3F20 in Abschnitt Unterschied

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Inhalt des Artikels Zuzahlungen von Benutzer:85.73.157.23, jetzt Redirect:


Zuzahlungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte Zuzahlungen und Eigenanteile leisten.

Zuzahlungen 2004/2005

  • Praxisgebühr: 10,00 EUR, fällig pro Quartal bei Ärzten, Zahnärzten, Notdiensten (nur einmal im Quartal bei vorliegender Überweisung). Entfällt häufig bei Teilnehmern an Disease-Management-Programmen (DMP)
  • Medikamte: 10 % des Abgabepreise, minimal 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nie mehr als der Abgabepreis
  • Krankenhaus: 10,00 EUR pro Kalendertag, maximal für 28 Tage
  • Rehabilitation: 10,00 EUR pro Kalendertag
  • Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreise, minimal 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nie mehr als der Abgabepreis
  • Heilmittel: 10,00 EUR Verordnungsgebühr, zusätzlich 10 % des Abgabepreises
  • Haushaltshilfe: 10 % der Leistung pro Tag, minimal 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nie mehr als die Leistungshöhe
  • Fahrkosten: 10 % der Erstattung pro Fahrt, minimal 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nie mehr als die Leistungshöhe

u.a.

Mehrkosten über den sogenannten Festbetrag (bei Medikamenten oder Hilfsmitteln) zählen nicht zu den Zuzahlungen.

Es gibt die Möglichkeit, sich von den Zuzahlungen für ein Kalenderjahr befreien zu lassen. Dabei sind vorher mindestens 2 % der Familienbruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt (abzüglich gewisser Freibeträge für Familienangehörige) an Zuzahlungen zu leisten. Ist ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch Krank, kann sich die Grenze auf 1 % halbieren. Es ist immer ein Mindestbetrag zu sammeln. Dieser richtet sich je nach Bundesland nach dem Eckregelsatz der Sozialhilfe.


Möglicherweise lässt sich ja das eine oder andere verwenden. ----Macador talk 00:16, 4. Jun 2005 (CEST)

Österreich Bearbeiten

Hallo, sitze grade im Krankenhaus in der Aufnahme... Hier in österreich schauts bei stationären Aufenthalten so aus: Selbstversicherte zahlen 10,28 Euro (06 warens noch 10,18). Bei den gebietskrankenkassen zahlen mitversicherte 14,50 Euro (06 warens 14). Dann gibts einen verminderten selbstbehalt, aber von dem weiß niemand und ich hab seit ich hier arbeite nie jmd nur den verminderten kassiert. für pensionisten mit mindestpension (unter 690 eure IIRC) gibts die rezeptgebührenbefreiung, die müssen also nichts zahlen. wer in einem jahr schon 28 tage bezahlt hat muss auch nicht mehr zahlen. Das absolute maximum ist also 406 euro pro jahr, wenn man bei einer gkk mitversichert ist und 28 tage im KH.

Ausländer über die EHIC zahlen auch den 10,28 euro selbstbehalt, und auch die regel mit dne max 28 tagen gibt's. (wobei notfallbehandlungen selten so lange dauern, ist aber heir auch schon vorgekommen)

Grundsätzliche Überlegungen Bearbeiten

Der erste Abschnitt mit den grundsätzlichen Überlegungen ist schlichtwegs unterirdisch. Er strotz von POVs und unbelegten Äusserungen, die wissenschaftlich nicht haltbar sind. Ich werde in nächster Zeit diesen Abschnitt umschreiben und mit Quellen zu belegen versuchen.--Fungus 11:04, 22. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Als Versicherungskauffrau stellen sich mir die Nackenhaare auf. Der gesamte Artikel behandelt die Krankenversicherung. Es fehlen allgemeine Arten der Selbstbeteiligungen (immerhin die Integralfranchise wird aufgeführt), Vor- und Nachteile und der allgemeine Nutzen. Dieser Artikel sollte schlichtweg anders heißen oder zmd zu einem allgemeinen Artikel mit dem Thema Selbstbeteiligung führen.

Mir ist aufgefallen, dass speziell im Versicherungswesen oft vom "Selbstbehalt" die Rede ist, obwohl "Selbstbehalt" doch ganz offenkundig bedeutet, dass man etwas für sich selbst behalten kann. Was ja in diesem Fall nun überhaupt nicht zutrifft. Ist das sprachliche Nachlässigkeit oder bewusstes Ablenken davon, dass es sich um eine Selbstbeteiligung handelt? --Der Paulchen 17:42, 26. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Dafür, dass anfangs noch die Kfz-Versicherung aufgeführt ist, ist darüber nichts zu lesen. Nur Krankenversicherung. Schade, dass ich nicht gefunden habe, was ich suchte. --Das Dingsbums (nicht signierter Beitrag von 83.243.48.3 (Diskussion | Beiträge) 11:57, 13. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten


URV Bearbeiten

Wer hat hier oder wurde dort hier abeschrieben? --84.129.148.242 12:25, 25. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Eigenanteil Bearbeiten

Die Angaben im Abschnitt "Eigenanteil" stimmen nicht. Es gibt keine gesetzliche Festlegung für die Höhe des Eigenanteiles bei orth. Schuhen und Einlagen, lediglich Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen. Im Gegensatz zu Zahnbehandlungen, wo sich der Eigenanteil aus der Differenz der tatsächlichen Kosten lt. Heil- und Kostenplan und dem von der KK übernommenen Anteil ergibt. Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil muss bei der KK beantragt werden. Aus deren Antwort geht hervor, ob sie die Kosten komplett trägt, vom Versicherten einen Eigenanteil für den Gebrauchsgegenstandsanteil fodert, oder dem Schumacher nur eine Pauchale i.H.d. gesetzlichen Leistung für das eigentliche Hilfsmittel zahlt. Die Differrenz zwischen der von der KK bezahlten Pauschale und den tatsächlichen Kosten, bzw. den vom Schuhmacher kalkulierten, wird auch als wirtschaftlicher Aufschlag bezeichnet. "Eigenanteile" sind also keinesfalls auf Hilfsmittel beschränkt und - entgegen den Angaben - nicht gesetzlich geregelt. Siehe auch: "Verordnung über die Versorgung mit Hilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Orthopädieverordnung - OrthV)" Lediglich für den Fall, dass z.B. nur ein Fuß mit orth. Schuh versorgt werden muss, der andere jedoch nicht, muss für den zweiten, med. nicht erforderlichen Schuh, ein gesetzlich geregelter Eigenanteil gezahlt werden (§ 10 OrthV). (nicht signierter Beitrag von 188.102.198.225 (Diskussion) 14:55, 26. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 00:25, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wahltarife Bearbeiten

Diese Seite ist Ziel der Weiterleitung Wahltarif. Es gibt drei Arten von Wahltarifen:

  • Selbstbeteiligung (meist Selbstbehalt genannt)
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Zusätzliche Leistungen

Punkt 2 gehört allenfalls indirekt hier hin, weil er durch psychischen Druck den Versicherten dazu verleitet, einen (einzelnen) Arztbesuch selbst zu bezahlen, weil er sonst die gesamte Prämie verliert – ein finanzielles Risiko besteht ansonsten nicht. Punkt 3 hat mit dem Lemma Selbstbeteiligung überhaupt nichts zu tun, weil der Versicherte der Kasse Geld bezahlt statt (direkt) welches zu bekommen. Das Lemma Wahltarife muss hier also weg. Aber wohin? Eigener oder bestehender Artikel? --Яedeemer 19:23, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Unterschied Bearbeiten

Wo liegt der Unterschied zwischen der Selbstbeteiligung und der Rezeptgebühr? -- 2001:16B8:87:D900:C4A9:3646:FA7C:3F20 13:26, 23. Aug. 2023 (CEST)Beantworten