Diskussion:Segway Personal Transporter/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 88.130.8.22 in Abschnitt Unfälle unter Trivia?

Quellen

Bitte Quellen nicht vergessen. Siehe: Hilfe:Quellenangaben

Weblinks

Weblinks zu Segway, um diesen Artikel besser zu gestalten und für Quellenangaben (Hilfe:Quellenangaben) zu verwenden, Daher bitte nicht löschen.

Siehe auch Ginger eine Weiterleitung auf diesen ARTIKEL

WIKI COMMONS

Die Segway-Bilder, -Videos, -Sounds solten bei Commons einen eigenen Artikel bekommen und dort archiviert werden, ein Querverweis von diesem Artikel wäre von Vorteil.

  • Wikinews Artikel wären Wilkommen.
  • Wer einen Segway besitzt, solte Foto-, Video- und Ton-Aufnahmen machen und Wiki Commons spenden.

Philosphien einzelner User verhindern Informationen

Dass Wikipedia keine Werbeplattform ist, sollte jedem klar sein. Wenn der Artikel aber so schwach gefasst ist, wie hier in Wikipedia, sollten wenigstens Links zu weiteren Informationen, die über das hier Zusammengetrage hinausgehen, überleben. Andernfalls sollte man sich überlegen, ob man den ganzen Artikel nicht streichen will. Das ist doch wirklich Quatsch, was hier steht für Leute, die sich wirklich für den Segway interessieren. Gerade in Deutschland entwickeln sich rund um den Segway sehr interessante Gebiete und tolle Webseiten. Entweder will man Interessierten Infos geben oder den Leuten hier die Infos einfach vorenthalten. Dann sollte man die Links aber auch generell streichen. Wenn ich zu Wikipedia gehe, will ich Infos zum Segway und nicht über die Philosophie der Wikipedia-Nutzer etwas lesen. Schade. Die Versionen vorher haben gerade mir als potentiellen Käufer und Interessenten des Segway wesentlich besser gefallen. Nun brauche ich Wikipedia eben nicht mehr als Quelle und gehe wieder zu Google, die vielleicht gerade aus diesem Grunde Monopolisten bleiben. Und noch was: Wenn Ihr schon keine Werbeplattform draus machen wollt, dann seid bitte so gründlich und entfernt auch die Links zu dem Firmenseiten von Segway.

Meine Empfehlung: Geht auf die USA Seite von Wikipedia. Da gibt es genügend Infos und Links zu allem, was es zum Segway zu berichten gibt.

Entwicklungsgeschichte

Ich war der Meinung, dass dieser Teil gefehlt hat, bei Elektroroller habe ich da was gefunden und eingefügt. Ist zwar nicht kreativ aber ich kenne mich damit noch nicht aus. Wer weiss mehr? Zollistdoll 18:32, 7. Jun 2006 (CEST)

Bitte keine Werbung

Hallo, ich habe den Artikel gerade überarbeitet und neutraler gestaltet. Bitte keine Werbe-Links mehr zu diversen Segway-Händlern oder sonstigen kommerziellen Angeboten rund um diesen Elektroroller einstellen. Siehe auch Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist. (Wikipedia ist keine Propaganda- oder Werbeplattform) --Eisenberg 22:45, 20. Jun 2006 (CEST)

Die Weblinks

Nachdem hier die Händler-Weblinks gelöscht wurden, löschte eine IP als Retourkutsche die beiden offiziellen Weblinks des Herstellers. Nach einigen Reverts ging gerade die Haupt-Webseite http://www.segway.com/ verloren. Dies betrachte ich als unlogisch, bald werde ich den Link wiederherstellen. --AN 12:33, 3. Jul 2006 (CEST)

Nachteile

Ich bitte bei Absatz „Nachteile des Segways” den hohen Anschaffungspreis und Ersatzteilkosten zu erwähnen, da das Basis-Modell um 4.000 Euro kostet und alle drei Jahte eine neue Batterie gebraucht wird, die 1.400 Euro kostet. (nicht signierter Beitrag von 84.161.208.124 (Diskussion | Beiträge) 09:28, 6. Aug. 2006 (CEST))

Ein Satz Reifen kostet 200 €. (nicht signierter Beitrag von 84.161.208.124 (Diskussion | Beiträge) 09:29, 6. Aug. 2006 (CEST))
Der Spiegel berichtet von einem Anschaffungspreis von mehr als 7.000,00 Euro.
http://www.spiegel.de/video/video-34223.html (nicht signierter Beitrag von 88.130.40.65 (Diskussion | Beiträge) 15:39, 14. Aug. 2008 (CEST))
Der Segway bietet schlicht und einfach keine Vorteile, deshalb ist es müßig nach Nachteilen zu fahnden.
Polizisten sehen lächerlich aus. Das Argument, sie könnten so fliehende Ladendiebe besser einholen, ist - angesichts der Hindernisse in normalen Fußgängerzonen und Straßen - lächerlich bis gefährlich. (nicht signierter Beitrag von 88.130.40.65 (Diskussion | Beiträge) 15:43, 14. Aug. 2008 (CEST))

LCD Anzeige

Hat Apple am Segway mitgearbeitet oder ist dies nur ein Zufall, dass das Gesicht auf der Anzeige genauso aussieht wie der Finder von Mac OS? (nicht signierter Beitrag von 84.161.208.124 (Diskussion | Beiträge) 09:56, 6. Aug. 2006 (CEST))

Firmen Informationen

Hier sind ausschließlich Produkt Informationen, kaum Informationen über die Firma, auch keine wirtschaftlichen Zahlen, Anteile, Firmen Wikipedia Infobox mit Logo (nicht signierter Beitrag von 84.161.215.34 (Diskussion | Beiträge) 15:22, 2. Sep. 2006 (CEST))

Dazu sollte man einen eigenen Artikel schreiben, also Segway-Unternehmen. Im Artikel über den VW Golf stehen auch keine Infos über Aktienanteile usw. sondern nur über das Auto. (nicht signierter Beitrag von 80.143.64.2 (Diskussion | Beiträge) 19:47, 17. Jun. 2008 (CEST))

„Praxistest”

Der so genannte „Praxistest” (siehe Weblinks) ist eine Produktvorstellung bzw. ein Werbeclip, aber definitiv kein Test. 07.01.2007; 02:02 86.56.145.237 (nachgetragen)

Ich hab den Link mal umbenannt. Hadhuey 14:23, 7. Jan. 2007 (CET)

Physiologisches Grundprinzip dieses Rollers und der technische Hintergrund

Steht man auf und beugt sich dann so weit vor, dass man normalerweise das Gleichgewicht verliert, fällt man in der Regel trotzdem nicht hin. Denn der Mensch nimmt beim Vorbeugen gleichzeitig unterbewußt wahr, daß er nicht im Gleichgewicht ist, weil die Flüssigkeit im Innenohr (und zwar in der sogenannten „Schnecke”, auch Vestibularorgan genannt) sich beim Verlagern des Körpers in eine der drei Dimensionen, vor-zurück, links-rechts, rauf-runter nicht mitbewegt hat und somit in Ruhelage verbleibt. Diese „relative” Bewegung des sich bewegenden Kopfes zur aufgrund ihrer Trägheit fast ruhenden Flüssigkeit veranlaßt das Gleichgewichtsorgan (als Sensorsystem) im Ohr das Gehirn (als Steuereinheit), eine Folge von „Steuerbefehlen” an einen oder beide Füsse zu geben, um z.B. einen Schritt vor oder zurück zu setzen, um den ansonsten drohenden Fall rechtzeitig genug zu verhindern. Dieser physiologische Reflex im Unterbewußten hält an und läuft fast unwissentlich ab, so daß man statt nach vorn zu fallen, einen oder mehrere Schritte unwillkürlich geht. Gehtempo, Gehrichtung und Beschleunigung erfolgen dabei, je nach „Neigungsgrad” des Körpers, in entsprechender Ausführung.

Daran orientiert sich auch die elektronische Steuerung dieses Rollers. Sie führt mit eigenen Sensoren für die Neigungslage (Anfangsmodelle nur in in Vor- bzw. Zurück-Richtung, die neuere Generation des Segways auch in Rechts- bzw. Links-Neigungslage zusätzlich) über zwei mikroprozessorgesteuerte Aktoren (zwei Gleichstrom-Scheibenläufermotoren) die entsprechende Korrektur zur Richtung der willkürlichen Neigung des auf der Roller-Platform stehenden Menschen aus. Die ursprünglichen Aktoren, die menschlichen Füße, die den drohenden Fall auszugleichen hatten, werden im Roller durch die elektrischen Motoren im Roller dargestellt (substituiert). Das Gleichgewichts-Sinnesorgan des Menschen wird im Roller von präzisen Sensoren nachgebildet, die für die einzelne Steuerung beider Räder den Mikroprozessoren die Ausgleichsrichtungsvorgabe liefern. Aus diesen Informationen werden in den Rechnern Steuerbefehle für die Ausgleichsbewegungen der Räder erstellt und durch die Motoren aktiv in Raddrehung, je Rad einzeln sowohl nach Richtung, als auch nach Beschleunigung, mehrmals pro Sekunde umgesetzt. Die darauf erfolgende Ausführung durch einen der beiden Rad-Antriebs-Motoren wird von in den Motoren eingebauten Meßsensoren in die Rechnern zurückübermittelt, um Korrekturen bzw. Schlupf der Räder auf glattem Untergrund umgehend durch die Rechner zu berücksichtigen - und erneute, angepaßte Steuerbefehle an die beiden Rad-Motoren (Aktoren) vorzugeben. Nur die schnellen Rechner und die entsprechende Mess-, Regel- und Steuerungs-Software, in Verbindung mit den jede bedeutsame Änderung erkennenden Sensoren und den erhaltene Steuerbefehle genauestens umsetzenden Motoren, die die Räder antreiben, erlauben es dem Roller, mit nur zwei Rädern das sehr unstabile (labile) Gleichgewicht mit einer Person und sogar weiterer Zuladung aufrecht zu halten.

Die komplexe Kombination aus Gyroskop-Sensorik, Kontrollsystem mit einzelnen Datenverarbeitungsrechnern (Mikroprozessoren) im Verbund sowie einem Motorsystem mit seinen zwei exakt, schnell und stark elektrische Steueranweisungen umsetzende Spezialmotoren ist das „Geheimnis” vom Grundprinzip des Segway-Rollers.

Die bisher verwendeten Silikon-Gyroskope im Roller werden in absehbarer Zukunft von aus der Militärtechnik her bekannten Laserkreiseln ersetzt (substituiert) werden und somit auch die Baugrösse der Elektronik weiter verkleinern. Der Laserkreisel bildet im Grunde das Innenohr-Gleichgewichtsorgan nach, wobei hier anstelle der in den Schneckengängen des Innenohres strömenden bzw. verharrenden Flüssigkeit Laser-Lichtimpulse in bogenförmig angeordneten Lichtleiter-Wicklungen gegenläufig gemessen und ausgewertet werden. Auch bei nur geringstem Bewegen der Laser-Lichtleiter-Spule in Messrichtung ergeben sich Laufzeitdifferenzen der beiden gegenläufig synchron in diese Spule eingespeisten Laser-Impulse, die auf Wegstreckenunterschieden der relativ zurückgelegten Lichtimpulse in „Rechteck”-Form beruhen. Der eine Laser-Impuls benötigt dann eine längere Zeit für die gleiche Mess-Streckenlänge als der in Gegenrichtung synchron abgesandte Impuls. Die Laufzeitunterschiede bemessen sich im Nanosekundenbereich und genügen zur Auswertung und Umsetzung in präzise Ausgleichssteuerbefehle durch jeweilige Mikroprozessoren an die Gleichstromscheibenmotoren. Um Messfehler sicher auszuschließen, arbeitet der Roller nicht mit drei, sondern mit fünf Mess-Sensoren für die Gleichgewichtslage. Diese Redundanz erhöht die Zuverlässigkeit sowie die Präzision der ausgegebenen Radsteuerbefehle durch die Rechner, die mehrere Prozessoren beinhalten, wobei diese sich zusätzlich selbsttätig ständig hinsichtlich ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung überwachen. Sollte ein Teil ausfallen, wird durch eine Systemüberwachungs-Software die betreffende Aufgabe durch ein Ersatzsystem zeitverzugslos erledigt, ohne dass negative Auswirkungen bemerkbar würden. Der Fahrer erhält darüber gegebenenfalls eine Rückinformation in seinem Roller-LCD-Monitor.

In Kürze:
Wird der Roller nach vorne geneigt, gleichen beide Räder durch Vorwärtsfahrt diese als eine Kippbewegung erkannte Neigungsänderung aus. Für Rückwärtsneigung gilt das Entsprechende. Betätigung des Lenkgriffes, um nach rechts oder links zu drehen oder auf der Stelle zu wenden, bewirkt ein entsprechendes Drehen jedes Rades individuell, nicht synchron bzw. sogar eines vor, das andere zurück, wobei gleichzeitig auch noch eine Veränderung des Gleichgewichtes kompensiert wird. Eine neuere Generation des Rollers benötigt keinerlei Lenkgriffbetätigung mehr, denn die Sensorik in der Bodenplatte „erkennt” die Gewichtsverlagerung der Person auch seitlich - und führt gewichtsdifferenzabhängig die Drehung in die gewünschte Richtung durch. -Estrongo 03:48, 2. Mär. 2007 (CET)

Silikon-Gyroskop?!

Das Silikon-Gyroskop ist ein klassischer Übersetzungsfehler auf der deutschen Segway-Webseite. Es handelt sich tatsächlich um ein auf Silizium basierendes Festkörper-Gyroskop von Silicon Sensing. Also sowas wie dem CRS03.

So wird aus dem englischen Text:

„Segway PTs use a special solid-state angular rate sensor constructed using silicon. This type of gyroscopic sensor determines an object's rotation using the Coriolis effect on a very small scale.“

Englische WebseiteThe Science of Segway

im Deutschen die irreführende Aussage:

„Segway HTs benutzen einen speziellen Sensor der in einem fixen Winkel montiert wird und mit Einsatz von Silikon konstruiert wurde. Diese Art von Gyroskop bestimmt die Rotation eines Objektes durch die Anwendung des Coriolis Effekts auf einem sehr kleinen Maßstab.“

Deutsche WebseiteDie Wissenschaftliche Basis hinter der Technologie

84.183.113.91 17:40, 29. Sep. 2007 (CEST)

Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

[[Commons:Deletion requests/Image:SegwayHT.jpg]];

-- DuesenBot 08:44, 12. Apr. 2007 (CEST)

Weblinks

die ganzen weblinks im text sind unnötig und IMO nur werbelinks und gehöhren entfernt - siehe WP:WEB. wenn keinen gegenargumente kommen, entferne ich sie später. Gruß--Ot 11:22, 16. Okt. 2007 (CEST)

Neutralität

Fast alle Einzelnachweis stammen von der gleichen privaten Homepage. Die Abschnitt vor und Nachteile sind POV und nicht belegt. Der Tabellen Vergleich mit den anderen Vekehrsmittel ist nicht neutral (300 mg bei jedem Auto?). Bitte belegen und neutralisieren. -- blunt!? 15:54, 29. Feb. 2008 (CET)

Zitat von meiner Disk

Du zweifelst aus mehreren Gründen an der Neutralität des Artikels:

1) Bezeichnung als "wertvolles" Hilfsmittel für Behinderte. Sie dazu bitte http://www.draft.org und insbesondere die Erfahrungsberichte unter http://www.draft.org/draft3/ArticlesStories/tabid/66/Default.aspx. Daraus geht hervor, dass viele Betroffene den Segway nicht als irgendein Hilfsmittel unter vielen empfinden, sondern dass er ihnen besonders viel Lebensqualität zurückgibt. Ich denke, es ist in diesem Fall gerechtfertigt, ein positiv besetztes Attribut wie "wertvoll" zu verwenden. Draft.org ist jedenfalls eine unabhängige Organisation und die Aussagen dort sind unbeeinflusst von Segway Inc. und seinem Marketing Team.

2) Der "Segway Smile" tritt tatsächlich bei den meisten Fahrern auf, die das Gerät ausprobieren. Das ist ein Fakt, kein Marketing-Getöse. Der Begriff "Segway smile" hat sich fest etabliert. Bei Google findest Du dazu 479 Einträge und die stammen meist von Erlebnisberichten und nicht von Segway Inc. oder deren Vertriebspartnern.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Du noch nie Segway gefahren bist?

3) Co2-Emission: Natürlich gibt es eine Reihe von Kraftfahrzeugen, die weniger als 300 g/km ausstossen. Es steht ja auch "~"=ungefähr davor. Der Durchschnittsausstoss eines US-PKWs liegt nach http://www.thomasknauf.de/ginger/energy_efficient_segway_whitepaper.pdf bzw. US Environmental Protection Agency bei 1,14 lb/mi (= 517 g/mi = 321 g/km). Die Quelle findest Du in Fußnote 1.

4) Ich habe einige Einzelnachweise auf meine Homepage kopiert um sicherzustellen, dass sie verfügbar sind und bleiben. Eine vorbeugende Massnahme gegen tote Links, keine einseitige Berichterstattung.

Falls ich Dich zumindest im Großen und Ganzen überzeugen konnte, nimm bitte den POV-Vorwurf wieder von der Seite. Ansonsten bitte ich um ergänzende Darstellung Deiner Kritik.

Gruß Thomas

Zitat Ende -- blunt!? 18:13, 29. Feb. 2008 (CET)

Hallo Thomas,
zu deinen Punkten:
zu 1. wertvoll ist wertend. Für eine Enzyklopädie ist Hilfsmittel völlig ausreichend. Hast du WP:NPOV gelesen?
zu 2. Das ist zwar nett, trotzdem ist es nicht nötig den Begriff zu erwähnen. In den Artikeln zu BMW Modellen steht auch nicht, dass bei allen Fahren sofort die Freude am Fahren aufkommt. Ich bin mir sicher, dass es dafür noch mehr Quellen aus Erlebnisberichten gibt. Wenn du schon mit Google argumentierst, 486 ist nicht viel. Ausserdem musst du das Segway Smile auch belegen. (Keine Foren, Blogs, Erlebnisberichte, private Homepages), siehe WP:Q. Es ist schlicht und einfach unnötig.
zu 3. Deine Quellen sind US-Angaben. Wir sind hier in DE bzw. dem deutschen Sprachraum, hier liegen die Verbrauchswerte im Schnitt weit unter 12 Litern. 8 Liter ist die Aussage des BUND (!) [1] Das sind dann nur noch knapp 200g/km
zu 4. Darfst du das? Hast du die Urheberrechte beachtet? Gib bitte die Original Quellen an, so wird das Ganze übersichtlicher und seriöser.
neuer Punkt 5. Der komplette Abschnitt mit den vor und Nachteilen ist unbelegt. Dazu hast du keine Stellung genommen.
neuer Punkt 6. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie. Liess dir mal WP:WWNI durch.
Ich werde den Baustein erst entfernen, wenn der Artikel neutral ist. Übrigens habe ich grade noche ein verblüffend gefunden, auch das ist nicht neutral. Wir schreiben hier eine Enzyklopädie! -- blunt!? 18:40, 29. Feb. 2008 (CET)
PS: Persönliche erfahrungen von Wikipedia Autoren sind völlig unerheblich.
PPS: Alles unter sontiges sollte belegt werden und dann in den Fliesstext eingebaut werden. Was irrelevant ist, etwas die Heiterkeit von Bush, gehört hier nicht hin.

Dritte Meinung: Wertvoll ist eine Wertung, die nicht in einen enzyklopädischen Artikel gehört. Nachprüfbare Fakten wie wird bei [Art der Behinderung] von Krankenkassen finanziert wären sinnvoll. Großer Fahrspaß sollte nicht weiter ausgeschmückt werden. --08-15 21:40, 29. Feb. 2008 (CET)

Ich habe den Baustein Heute entfernt. Die umstrittenen Absätze sind aus dem Artikel entfernt worden. POV-Sprache ebenso. -- Nolispanmo Disk. Hilfe? ± 13:53, 4. Mär. 2008 (CET)

CO2 Ausstoss beim Fahrad

Meinetwegen kann man ja die 3 g da drin stehenlassen, irrelevant ist es trotzdem, weil man das CO2 sowieso produziert, ob nun im Studio oder beim Fahren. Irgendwann muss man sich ja bewegen, sollte man zumindest, wenn man das beim Fahradfahren tut, wird durch den Transport kein zusätzliches CO2 freigesetzt, wenn man Segway fährt produziert man auch mehr CO2 als auf dem Sessel. Also: uninteressant die Angabe. --Diwas 21:12, 12. Apr. 2008 (CEST)

Im Studio produziert man mehr CO2 wegen dem Strom fürs Fahrrad, der Klimaanlage und dem Fernseher. Frei geschätzt so ungefähr 9 g/km ;-) Die Angabe ist wirklich sinnfrei, schon der Vergleich an sich hinkt arg. Am Besten man entfernt das Fahrrad komplett aus der Tabelle. Probleme damit?-- blunt!? 21:29, 12. Apr. 2008 (CEST)
Nur KFZ als Alternative, fände ich etwas einseitig. Zufußgehen und Fahrradfahren sind ja umweltfreundlichere Alternativen. --Diwas 22:31, 12. Apr. 2008 (CEST) PS: Ein Problem hätte ich aber nicht, wenn es rausfliegt. --Diwas 22:34, 12. Apr. 2008 (CEST)
(BK und nicht gemerkt) Der Roller ist aber auch noch dabei... Dass zu Fußgehen und Fahrrad fahren umweltfreundlicher sind ist hoffentlich jedem klar... Ich finde einen Vergleich zwischen unmotorisierten und motorisierten Fortbegungarten generell etwas ungeschickt. Sollte man es doch wieder hineinbringen, sollte man auch noch die CO2 Emissionen für Linienbusse und Züge angeben (direkte Konkurenten des Segway). -- blunt!? 22:46, 12. Apr. 2008 (CEST)

Lebensgefahr?

also die (warscheinlich dem 'spiegel' enstammende aussage (quelle fehlt) unfälle mit 15km/h wären 'oftmals' tödlich sollte dort so nicht unbegründet stehen bleiben. wer beim lockeren laufen (nicht sprinten) gegen eine wand rennt tut sich in den meisten fällen wohl nur sehr weh oder verletzt sich gar aber todesfälle sollten hier wohl die ausnahme sein. was also macht den unterschied? --84.142.234.45 02:44, 5. Okt. 2008 (CEST)

Werbetext

Der Artikel liest sich wie ein Werbetext der Herstellerfirma. Volle Zustimmung. Segway ist ein Musterbeispiel aggressiven, professionellen Marketings eines überflüssigen, überteuerten, unsicheren und für die allgemeine Gesundheit (Bewegungsmangel ist Krankheistauslöser Nr. 1 in den Ländern, die sich einen Segway leisten können).

Volle Zustimmung!! LG, Bastian
: 1. Der Artikel könnte deutlich verbessert werden, wenn jemand, der so ein Ding schon mal benutzt hat, den Abschnitt über die Steuerung neu schriebe. 2. Der Abschnitt zur Verkehrssicherheit widerspricht sich. Das geht so nur, wenn ganz klar auf die Quellen verwiesen wird. S.kapfer 21:14, 7. Apr. 2009 (CEST)

Haribo-Spiel

Trivia: Haribo Segway Spiel

Hat nichts in diesem Artikel verloren. S.kapfer 21:11, 7. Apr. 2009 (CEST)

Orientation Card

Ein italienisches Unternehmen[2] wirbt mit einer Segway Orientation Card[3], eine Art Kenntisnachweis für den praktischen Umgang mit dem Fahrzeug. Des weiteren wird behauptet, dass man damit weltweit problemlos ein Segway mieten kann. Was mich stutzig macht, dass es im Internet nichts darüber gibt. Das mit der weltweiten Anerkennung möchte ich mal in Frage stellen. Wer kennt sich da aus? Sollte die Fahrfähigkeit nicht mal mit einem Satz in den Artikel? --77.4.77.154 14:07, 13. Jul. 2009 (CEST)

Hinweis über OTRS

Über das OTRS erreichte uns folgender Hinweis:

Hallo,

auf eurer Webseite, s.o. gibt es zum Thema Segway verschiedene Einträge. Seit vergangenen Freitag, 24.7.09, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44, Seite 2097, ist eine Bundesverordnung in Kraft, die die zulassungsrechtlichen Regularien jetzt bundesweit festlegt. Nachdem die Fahrzeuge in verschiedenen Punkten von der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs- ordung (StVZO) abweichen, so z.B. fehlt i.d.R. die Diebstahlssicherung, verschiedene Abweichungen der Bremsanlage sind bekannt u.a. ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die die den Zulassungsbehörden vorgesetzten Behörden, z.B. Regierungspräsidien erteilen.

Bin im Wikipedia nicht so bewandert, als dass ich mir eine Änderung traue. Deshalb gebe ich euch auf diesem Weg diesen Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

vielleicht kann sich ja jemand, der sich in der Materie auskennt, damit befassen. --Reinhard Kraasch 14:05, 8. Aug. 2009 (CEST)

Betrieb auf Gehwegen und in Fußgängerzonen

In Hamburg (etwa: über den Rathausmarkt hinweg) werden mit dem Gerät Stadtführungen veranstaltet, - die "Führungsperson" und damit auch die hinter ihr herfahrenden Touristen fahren auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, und zwar sehr flott und so auf Fußgänger zu, dass diese zur Seite springen müssen. Offenbar wird dies von der Hamburger Polizei geduldet. --92.117.121.10 16:07, 19. Sep. 2009 (CEST)

Nutzung durch Polizei im Flughafen Düsseldorf

Vor ein paar Tagen las ich (vermutlich in der FAZ), dass im Flughafen Düsseldorf Polizeibeamte Segway fahren. Leider habe ich den Artikel nicht mehr. Eingearbeitete werden ihn finden. -- Wegner8 17:32, 11. Feb. 2010 (CET)

Original research zum österr. Recht

Servus, hier ist die schon erwartete böse Socke von segway1. Der ist weder mit segway noch mit der Firma identisch und hat daher auch keinen IK. Mir ist einfach nur aufgefallen, dass Elisabeth59 in dem Artikel original research betreibt, indem sie ihre eigene Rechtsauffassung in den Artikel schreibt und dabei auch wertet (Irrtum; wie Frau xy richtig ausführt usw). Sie belegt auch nichts, sondern schreibt einfach in den Artikel, welche §§ sie für einschlägig hält. Wenn Elisabeth wert darauf legt, dass im Artikel steht, dass irgendwas ein Irrtum ist, dann muss sie schon eine Quelle finden, in der das steht. Eigene §§-Auslegung reicht nicht. Das ist POV, TF und alles andere als gesichertes Wissen. Deshalb hatte ich in der Zusammenfassung geschrieben, dass das ihre Privatmeinung ist und nicht in die Wiki gehört. Wenn sie das dann entfernt, ohne meine Argumente zu berücksichtigen, dann entwickelt sich ein War, an dem ich schuldig bin, aber auch nicht schuldiger als sie. Ich möchte nicht, dass in zukunft jeder hier sein juristisches halbwissen in der WP verbreitet, sondern, dass hier nur gesichertes und belegtes Wissen reinkommt. Deshalb bin ich dafür, die mit War wieder eingefügte Rechtsauffassung der Elisabeth wieder zu löschen. sie gehört, wie gestern schon gesagt, höchstens in ihr blog Austria29710 18:00, 29. Jul. 2010 (CEST)

Na gut, ich nehme zur Kenntnis, dass du nichts mit Segway zu tun hast. Soll mir recht sein.
Zum eigentlichen aber:
  1. Willst du behaupten, dass es in Österreich zum Betrieb eines Fahrrads, als solches der Segway vom BMVIT eingestuft wurde, eine Betriebsgenehmigung benötigt? Ja, dann begründe das anhand von Quellen hier. Nein? Dann ist ein Dokumentenname "Betriebsgenehmigung" ja eindeutig falsch.
  2. Ebenso falsch war die Fassung die im Artikel stand, bevor ich den Teil Österreich aus dem Satzel zur EU herausgeschält und zum eigenen Abschnitt gemacht habe: »Als erstes Land hat Österreich im Jahre 2004 eine Zulassung als Elektrofahrrad verfügt« Auf Elektrofahrräder trifft wie auf normale Fahrräder auch eine Zulassungspflicht nicht zu. Wenn du der Meinung bist, dass doch, dann begründe das hier mit Quelle.
  3. Hint: Fahrräder unterliegen der Fahrradverordnung (F-VO), wenn die Ausrüstung des Fahrrads entsprechend erfüllt ist, darf das Fahrrad in Betrieb genommen werden. Die F-VO orientiert sich an den Produkthaftungsrichtlinien, die den Rahmen für das In-Verkehr-Bringen von (hier:) Fahrrädern bilden.
  4. Vielleicht bist du aber auch nur der Meinung, der Segway wäre nicht als Elektorfahrrad gem. StVO iVm KFG einzustufen? Wenn dem so ist, dann wende dich bitte vertrauensvoll an Ingrid Holzerbauer-Högler im BMVIT und erkläre ihr, dass das falsch ist. Wenn nicht:
  5. Holzerbauer-Högler hat in dem Schreiben eindeutig festgestellt, „dass dieses Fahrzeug aufgrund § 2 Abs. 1 Z 22 lit. d der Straßenverkehrsordnung iVm § 2 Abs. 2a Kraftfahrgesetz als Fahrrad zu qualifizieren ist.“ Ebenso hat sie in dem Schreiben festgehalten, dass das Fahren mit dem Segway auf der Fahrbahn und auf Radfahranlagen erlaubt ist, während das Fahren damit auf dem Gehsteig verboten ist, dass das Befahren von Fußgängerzonen mit dem Segway dort erlaubt ist, wo auch Fahrradverkehr erlaubt ist und dass für den Segway die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder verbindlich sind. Wenn du findest, dass das falsch ist, dann mach dir das bitte mit Holzerbauer-Högler aus. In diesem Sinne habe ich das nur wiedergegeben (Stichwort: dein Vorwurf zum Originalresearch) und habe ansonsten diesbezüglich um die zugehörigen Paragrafen ergänzt.
  6. Vielleicht bist du der Meinung, dass die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder nicht in der Fahrradverordnung festgeschrieben sind. Dann belege das bitte hier.
  7. Du bist der Meinung, dass die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder insofern nicht zutreffen, dass keine akustische Einrichtung und keine Rückstrahler benötigt werden und dass die Beleuchtungspflicht nicht zutrifft? Dann belege das bitte hier.
  8. Differenzierend zu Holzerbauer-Höglers Ausführungen ergänzt habe ich darauf aufbauend, dass der Segway ein Fahrrad ist, um Zusätzliches, was für ihn zum Betrieb als Fahrrad an sich, sowie als mehrspuriges Fahrrad auf öffentlichen Straßen wichtig ist. Das ist belegtes Fahrradrecht, auch wenn es dir so nicht paßt. Deswegen aber stehen auch dazu überall die Paragrafen dabei, so dass das jederzeit überprüfbar ist.
  9. Was ich geschrieben habe ist, entgegen deinem obigen Vorwurf, ich hätte §§-Auslegung betrieben, genauso in den §§ festgeschrieben.
  10. Last but not least: Du entferntest einfach alles, was ja völlig daneben ist. Du hast in dieser von dir nun begonnenen Diskussion die Möglichkeit im Detail darzustellen, was du konkret für falsch hältst.
--Elisabeth 03:17, 30. Jul. 2010 (CEST)
Du hast noch nicht begriffen worum es geht. Erstens bin nicht ich belegpflichtig, sondern du, weil du das alles im artikel haben willst. Zweitens geht es nicht darum, ob das, was du in den Artikel geschrieben hast richtig ist oder falsch. Es geht darum, dass du dir das selber ausgedacht hast. du sollst hier aber nicht schreiben, wie du das siehst, sondern wie andere das sehen. Also: WER sagt, dass der Schreibenveröffentlicher einem Irrtum unterliegt, WER schreibt, dass die Frau was richtiges gesagt hat? Sagt das alles WP-Autorin Elisabeth? Dann will das hier niemand lesen. Deshalb POV, TF und Privatmeinung, aber nicht gesichertes Wissen, das in eine Enzyklopädie gehört. Und eins ist klar: Kein österreichisches Gesetz sagt, dass Frau x Recht hat oder sich Herr y irrt. Deine §§-Behauptungen sind keine Belege - sondern eben Behauptungen. Austria29710 01:11, 2. Aug. 2010 (CEST)
Du selbst bist es, der sich verrennt:
  • Du bist belegpflichtig, wenn du etwas zu behaupten versuchst, was es nicht gibt und daher nicht zu belegen ist: Du bist offfensichtlich der Meinung, dass Fahrräder (oder vielleicht im speziellen nur Elektrofahrräder oder im speziellen vielleicht nur der Segway, so genau hast du dich noch nicht geäußert) in Österreich eine Betriebsgenehmigung und/oder eine Zulassung benötigen? Diesen Beleg zu bringen liegt an dir, weil es dazu keinen gibt.
  • Willst du behaupten, das Schreiben der BMVIT-Mitarbeiterin ist POV, TF und Privatmeinung? Du willst behaupten, dass der Segway doch kein (Elektro-)fahrrad ist? Du willst behaupten, dass darauf beruhend (ja was eigentlich?) b) auf Radfahranlagen und der Fahrbahn nicht gefahren werden darf? Dass c) auf Gehsteigen gefahren werden darf, soll, muss? Dass d) für den Segway zum Betrieb auf der Straße (rechtlich formal gesagt: auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder doch nicht verbindlich sind? (All dies sind die Punkte, die Holzerbauer-Högler in ihr Ministeriumsschreiben hineingepackt hat, die ich, gewiss, mit anderen Worten, übernommen habe.) Erklär dich also!
  • Vielleicht willst du ja wirklich gar behaupten, der Segway wäre betriebsgenehmigungs-/zulassungspflichtes Fahrzeug, entgegen der Meinung der Frau aus dem Ministerium? Wirklich, allen Ernstes? Nein, das kann und will ich nicht glauben, dass das deine Meinung ist.
  • Ich habe mir nichts ausgedacht, sondern das ist aktuelles, nachlesbares Fahrradrecht, beruhend auf dem, was die BMVIT-Mitarbeiterin in das Ministeriumsschreiben hineingepackt hat. Wenn du nicht auskennst, dann lass es einfach.
  • Oder gehts vielleicht nur um die fünf Worte hat recht bzw. unterliegt einem Irrtum? Dann sags klar und deutlich, über Formulierungen lässt sich ja reden. (Nur: Allein mir fehlt die optimistische Hoffnung, dass es dir nur darum geht.) --Elisabeth 00:22, 4. Aug. 2010 (CEST)
Du schreibst schon wieder was zum Inhalt. Warum denn bitte? Den Inhalt kritisiere ich doch gar nicht, ich kritisiere, wie schon x mal gesagt, dass du dir das alles einfach selber ausdenkst und keine Quellen hast. Natürlich kannst du schreiben, dass das Ministerium das so sieht, aber doch nicht, dass es dabei Recht hat und der andere sich irrt. Und deine Ausführungen zum Fahren mit Fahrrädern sind ebenfalls TF, da durch nichts belegt. Also: Nicht inhaltlich verteidigen, sondern Quellen beibringen und nicht editwars führen. --Austria29710 17:07, 4. Aug. 2010 (CEST)
Leider hast du noch immer keinen Beleg dafür gebracht dass a) der Segway eine Betriebsgenehmigung und/oder b) eine Zulassung benötigt bzw. c) kein Fahrrad ist und demnach nicht dem Fahrradrecht unterliegt. Bis dahin hör mit dem unsinnigen Gejammer und Bausteingeschupfe auf und halt den Ball flach.
Und hör endlich auf mir zu unterstellen, ich hätte mir das alles ausgedacht. Das ist aufrecht gültiges Fahrradrecht. Wenn der Segway, wie das Ministerium ein (Elektro-)fahrrad ist, dann unterliegt er dem Fahrradrecht, wie ja auf den einzelnen aufgezählten Punkten in dem Schreiben auch zu entnehmen ist.
Nebstbei: Eine VM setzen, ohne die betroffene Benutzerin auf deren DS zu informieren, ist alles nur nicht WP-konform. --Elisabeth 03:30, 5. Aug. 2010 (CEST)
Mensch, ich behaupte doch gar nicht, dass er eine Genehmigung braucht oder kein Fahrrad ist. Warum sollte ich das dann belegen? Wann begreifst du das endlich? Ich versuche dir zu erklären, dass du dich nicht inhaltlich rechtfertigen brauchst und du machst das als gejammer verächtlich (WP:PA). Eigentlich ein Grund für die nächste vm. Wo ist jetzt deine Quelle dafür, dass die eine recht hat und der andere sich irrt? Eine solche Quelle kannst du nun mal nicht bringen, weil das dein privatPOV/TF ist, deshalb habe ich den wertendsten abschnitt wieder rausgeworfen. Die Beschreibung des Fahrradrechts mag vielleicht zutreffend sein, gehört aber, sobald belegt, zentral zum Fahrrad, nicht zu jedem Fahrzeug, das nach Fahrradrecht behandelt wird. Austria29710 12:48, 5. Aug. 2010 (CEST)
Übrigens ging aus diesem wertenden Abschnitt nicht hervor, WELCHER "Veröffentlicher" WELCHES Schreibens überhaupt gemeint war. Bevor du das nächste mal revertierst wäre ich dir für eine Klarstellung dankbar. Austria29710 13:08, 5. Aug. 2010 (CEST) PS: Und woher hast du das mit den mehrspurigen Fahrrädern? Kann ich dem Ministeriumsschreiben nicht entnehmen. Du arbeitest nicht das Schreiben ab, sondern betreibst eigene §§-Auslegung. Und das geht nun mal nicht.
Bitte unterlasse weitere Artikelzerstörungen, was du betreibst fällt unter WP:BNS. Keine Ahnung von Fahrradrecht, aber sich wichtig machen.
Hint zur Sache mit der Mehrspurigkeit: Den zugehörigen Paragrafen habe ich genannt. Einfach mal dort nachlesen, was dort steht.
Nochmals: Über Formulierungen lässt sich diskutieren, aber nicht über Absatzlöschungen, weil dir eine Formulierung nicht passt. --Elisabeth 13:38, 5. Aug. 2010 (CEST)

Dritte Meinung

  1. Es ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie Ministeriumsschreiben zu bewerten. Das gehört raus.
  2. Ich vermute mal stark, dass es sehr umständlich sei so ein Ding zu schieben. Würde man es nicht eher hinter sich herzerren?
  3. Der Rest scheint mit durch Gesetzeslage gedeckt zu sein (bin kein Ösi), jedoch sollten die Vorschriften als Quellen im Text verlinkt werden. WB 14:55, 5. Aug. 2010 (CEST)
Danke für die DM. Wie ich oben schon mehrfach kundtat, lässt sich über Formulierungen ja reden.
  • Ad 1. "Liegt in Irrtum" im einen und "hat recht" im anderen Fall, da hab ich kein Problem damit, wenn wir das rausnehmen, solang der Sinn davon erhalten bleibt, dass das Schreiben - entgegen dem Dokumentennamen, der so etwas suggeriert - eben keine Betriebsgenehmigung ist. So etwas gibt es in Österreich nicht für Fahrräder, nicht für Elektrofahrräder und damit auch nicht für den Segway. Darauf wollte ich mit meiner Formulierung hinaus. – Nur: Im Moment geht es ja darum gar nicht, hier will einer auf Druck Rauslöschen und ist augenscheinlich nicht auf (gemeinsamer) Verbessung aus. Daher hatte ich es angesichts des EW auch unterlassen an der Formulierung zu arbeiten.
  • Ad 2. Mag auch sein, dass Ding ggF hinterhergezerrt werden muss, was am rechtlichen Aspekt allerdings nichts ändert, dass das ein Schieben des Fahrrads ist (auch ein Fahrrad kann, wenns sein soll, hinter sich hergezerrt werden). Aber auch hier gilt: Über Formulierungen lässt sich reden.
  • Ad 3. Das mit den Gesetzesverlinkungen ist gut, hatte ich eh bei Gelegenheit auch vor. Nur gilt auch hier: Solang jemand dauernd das Ganze rauslöscht, fragt sich: Wozu?
--Elisabeth 15:10, 5. Aug. 2010 (CEST)

@Elisabeth: Kannst du mal bitte endlich aufhören, Unterstellungen über meine Absichten zu verbreiten und statt dessen sachlich werden?
Danke für die 3M. Sind wir uns also einig, dass der wertende Abschnitt endlich rauskommt? Schön. Dann brauchen wir auch nicht weiter rätsen, welches andere Schreiben eigentlich gemeint war. Aus dem Ministeriumsschreiben ergibt sich, dass man das als Fahrrad ansieht, weshalb es eine Klingel und Lichter haben muss und dass man nicht auf dem Gehweg fahren darf. Das alles steht schon im Artikel Fahrrad, es muss und soll nicht für jedes Gefährt wiederholt werden (Redundanz). Deshalb hatte ich den Hinweis auf den Artikel Fahrrad gesetzt. So war das richtig und so bitte ich das wieder hinzubekommen. Soweit die rechtlichen Ausführungen vom Ministeriumsschreiben gedeckt sind müssten sie damit belegt werden. Soweit sie es nicht sind (und weite Teile sind es nun mal nicht) gehören sie raus, denn Gesetzesinterpretation ist nicht unsere Sache. Ich frage mich allerdings, warum es einen tagelangen EW und 4 (!) VM brauchte, damit meine Argumente endlich gehört werden. --Austria29710 15:56, 5. Aug. 2010 (CEST)

  • Werde ich hier absichtlich mißinterpretiert? Ich schrieb: Über Formulierungen lässt sich reden. Ich schrieb nicht: Der Abschnitt soll rauskommen.
  • Ich weiß ja nicht, auf welches ominöse andere Schreiben du dich beziehst. Ich habe das eindeutig nachlesbar auf das Schreiben des BMVIT bezogen, das auch ordentlich als Referenz von mir in den Artikel geschrieben wurde. – Korrekter gesagt: Als Einzelnachweis war das Schreiben schon vor meinem Artikelausbau im Artikel, ich habe den Link zu dem PDF nur den Anforderungen gem. WP:EN formatiert, wie der Unterschied zwischen EN 18 vorher: Betriebsgenehmigung für Österreich vom 29. Juni 2004 (PDF, 447 KB) und EN 18 nunmehr: Schreiben des BMVIT vom 29. Juni 2004: „Segway; rechtliche Qualifikation“ (PDF, 447 KB) nachweist. – Und wie hier zu sehen, wurde vor meinem Artikelausbau unkritisch der Dokumentenname zur Bezeichnung für das Schreiben gemacht und es damit zur Betriebsgenehmigung für Österreich erhoben, was es aber nicht ist.
  • Du schreibst zuvor: »Aus dem Ministeriumsschreiben ergibt sich, dass man das als Fahrrad ansieht, weshalb es eine Klingel und Lichter haben muss und dass man nicht auf dem Gehweg fahren darf. Das alles steht schon im Artikel Fahrrad, es muss und soll nicht für jedes Gefährt wiederholt werden (Redundanz). Deshalb hatte ich den Hinweis auf den Artikel Fahrrad gesetzt.« – Zum Thema Redundanz weiter unten. Hier jedoch: Deine Behauptung, steht schon im Artikel Fahrrad ist nur teilrichtig. Dort steht, soweit du dich offensichtlich auf Fahrrad#Österreich beziehst, nur etwas über die Ausstattung von Fahrrädern entsprechend der Fahrradverordnung (F-VO). Über das jedoch, was fahrradrechtlich nach StVO erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, steht darin kein Wort.
  • »Soweit die rechtlichen Ausführungen vom Ministeriumsschreiben gedeckt sind müssten sie damit belegt werden. Soweit sie es nicht sind (und weite Teile sind es nun mal nicht) gehören sie raus, denn Gesetzesinterpretation ist nicht unsere Sache.« – Wenn ich das richtig verstehe, willst du mir damit sagen, mit meinen Worten ausgedrückt: Es ist unsere Sache hier das Ministeriumsschreiben quasi abzuschreiben, welche Konsequenzen sich daraus - belegt anhand der konkreten gesetzlichen Bestimmungen - ergeben, ist nicht Sache der Wikipedia? Dann beginne mal die de:WP durchzuforsten und darauf zu drängen, dass Pi mal Daumen 90 % der Rechtsartikel bzw. Rechtsabschnitte in Artikeln um wiederum Pi mal Dauem 90 % reduziert werden.
  • Die Wahrheit ist hingegen: Es gibt hier von mir keine Gesetzesinterpretation, sondern Gesetzeswiedergabe anhand der festgestellten Fahrradeigenschaft des Segway. Vielleicht möchtest du bitte die Güte haben, das zur Kenntnis zu nehmen und dich mit der StVO vertraut machen, bevor du weiter Behauptungen aufstellst und anderen "juristisches Halbwissen", "Sie belegt auch nichts, sondern schreibt einfach in den Artikel, welche §§ sie für einschlägig hält", "Privatmeinung", "dass du dir das selber ausgedacht hast. du sollst hier aber nicht schreiben, wie du das siehst, sondern wie andere das sehen" bzw. "dass du dir das alles einfach selber ausdenkst und keine Quellen hast" unterstellst.
  • Dein neues Argument: Es ist insofern nicht redundant, als Leute, die hierzuWP Informationen über die zum Segway die Situation in Österreich suchen, wollen die Infos genau hier, da ja auch der Segway als Fahrrad gerade nicht selbstverständlich ist. OMA will nicht erst quer durch die WP geschickt werden, um sich die für den Segway relevanten Informationen in anderen Artikeln, die nicht so ganz direkt mit dem Segway zu tun haben, zusammenzukratzen. Inwieweit mit einem einzelnen zusammenfassenden Satz („“Segways müssen daher für den Betrieb auf Straßen mit öffentlichem Verkehr mit akustischer Einrichtung (Glocke oder Hupe oder dergleichen), Rückstrahleinrichtungen, sowie bei Nacht, oder wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, mit Scheinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein.), der auf den von dir verlinkten Artikel Fahrrad hinpasst, eine Redundanz herbeizureden ist, erschließt sich mir nicht so ganz.
  • Ein letztes Mal noch auf die Sache mit dem Irrtum und dem hat recht eingegangen:
    • Wenn der Dokumentenname "Betriebsgenehmigung" ist und der Artikel vor meinem Erweitern um Situation in Österreich mit dem Einzelnachweis »Betriebsgenehmigung für Österreich vom 29. Juni 2004 (PDF, 447 KB)« eine solche behauptet und wenn im Fließtext vor meinem Erweitern um Situation in Österreich im Abschnitt Situation im sonstigen Europa postuliert ist: »Als erstes Land hat Österreich im Jahre 2004 eine Zulassung als Elektrofahrrad verfügt.«: Was bitte ist das sonst, als ein Irrtum, oder wenn du willst: eine falsche Tatsachenbehauptung? – Ich bin ja durchaus bereit über eine Umformulierung meiner Formulierung „Da in Österreich Fahrräder, und damit auch Elektrofahrräder, die nach § 2 Abs. 2a KFG nicht dem Kraftfahrzeugrecht unterliegen,[19] keiner Genehmigungspflicht unterliegen, benötigen sie auch keine Betriebsgenehmigung. In diesem Sinne unterliegt der Veröffentlicher des Schreibens mit seiner Meinung, wie am Dokumentenname ersichtlich ist, dass es sich dabei um eine Betriebsgenehmigung handelt,[18] einem Irrtum.“ zu diskutieren. Meinetwegen ersetzen wir den zweiten Satz ungefähr in der Art: „Dass es zum Betrieb eines Segway in Österreich einer Betriebsgenehmigung und/oder einer Zulassung bedarf, ist eine Urban Legend.“
    • Wenn ich formuliert habe: „Elektrofahrräder, und damit auch der Segway, unterliegen, wie Holzerbauer-Högler in dem BMVIT-Schreiben richtig ausführt, den Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder, womit die österreichische Fahrradverordnung gemeint ist.“, so ist das inhaltlich korrekt. Auch wenn das Wort "richtig" darin wertend ist, ist es dennoch nicht falsch. Aber ich schrub ja bereits, dass über Formulierungen geredet werden kann. Also lassen wir das wertende Wort "richtig" einfach weg und dann lautet der Satz, immer noch sachlich-inhaltlich korrekt: „Elektrofahrräder, und damit auch der Segway, unterliegen, wie Holzerbauer-Högler in dem BMVIT-Schreiben ausführt, den Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder, womit die österreichische Fahrradverordnung gemeint ist.“ Die Fahrradverordnung gehört hier ergänzend erwähnt, da sonst OMA nicht weiss, was mit den Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder (die eben in der F-VO festgeschrieben sind) gemeint ist. Wenn du hingegen an der wortgetreuen Wiedergabe der BMVIT-Formulierung hängst, könnte der Satz so lauten: „Hinsichtlich der Benutzung des Segway auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bedeutet dies daher, wie in dem BMVIT-Schreiben ausgeführt, dass für den Segway die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder (→ Fahrradverordnung) verbindlich sind.“
Damit ist für mich, bis weitere dritte Meinungen kommen, erstmal EOD. --Elisabeth 18:43, 5. Aug. 2010 (CEST)

EOD? Sehr sachliche Herangehensweise. Und ebenso diskussionsfördernd wie deine erneute Unterstellung ich würde absichtlich missinterpretieren. Das mit dem 2. Schreiben habe ich glaube ich jetzt verstanden: Du meinst gar kein 2., entgegenstehendes, Schreiben. Du hast nur das Ministeriumsschreiben auf der Privathomepage gelesen und bist mit dem dortigen Dateinamen nicht einverstanden? Und dann schreibst du in die Enzyklopädie, dass der Dateinamenvergebende Webseitenbetreiber ("Veröffentlicher des Schreibens") einem Irrtum unterliegt? Nein, diese Enzyklopädie soll bitte nicht anfangen, Dateinamen auf fremden Webseiten zu bewerten oder zu Legenden zu erklären. Diese ganze Wertung (ja, der ganze Absatz) gehört raus, WP ist kein Projekt zur Bewertung fremder Dateinamen.

Es ist eben nicht korrekt zu behaupten, dass ein Segway ein Fahrrad sei. Allenfalls kann stehenbleiben: "Nach Ansicht des Ministeriums sind die Vorschriften über Fahrräder anwendbar". Diese Aussage haben wir weder zu bewerten noch uns zu eigen zu machen. Verstehst du den Unterschied? Damit bezweifle ich nicht den Inhalt der Aussage, ich will nur nicht, dass die WP etwas behauptet. Wie die Frau oder der Antragsteller heißt interesssiert WP außerdem nicht.

Nein ich beginne nicht 90% der WP zu löschen, nur weil du löschwürdiges in den Artikel schreibst. BNS ist meine Sache nicht und ich möchte doch sehr darum bitten, dass du dazu nicht noch mal aufrufst.

Redundanz besteht nunmal teilweise. Auch soweit sie nicht besteht gehört der "Was-man-mit-einem-Fahrrad-darf-Teil" zum Fahrrad, weil das für alle Fahrräder gilt.

Und nein, wir können nicht schreiben, was etwas bedeutet. Nur, wie jemand anderes das sieht, z.B. "Hinsichtlich der Benutzung des Segway auf Straßen mit öffentlichem Verkehr bedeutet dies nach Ansicht des BMVIT,(Fußnote Schreiben) dass für den Segway die Ausrüstungsvorschriften für Fahrräder (→ Fahrradverordnung) verbindlich sind.“ Das Ganze mit Beleg und nicht als eigenen Geistesblitz der WP verkauft. Austria29710 20:23, 5. Aug. 2010 (CEST)

So, ein allerletztes Wort dazu:
Wirst du irgendwann zur Kenntnis nehmen, dass ich im Gegensatz zu dir nicht an dem Wort Irrtum klebe, dass aber dargestellt werden darf und soll, dass dieses Schreiben keine Betriebgenehmigung u/o Zulassung darstellt, wie bereits in der Vorversion des Artikels postuliert wurde (siehe oben, ein weiteres Mal werde ich dir das nicht verlinken und zitieren). Hast du schon mitbekommen, dass es nicht (mehr) nur um den Dateinamen auf dieser privaten Website geht, sondern dass die Meinung, dass es sich bei dem Schreiben um eine Betriebsgenehmigung handeln würde, verbreitet ist? Das auch auf offiziellen Vertriebsseiten, wie hier bzw. hier. Heißt das nun nach deiner Meinung, dass die Wikipedia das Schreiben als Betriebsgenehmigung zu übernehmen hat und diese fehlerhafte Auslegung nicht als falsche Tatsache darstellen darf? Oder bist du ja vielleicht doch auch der Meinung, dass das Schreiben als Betriebsgenehmigung anzusehen ist?
Zum BMVIT: Das BMVIT ist nicht irgendwer, das eine Meinung hat, die als "nach Ansicht des BMVIT" zu werten ist. Das BMVIT ist die oberste Behörde, die mit diesem Schreiben ihre Klassifizierung zum Segway abgegeben hat. Darauf, dass nach BMVIT der Segway als (Elektro-)Fahrrad gilt (sofern das Ding die rechtlichen Grenzen nach § 2 KFG nicht überschreitet!), stützen sich nicht zuletzt relevante Institutionen, wie ÖAMTC, ARBÖ, aber auch die Polizei. Noch gibt es zwar keine (veröffentlichte) Judikatur dazu, dennoch kannst du davon ausgehen, dass sich die Behörden und die Landes-UVS in Verwaltungsstrafverfahren, sowie die Gerichte bis zu den Höchstgerichten auf dieses Schreiben stützen werden, wie es mit derartigen Stellungnahmen, wenn es sonst nichts anderes gibt, üblich ist. (Sei so nett und komm mir jetzt nicht wieder mit so Schmarrnaussagen, ich würde mir das ausdenken, meine Privatmeinung und was dir sonst schon so alles an Zuschreibungen eingefallen ist. Nein, ich will das mit der Judikatur natürlich nicht in den Artikel schreiben, weil dem bisher der Beleg fehlt. Aber hier auf der DS darf ich das dennoch zur Erläuterung schreiben.)
Eines noch zu deinem: »Nein ich beginne nicht 90 % der WP zu löschen, nur weil du löschwürdiges in den Artikel schreibst. BNS ist meine Sache nicht und ich möchte doch sehr darum bitten, dass du dazu nicht noch mal aufrufst.« Möchtest du bitte belegen, dass ich dazu aufgerufen habe 90% der WP zu löschen? Erstens habe ich niemand aufgerufen etwas zu löschen, zweitens habe ich einen Vergleich gezogen und drittens war nicht von 90 % der WP die Rede. Wörtlich schrieb ich: „Wenn ich das richtig verstehe, willst du mir damit sagen, mit meinen Worten ausgedrückt: Es ist unsere Sache hier das Ministeriumsschreiben quasi abzuschreiben, welche Konsequenzen sich daraus - belegt anhand der konkreten gesetzlichen Bestimmungen - ergeben, ist nicht Sache der Wikipedia? Dann beginne mal die de:WP durchzuforsten und darauf zu drängen, dass Pi mal Daumen 90 % der Rechtsartikel bzw. Rechtsabschnitte in Artikeln um wiederum Pi mal Dauem 90 % reduziert werden.“ Erkennst du den Unterschied zu deiner Behauptung? Was löschwürdig ist oder nicht: Du bist der, der entscheidet, was löschürdig ist, ja? Interessant …
Und damit ist in der Diskussion mit dir wirklich Schluss. Denn was du hier betreibst ist ein klarer Fall von WP:BNS und ich betrachte deine Aktion als Zeitdiebstahl. --Elisabeth 21:55, 5. Aug. 2010 (CEST)

9 Zeilen zur Frage, ob 90% der WP oder nicht. Das ist Zeitdiebstahl. Nach diesem weiteren Fall von massiver Verächtlichmachung meiner Person ein paar Hinweise zur Methode für alle Gutwilligen, die vielleicht noch mitlesen:

1. Elisabeth findet ein angebliches Ministeriumsschreiben auf einer privaten Webseite, das behauptet, ein Segway sei ein Fahrrad. Mal ganz abgesehen von der Frage, ob das Schreiben echt ist: Es ist halt doch nur die Meinung eines Ministeriums. Tag für Tag korrigieren dutzende Gerichte allein in A, CH und D die Meinungen irgendwelcher Ministerialbeamter. Diese Meinung der Beamtin der WP in den Mud zu legen geht nicht. Man kann diese Meinung erwähnen. Aber bitte im Konjunktiv und mit ordentlichen Belegen. Und nicht als die Meinung der WP oder als die unerschütterliche Wahrheit verkaufen.

2. Ausgehend von der Ansicht, es sei ein Fahrrad, schreibt elisabeth alles, was sie in Gesetzen zu Fahrrädern findet, in die WP. Als ob das so einfach wäre. Wer weiß, wie komplex Jura ist, der weiß auch, dass man sich nicht allein auf Gesetzestexte stützen kann. Es gibt Rechtsprechung und Literatur, die auszuwerten allerdings Mühe macht. Trotzdem reicht es nicht, im Stichwortverzeichnis einer Gesetzessammlung nach "Fahrrad" zu suchen und lustig von der Leber weg zu schreiben, was man für anwendbar hält. Als Beispiel die Sache mit der Mehrspurigkeit. Ist in der Quelle nicht erwähnt, wird von Elisabeth einfach behauptet. Klar, ein Segway hat 2 Räder, ist also vielleicht mehrspurig. Andererseits ist es nicht breiter als ein normales Fahrrad, also vielleicht doch die Normen über Einspuriges anwenden? Das Teil ist ja keine Fahrrad-Rikscha, die so breit wäre wie ein Auto. Nur weil etwas 2 Räder hat ist es nicht unbedingt mehrspurig im Rechtssinne (ein Kinderfahrrad mit Stützrädern ist ja auch kein 3spuriges Fahrzeug). Allein dieses Beispiel zeigt, dass die Methode der Elisabeth völlig unhaltbar ist. Sie kann nicht einfach §§ auslegen und das als Wahrheit in die WP schreiben. Und deshalb gehören diese Abschnitte wieder rausgenommen oder wenigstens so weit entschärtft, dass es nicht mehr pov/tf ist. --Austria29710 22:21, 5. Aug. 2010 (CEST)

Segway und Mehrspurigkeit

Ich weiss nicht, was an …

»:§ 68. Verhalten der Radfahrer.
(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten. Auf Geh- und Radwegen haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass Fußgänger nicht gefährdet werden.« § 68 im RIS (Fettschrift von mir)

… unverständlich ist?

Vorausgesetzt natürlich man stellt die Fahrradeigenschaft des Segway nicht grundsätzlich in Frage? Organisationen wie ÖAMTC oder ARBÖ, sowie die Polizei stellen es jedenfalls nicht in Frage. Die Stadt Wien fördert zwar einspurige Elektrofahrzeuge, dezitiert ausgenommen sind jedoch „… mehrspurige E-Fahrzeuge ("Segways", Fahrzeuge zur Unterstützung eingeschränkter Mobilität)“

Einschlägige RSpr wird es wohl auch bald einmal geben: Fußgängerin verletzt. Verkehrsunfall mit Segway. Für den [Segway-Benützer] war es seine erste Fahrt mit einem Segway. Er wird wegen vorschriftswidriger Benützung des Gehweges, sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Anzeige gebracht.“ Presseaussendung der BPolDion Salzburg, 28. Juli 2010. --Elisabeth 23:19, 5. Aug. 2010 (CEST)

Und? Wissen wir, wie breit so ein Teil ist? Die Abmessungen des i2 verrät der Hersteller nicht. Trotzdem behauptet der WP-Artikel mal munter, dass man mit den Modellen unter 80cm Radfahranlagen benützen darf. Gibt es überhaupt Modelle unter 80cm? Und wissen wir sonst, was wir alles bei der Auslegung dieses § beachten müssen? Was die Literatur und die Rechtsprechung dazu sagen? Und wie kommen wir dazu, §§ auszulegen, wo wir doch nicht Theorien finden, sondern gesichertes Wissen darstellen sollen? Und warum soll die in der Zeitung nachlesbare vorschriftswidrige Benützung des Gehweges dafür sprechen, dass es ein Fahrrad ist? Mit dem Motorrad darf ich auch nicht auf den Gehweg, trotzdem ist es kein Fahrrad. Vielleicht ist ein Segway ein Fahrrad, aber die Zeitung stützt diese Theorie nicht. Wie gesagt: Ordentlich bequellt und ausreichend distanziert können auch die Meinungen des Ministeriums oder der Polizei in den Artikel. Aber nicht so wie bisher. --Austria29710 23:56, 5. Aug. 2010 (CEST)
Was ist im Artikel unklar an …
"Da die Modelle x2 (Adventure, Turf und Golf) nach Herstellerangabe[20] breiter als 80 cm sind, …"? ([20] ist im Artikel „Website von Segway: Explore Models. Abgerufen am 28. Juli 2010.“)
Und was ist unklar an oben "Einschlägige RSpr wird es wohl auch bald einmal geben: …"? Wo steht hier eine Verbindung zu Fahrrad, die du nun wieder zu unterstellen versuchst? – Es ist mir ehrlich gesagt unklar: Willst du nicht sinnentnehmend lesen, oder kannst du nicht?
Ist es wirklich so schwer auch die verlinkten Einzelnachweise anzuklicken und die Informationen dort zu entnehmen? Sicher, es ist natürlich wesentlich einfacher stattdessen fehlende bzw. nicht ausreichende Quellen zu behaupten.
Nochmals: Es ist alles Beschriebene dargestellt. Die einzelnen §§ können gerne noch zum RIS verlinkt werden, kein Problem. Bis dahin möchtest dich halt bitte der Gesamtfassung der StVO im RIS begnügen, die ich dir oben auch schon mal verlinkt habe.
Und ein weiteres Mal gesagt (ok, ich weiß, das interessiert dich scheints nicht): Ich beschäftige mich seit Jahren mit dem Fahrradrecht. Nicht nur mit Suchwort "Fahrrad" in die Suchmaske eingeben, wie du zu unterstellen versuchst.
Ich glaubs einfach nicht. Du nervst. Wirklich. --Elisabeth 00:23, 6. Aug. 2010 (CEST) PS: Und vielleicht hättest du bei Gelegenheit auch die Freundlichkeit dich an die Regeln des Einrückens beim Antworten zu halten. Danke.
Oh, eine Expertin für Fahrradrecht (*vor Ehrfurcht zusammensink*). Vielleicht solltest du dich nicht lange, sondern gründlich damit beschäftigen, dann würde es schneller gehen. Du schreibst, dass man mit Modellen <80 auf Radfahranlagen fahren darf, weißt aber nicht, ob es solche Modelle gibt. Das ist TF vom Feinsten, die vom Ministerium gerade nicht gedeckt ist. Und deshab gehört das nun mal raus. --Austria29710 00:32, 6. Aug. 2010 (CEST)
Mittlerweile glaub ich wirklich, dass du entweder dermaßen verständnis- und leseresistent bist, dass es ärger nicht geht, oder du mich einfach nur beschäftigen willst. Gehts denn noch? Ein paar Zeilen weiter oben schrieb ich:
Was ist im Artikel unklar an …
"Da die Modelle x2 (Adventure, Turf und Golf) nach Herstellerangabe[20] breiter als 80 cm sind, …"? ([20] ist im Artikel „Website von Segway: Explore Models. Abgerufen am 28. Juli 2010.“)
Weil du den link, der dir schon vorgebetet wird, nicht anklicken willst oder nicht kannst, weiß ich nicht, ob es Modelle mit <80 cm gibt? Muß ich dir jetzt auch noch vorbeten, dass die anderen Modelle, die ich nicht taxativ aufgezählt habe, <80 cm sind, was sohin auf die i2-Modelle zutrifft?
Ich verstehs nicht. --Elisabeth 00:51, 6. Aug. 2010 (CEST)
PS: Und wer hat sich per VM aufgeregt über angebliches verächtlich gemacht werden? Und was »Oh, eine Expertin für Fahrradrecht (*vor Ehrfurcht zusammensink*). Vielleicht solltest du dich nicht lange, sondern gründlich damit beschäftigen, dann würde es schneller gehen.« das?
Na, wenn du ständig sagst dass ich dich nerve, dann musst du mit sowas leben. Austeilen, aber Mimose spielen gilt nicht. Entweder du hälst dich an die spielregeln oder andere passen sich deinem niveau an. so unerfreulich das auch wird. --Austria29710 00:56, 6. Aug. 2010 (CEST)

Verständnisfrage zur Funktionsweise

Zitat aus dem Artikel:

"Diese Funktionsweise entspricht dem aufrechten Gang, bei dem stets der Schwerkraft des Körper die Auflagefläche der Füße durchstößt."

Den zweiten Halbsatz verstehe ich nicht und kann ihn deshalb auch nicht oma-verständlich umformulieren. Was genau ist damit gemeint? Selbst wenn es hieße "die Schwerkraft" ergäbe es für mich keinen Sinn. --Snevern (Mentorenprogramm) 09:25, 26. Aug. 2010 (CEST)

Zum BMVIT-Schreiben

Da nun auch schon die Echtheit des BMVIT-Schreibens in Frage gestellt wird (langsam wirds mehr als grotesk):

„Ziffer 8 Informationspflicht und Sicherheitshinweis
Gemäß dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist ein Segway-Fahrzeug in Österreich als Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes zu qualifizieren. Das Fahren ist dementsprechend auf Radfahranlagen und der Fahrbahn erlaubt und ist beim Betrieb des Segway ausnahmslos die für Fahrräder vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu verwenden. Das Fahren auf Gehsteigen ist untersagt.“
Wie bringt man nun den Segway, der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie offiziell als Fahrrad erklärt wurde, zum Rollen? …“

--Elisabeth 23:57, 5. Aug. 2010 (CEST)

Prima, ein Beleg für die Echtheit. Danke sehr, weiter so: Belege-Finden ist genau das, was ich seit Tagen anmahne. Wenn dir das auch für deine Inhalte gelingt, sind sie vielleicht noch rettbar. Allerdings sagen die AGB, dass man mit den Dingern auf Radfahranlagen fahren muss. Du sagst, dass man das mit bestimmten Modellen nicht darf. Die 80cm-Unterscheidung wird hier und im Ministeriumsschreiben nicht gesehen/geteilt. Was stimmt jetzt? Genau das meine ich: deshalb gehört Privatauslegung nicht in die WP. --Austria29710 00:24, 6. Aug. 2010 (CEST)
Sag mal, bin ich eigentlich verpflichtet dir andere Quellen zu suchen für Quellen, die du anzweifelst? Gehts noch?
Und nocheinmal: Was ist an § 68 Abs. 1 StVO …
»… mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen.«
… so dermaßen unklar, dass es nicht genügt es dir einmal vorzubeten? Die Modelle der Linie x2 sind breiter als 80 cm, damit trifft auf diese Modelle das von mir in Fettschrift ausgezeichnete zu. – Oder benötigst du nun eine Quelle in der in etwas steht: "Die Segway-Modelle der Linie x2 sind breiter als 80 cm. Deshalb darf mit ihnen nach § 68 Abs. 1 der österreichischen Straßenverkehrsordnung nur auf der allgemeinen Fahrbahn gefahren werden."?
Ich packs nicht mehr. *kopf→tisch* --Elisabeth 00:41, 6. Aug. 2010 (CEST)
Den Eindruck hab ich auch. Exakt so eine Quelle brauchts, weil alles andere original research am offenen § ist. Und es bräuchte eine Quelle dafür, dass es Segways unter 80cm Breite gibt, und dafür welche Vorschrift für die gilt. Oder WP dürfte das alles nicht behaupten. Mal ehrlich: hast du das Gesetz gelesen oder hast du die Rechtslage geprüft? In letzterem Falle hättest du Belege ohne ende, man könnte eine diss zu dem Thema schreiben. Dass dir die Belege (Lit, Rspr) fehlen zeigt deutlich, dass du nur das gesetz gelesen hast. und das ist in der juristerei nun mal zu wenig. --Austria29710 00:48, 6. Aug. 2010 (CEST)
Verdammt und zugenäht! Was soll diese blöde Unterstellung wieder? Selbstverständlich habe ich mich um RSpr und Lit gekümmert. Es gibt nichts (Findbares) dazu. So einfach ist das.
»Mal ehrlich: hast du das Gesetz gelesen oder hast du die Rechtslage geprüft? In letzterem Falle hättest du Belege ohne ende, man könnte eine diss zu dem Thema schreiben. Dass dir die Belege (Lit, Rspr) fehlen zeigt deutlich, dass du nur das gesetz gelesen hast.«
… Achso! Du hast also die Rechtslage geprüft und Belege ohne Ende gefunden und kannst jetzt eine Diss zum Thema schreiben. Ja, bitte, wenn du so toll bist, dann belege diese Behauptung und her mit den von dir gefundenen Belegen. Wikipedia ist weder eine Einbahnstraße noch ein Wunschkonzert für eine Beschäftigungstherapie.
Die Quelle, dass es Segways unter 80 Breite gibt, steht im Artikel im EN 20 und habe ich dir nun schon 2x (in Worten: zweimal!) oberhalb verlinkt. Und nochmals, zum x-ten Mal: Es gilt § 68 Abs. 1 StVO, der völlig klar und deutlich sagt, wo mit mehrspurigen Fahrrädern bis und wo mit mehrspurigen Fahrrädern breiter denn 80 cm zu fahren ist bzw. gefahren werden darf. Was brauchst da noch weitere Literatur? Und welche RSpr erwartest dir dazu? Das ist doch lächerlichste Korinthenkackerei.
Versuch dich doch zur Abwechslung an Segway Personal Transporter#Rechts- und Zulassungsfragen und an Segway Personal Transporter#Situation in Deutschland zu reiben.
--Elisabeth 01:14, 6. Aug. 2010 (CEST)
Nein danke. Für deutsches Recht bin ich nicht zuständig. Denn ich weiß, dass es mit Gesetzlesen nicht getan ist. Übrigens tust du grade so, als könntest du mich mit Belegen ärgern. Nö: jeden Beleg, den ich dir aus der nase zieh, kann man später in den Artikel schreiben, wo er bisher gefehlt hatte. Und genau darum ging es mir mit meinen Edits: Auf bisher fehlende Belege aufmerksamm machen und unbelegbares löschen. Jetzt scheinst du zu merken, dass es ohne belege nicht geht und bringst sie bei. Endlich. Hättest du das spätestens nach einfügen des Q-Bausteins getan, statt von Gejammer und Geschubse zu reden, wären wir längst ein ganzes Stück weiter. --Austria29710 01:24, 6. Aug. 2010 (CEST)
Zum allerletzen Mal: Es standen und stehen im Artikel alle relevanten Belege drinnen, dass du sie geflissentich ignorierst ist nicht mein, sondern dein Problem. Leider bin ich dir auf deine dämliche Beschäftigungstherapie eingestiegen. Was du mir aus der Nase zu ziehen vermeinst, sind bloss noch zusätzliche Quellen, weil du, wie ich nun eindeutig sehe, unwillig bist die vorhandenen Quellen zu lesen bzw. sie z.T. (siehe das BMVIT-Schreiben) sogar anzweifelst. Ich habe meine Belegpflicht erfüllt. Du bist der, dem das zuwenig ist. Du bist bist der, der großspurig kundgibt, dass man, wenn man die Rechtslage geprüft hat, Belege ohne Ende findet und darüber eine Diss schreiben kann. Na dann her damit! Ich bin doch nicht dein Wurschtel, den du mit Aufträgen und Beschäftigungstherapie vor dir hertreiben kannst. Wikipedia ist keine Einbahnstraße und kein Wunschkonzert für Benutzer, die sonst nichts leisten, als daherkommen und deppert Belege fordern (trotz vorhandener Belege, die solche Benutzer nicht gewillt sind zu lesen und teilweise die Echtheit der Belege anzweifeln), Korinthenkacken und die Leut drangsalieren.
»Und genau darum ging es mir mit meinen Edits: Auf bisher fehlende Belege aufmerksamm machen und unbelegbares löschen. Jetzt scheinst du zu merken, dass es ohne belege nicht geht und bringst sie bei. Endlich. Hättest du das spätestens nach einfügen des Q-Bausteins getan, statt von Gejammer und Geschubse zu reden, wären wir längst ein ganzes Stück weiter.«
Das ist doch in der Form glattwegs die Unwahrheit: Dein Ansatz, mit dem du hereingekracht bist war mehrfach meine Arbeit einfach rauszulöschen. Dein weiterer Ansatz war das Q-Bausteingeschubse. Dein Ansatz war aber nicht konstruktive Weiterentwicklung des Artikels. Und das beweist du ja nun weiterhin, dass du nicht an gemeinsamer konstruktiver Weiterentwicklung, sondern bloß interessiert bist an Befehlsausgabe und jetzt erledige gefälligst meine Aufträge, sonst löschen wir das. So funktioniert das nicht.
Und jetzt ist EOD zu deiner Trollerei, sonst vergess ich mich noch. --Elisabeth 02:44, 6. Aug. 2010 (CEST)

Is hier unten aktuell oder eins weiter oben? Wurscht. Nicht wurscht ist der Ton auf dieser Diskussionsseite. Und ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass es so nicht weitergeht (!).

Nach diesem einleitenden Hinweis: Vielleicht könntet ihr mal die fragwürdige Passage definieren, oder geht es um den gesamten Absatz zu Österreich? macht es nämlich für Außenstehende einfacher. Im Notfall können wir dann jeden Satz einzeln durchgehen. Dazu biete ich gerne meine Hilfe an. Aber bitte nicht mehr rumschreien. Hofres 13:55, 6. Aug. 2010 (CEST)

Welchen Sinn hat die komplette juristische Abhandlung über Dutzende Sätze. Es langen in einem enzyklopädischem Artikel doch 2 Sätze, dass es aks Fahrrad incl der für Fahrrad gültigen Verkehrsvorschriften handelt. ∫- -- ωωσσI - talk with me 04:20, 6. Sep. 2010 (CEST)

Worum geht es eigentlich?

Die Frage von Hofres eins drüber hat mir klargemacht, dass wir uns oben im Kreis gedreht haben. Ich versuche also nochmal kurz und sachlich deutlich zu machen, worum es geht.

Es geht um den Abschnitt Segway_Personal_Transporter#Situation_in_.C3.96sterreich. Der erste Absatz dort ist ok: Er sagt, wie das Ministerium das sieht und belegt das. Streichen sollte man vielleicht die Namen. Alles, was danach kommt, halte ich für unbelegte TF.

1) Der zweite Absatz bewertet das Ministeriums-Schreiben und kritisiert die Ansicht desjenigen, der das Schreiben auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Eine Bewertung steht uns aber nicht zu, die Ansicht Dritter ist irrelevant. Sollte jemand relevantes (nicht gem RK sondern im Zusammenhang hier) eine vom Ministerium abweichende Meinung haben, so darf das natürlich dargestellt und belegt werden. Bisher stellt sich die WP aber auf die Seite des Ministeriums und macht sich seine Meinung zu eigen. Das geht mE nicht.

2) Die weiteren Absätze stellen Fahrradrecht dar. Soweit das allgemeines Fahrradrecht ist (also nichts spezielles für den Segway) ist das besser im Artikel Fahrrad aufgehoben. Denn all das gilt auch a) für Fahrräder i.e.S. und b) für alle sonstigen Gefährte, die nach Fahrradrecht behandelt werden. Diese Ausführungen bei a), b) und beim Segway aufzuzählen bedeutet unnötige Redundanz. Deshalb hatte ich von hier auf Fahrrad#.C3.96sterreich verwiesen.

3) Die Absätze zum Recht sind aber darüber hinaus auch unbelegt. Elisabeth hat ausgehend von der Meinung des Ministeriums, ein Segway sei ein Fahrrad, die von ihr für richtig gehaltene Gesetzeslage für Fahrräder dargestellt. Das kann richtig sein, muss es aber nicht. Literatur oder Rechtsprechung (auch nur zu Fahrrädern allgemein, nicht zu Segways) hat sie nicht beigezogen, sonst hätte sie, statt meinen Q-Baustein zu entfernen, sie einfach eingesetzt. Jeder, der sich schon mal mit Jura befasst hat, weiß, dass man sich nicht auf den reinen Gesetzestext verlassen kann. Gebraucht hätte es, wie von Elisabeth zuletzt erkannt, Quellen nach dem Muster "Die Segway-Modelle der Linie x2 sind breiter als 80 cm. Deshalb darf mit ihnen nach § 68 Abs. 1 der österreichischen Straßenverkehrsordnung nur auf der allgemeinen Fahrbahn gefahren werden". Bisher stehen nur die Rechtsansichten der Elisabeth im Artikel, nicht die Rechtsansichten von Wissenschaft und Rechtsprechung. Die §§ sind keine Belege dafür, dass sie auch für Segways gelten, denn von Segways sprechen sie nicht: Gesetze sind immer abstrakt und generell. Ihre Anwendung auf konkrete Einzelfälle ist Auslegung. Auslegung steht der WP aber nicht zu. Das ist TF. Die WP kann nur die Auslegung Dritter darstellen (und bitte nicht bewerten).

4) Diese Rechtsansichten der Elisabeth werden zudem nicht etwa distanziert als aus der Meinung des Ministeriums entwickelt dargestellt, sondern als allein vertretbare absolute Wahrheit. Das ist POV.

Daher bin ich dafür, dass die österreichbezogenen Absätze nach Fn 18 wieder entfernt werden, fahrradrechtliche Ausführungen, die mit der Meinung relevanter Dritter belegt werden können, beim Fahrrad dargestellt werden und darauf von hier aus verwiesen wird. Spezielle Segwayrechtliche Ausführungen gehören natürlich hierher, aber dann bitte belegt. Gruß Austria29710 01:00, 7. Aug. 2010 (CEST)

So, die übelsten Bewertungen habe ich wieder rausgenommen, siehe auch die dritte Meinung. Auch der Rest war weiter nicht belegte TF. Wo man mit allen (!) Fahrzeugen fahren darf oder dass man für ein Fahrrad eine Klingel braucht ist überdies noch ein How-To, also ein Ratgeber. Nicht enzyklopädiewürdig. Wenn es denn sein soll kann es bei den Artikeln zu Fahrzeug oder Fahrrad eingearbeitet werden, es bezieht sich ja nicht nur auf Segways, sondern auf alles. Hier mangels begründetem Widerspruch gelöscht. --Austria29710 21:42, 3. Sep. 2010 (CEST)

Stell bitte deinen beginnenden Editwar gleich wieder ein, bevor du noch so richtig begonnen hast. WP:BNS. Danke. --Elisabeth 14:57, 5. Sep. 2010 (CEST)
Die übelsten belegten Streichungen habe ich wieder rückgängig gemacht. Wenn Gesetze existieren, keine Kommentare oder Urteile, dann gilt das Gesetz uneingeschränkt. Bitte BNS unterlassen. --Marcela   09:04, 6. Sep. 2010 (CEST)

Situation in Österreich:

Rechtsstreit über Segways entbrannt: "Nur Segways bis 600 Watt sind laut Gesetz eindeutig als Elektrofahrrad eingestuft. Die Segways der IKB-Tochter Electrodrive Tirol haben aber eine Leistung von 1.800 Watt." Dass in Österreich also derartige Segways verkauft werden, die keineswegs rechtlich den Fahrrädern entsprechen, kommt in dem Abschnitt nicht deutlich hervor. Ist aber doch relevant. Zabia 20:28, 27. Sep. 2010 (CEST)

Ja, das ist richtig, das fand ich auch schon und diskutierte ich auf meiner Disk hier an. Leider musste ich mich mit einem Benutzer erst namens Segway1 bzw. nach Sperre namens Austria29710 um den Österreichabschnitt heftig herumschlagen (im sinnbildlichen Sinn), wie sowohl aus meiner Benutzerdisk, hier auf der Artikeldisk, sowie aus der Versionshistorie des Artikels gut zu erkennen ist. Aus diesem Grund scheute ich mich bisher den Abschnitt um den Punkt zu erweitern, dass die aktuellen Modelle ausnahmslos nicht auf österreichischen Straßen gefahren werden dürften, da sie mit den 1 800 Watt die zulässige Grenze mehr als überschreiten und sohin nach Kraftfahrgesetz nicht mehr als Fahrrad, sondern nur als Kraftfahrzeug gelten könnten. Dazu fehlt es jedoch an Betriebszulassung für das Gerät an sich oder an ggf. Einzelgenehmigungen für jedes einzelne Gerät. Mit allen damit verbundenen Folgen wie Nummerntafel, Versicherungspflicht, Motorradhelmpflicht, Führerschein?, etc.
BTW: Nicht die Segways der IKB-Tochter Electrodrive Tirol (allein) sind, sondern alle Segways die vom Hersteller bzw. der österreichischen Ländervertretung verkauft werden. Es betrifft auch u.a. auch die Salzburger Electrodrive. Der Streit ist aber in Tirol entbrannt, weil die Tiroler Polizei es bemerkt und aufgegriffen hat. --Elisabeth 02:53, 28. Sep. 2010 (CEST)

Motorroller?

In der Einleitung werden Segways als Motorroller beschrieben. Ich das nicht für richtig und nicht hilfreich. Unter einem Motorroller wird im Allgemeinen ein Zweirad mit hintereinander in einer Spur angeordneten Rädern verstanden. Wenn keine Einwände bestehen, würde ich das gerne umformulieren. -- H005 23:38, 27. Sep. 2010 (CEST)

Bild

Wie kann es sein, dass noch keinem die grottige Manipulation des Bildes "Bundespolizei Segway" aufgefallen ist? Ich lösche das und warte auf jemanden, der die Ursprungsversion hat oder auftreiben kann. --Jan Kiro 12:05, 28. Sep. 2010 (CEST)

Meinst du die Augen? Oder was genau? Gruß Zieshan Diskussion?! 14:03, 28. Sep. 2010 (CEST)
Ich meine die Nichtaugen, also die schlecht montierte Brille sowas ist ja einfach nur peinlich. --80.142.222.14 14:45, 28. Sep. 2010 (CEST)
Hast du ein besseres Bild? --Marcela   14:59, 28. Sep. 2010 (CEST)
Finde ich nicht schlimm. Es geht um den Segway, nicht um die Person. -- H005 18:34, 28. Sep. 2010 (CEST)
Es ist also nicht schlimm, wenn in der Wikipedia manipulierte Fotos auftauchen? Dann rede ich wohl mit den falschen Leuten. Abgesehen davon ist die Relevanz für den Artikel nicht wirklich erkennbar, zumal es ja in dem Artikel genug Bilder von dem Segway selber gibt. --Jan Kiro 19:24, 28. Sep. 2010 (CEST)
Es ist wirklich nicht schlimm, wenn die Person jetzt eine nachmontierte Brille trägt! Es geht um den Polizei Segway in silber/blau! Und nicht um den PVB. Ob man jetzt deswegen das einmalige Bild gleich als "manipuliert" in dem Sinne einstufen muss... Die Relevanz ist allemal da - oder hast du ein besseres Bild? Wenn du denkst, du sprichst hier mit den falschen leuten, dann wende dich doch selber an den Benutzer, der das Bild hochgeladen hat. Vielleicht kann er dir ja weiterhelfen. Solange sollte das Bild im Artikel bleiben, da es m.M.n. immernoch kein Grund ist, ein recht gutes Bild rauszunehmen. Gruß Zieshan Diskussion?! 21:18, 28. Sep. 2010 (CEST)
Das sehe ich ebenso. Solange kein besseres vorhanden ist, sollten wir das behalten. Es gibt weißgott schlimmere manipulationen hier. --Marcela   21:22, 28. Sep. 2010 (CEST)

Tödlicher Unfall des Segway-Unternehmenseigners

Wenn sich das wirklich als Fahrunfall von Jimi Heselden herausstellen sollte (und nicht etwa auf einen Unfall, der durch Herzinfarkt od. dgl. verursacht war), dann ist das wohl auch der Todesstoß für den Segway - denn wer fährt dann noch ein solches Produkt, mit dem der Unternehmenseigner einen tödlichen Unfall erlitten hat?

BTW: Laut zum Thema gehörigen FAZ-Artikel waren 40.000 Segways pro Jahr weltweit als Absatz geplant. Tatsächlich wurden kolportiert erst 14.000 insgesamt von dem Ding verkauft, das vor 9 Jahren als neue Erfindung den Straßenverkehr revolutionieren sollte. --Elisabeth 03:11, 28. Sep. 2010 (CEST)

Mag sein oder nicht sein mit dem Todesstoß - im Artikel haben solche Theorien jedenfalls nichts zu suchen. Und so ganz nebenbei meine persönliche Einschätzung: Mein Vertrauen in den Segway würde so ein Unfall nicht beeinflussen. Ich kann auch beim Spazierengehen oder Fahrradfahren ausrutschen und eine Klippe hinabstürzen, und wieviele menschen kommen jedes jahr auf dem Motorrad um? Solange es keine Indizien gibt, dass ein technischer Defekt oder ein bauprinzipbedingtes Problem den Unfall ausgelöst hat ... und selbst dann: Es handelte sich angeblich um einen Prototyp. Shit happens. Viele Piloten der ersten Stunde sind in ihren Flugzeugen abgestürzt - und dennoch ist der Himmel voll von den Dingern. -- H005 18:30, 28. Sep. 2010 (CEST)
Entschuldige, dass ich Derartiges hier formuliert habe. Im Artikels schrub ich das ja auch nicht. Natürlich hast du recht, dass shit happens, dennoch würden so manche es nicht so halten wie du persönlich. Aber wie auch immer, so wichtig ist das ja (im Moment) auch wieder nicht. Viel interessanter ist wohl, wieweit hinter den Planzahlen der weltweite Absatz geblieben ist. --Elisabeth 11:25, 29. Sep. 2010 (CEST)
OK, ich dachte, du meintest, man solle das im Artikel erwähnen. Ja, das Unglück wird dem Absatz sicherlich nicht zuträglich sein.
Da scheint wohl ein Tippfehler in dem FAZ-Artikel gewesen zu sein. Gestern standen dort noch die "kolportierten 14.000", über Nacht sind 140.000 draus geworden ... In der SZ hatte ich vor ein paar Monaten mal 120.000 gelesen. Eine verlässliche Quelle habe ich aber nicht; man kann ohnehin nur auf die Unternehmensangaben setzen, da es ja keine offiziellen Zulassungsstatistiken o. ä. gibt. -- H005 11:57, 29. Sep. 2010 (CEST)
Danke, interessante Zahlenrichtigstellung, eine Null also verloren gegangen. Dennoch weit weg von den angepeilten 40.000 × 9 =360.000 weit entfernt. Ein gutes Drittel davon nur. --Elisabeth 16:25, 29. Sep. 2010 (CEST)

James Heselden

Mit Offroad-Roller in den Tod gestürzt: "Erst vor einem Jahr hatte der 62-Jährige das Segway-Unternehmen für kolportierte 1,7 Millionen Euro gekauft" Zabia 20:22, 27. Sep. 2010 (CEST)

Überall wird Bewegungsmangel, insbesondere auch bei den Polizeien, als Problem erkannt und dann soll dieser Elektro-Rollstuhl für extrem teures Geld vom Steuerzahler finanziert werden. Absurd. Völlig. Und wie schnell laufe ich als Dieb etc. einem Segway-Behinderten-Polizisten weg? Eine Treppe reicht aus, ein Eingang in ein Gebäude ... aber es steht ja / stand ja die geniale Apple-Marketing-Maschine dahinter ... da kaufen wir auch Unfug. Da kaufen wir uns auch PR-Leute, die das Internet "beschallen" inkl. Wikipedia. (nicht signierter Beitrag von 88.130.5.34 (Diskussion) 12:17, 25. Okt. 2010 (CEST))

Verbrauch

Beim Verbrauch kann was nicht stimmen: "3 kWh auf 100 km". Also bei 20km/h braucht er für 100km 5*3=15kW und bei langsamerer Geschwindigkeit linear mehr (100km bei 10km/h -> 10*3=30kW)? (nicht signierter Beitrag von 137.226.115.36 (Diskussion) 10:25, 26. Apr. 2011 (CEST))

wie teuer ?

Die sehr hohen Anschaffungskosten eines Segways bleiben in dem Artikel leider unerwähnt, wenn ich ihn richtig glesen habe. Das ist für mich ein Hauptgrund warum sich das Gerät bislang so zögerlich durchsetzt. Ansonsten ist es nicht schlecht, leicht zu erlernen, hat einen echten Funfaktor beim Fahren und ist ziemlich robust. (nicht signierter Beitrag von 109.43.167.154 (Diskussion) 18:44, 21. Dez. 2011 (CET))

"Segway_Bundespolizei.jpg"

Wer (PA enfernt. --Hofres 16:06, 18. Feb. 2011 (CET)) hat gemeint, der Polizist würde mit Sonnenbrille cooler Aussehen? Ich fordere entweder die Entfernung des Bildes oder das Original oder ein anderes, das nicht so offensichtlich und so dilettantisch bearbeitet wurde.80.128.242.139 23:27, 17. Feb. 2011 (CET)

Inhaltlich hast du recht, weshalb ich das Bild vorerst entfernt habe. Ich bitte dennoch darum, einen angemessenen Tonfall walten zu lassen. --Hofres 16:06, 18. Feb. 2011 (CET)
Hallo IP 80.128.242.139, es wäre schön wenn du deinem Ärger eine konstruktive Richtung gibst, in dem du dem Bild eine bessere Sonnenbrille verpasst und sie hoch lädst. --AxelHH 22:29, 18. Feb. 2011 (CET)
Ich war so frei, dass Bild in der WP:Fotowerkstatt bearbeiten zu lassen („Gesicht unkenntlich gemacht“) und wieder in den Artikel einzufügen.
Also, Friede-Freude-Eierkuchen! (Ähm, den Kuchen hätte zur Vereinfachung natürlich auch einer meiner geschätzten Vorredner backen lassen können... ;-) --Jocian 13:53, 19. Feb. 2011 (CET)
Das Bild ist nun unter neuem Namen hochgeladen. Siehe Fotowerkstatt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:23, 20. Feb. 2011 (CET)
Und eingebaut. Thanx an Saibo! --Jocian 14:22, 21. Feb. 2011 (CET)

Vielen Dank für die Überarbeitung und die Wiedereinfügung. Nun sollte auch die IP zufrieden sein :) --Hofres 14:39, 21. Feb. 2011 (CET)

Neigungssensoren

"Sobald sich der Fahrer mit der Lenkstange zur Seite neigt, wird das von den Neigungssensoren wahrgenommen." Meiner Meinung nach ist der Satz falsch. Wenn man sich zur Seite neigt verändert sich die Neigung der Bodenplatte nicht, also können die Neigungssensoren das nicht registrieren. --Abcx 17:37, 12. Feb. 2012 (CET)

"23 g/km, die bei der Stromerzeugung anfallen.[1] Zum Vergleich: Auto 170 g/km (durchschnittlicher Verbrauch 7 l/100 km),[2] Motorroller ≈80 g/km" Welches Auto verbraucht denn 7l / 100 km bei 0-20 km/h? (nicht signierter Beitrag von 87.79.104.196 (Diskussion) 20:40, 18. Feb. 2013 (CET))

Unsinn

Im Abschnitt "Geschwindigkeit" steht: "nicht bergab". Weiter unten steht, bei der Bergabfahrt werde Enrgie rückgewonnen. --178.19.232.2 22:00, 5. Mär. 2013 (CET)

Hm - ich verstehe nicht, wo das Problem ist. --Schotterebene (Diskussion) 07:47, 6. Mär. 2013 (CET)

Namensgebung

Es fehlt im Artikel ein Hinweis darauf, warum das Ding so heisst, wie es heisst. Ein Wortspiel: "The name Segway is a homophone of the word segue (spoken: segway) which is originally derived from italian, meaning smooth transition." --212.255.31.68 00:09, 17. Jul. 2013 (CEST)

Mangelnde Akzeptanz wegen hohem Preis

Der Preis von rund 10.000 Euro dürfte viele abschrecken, die gerne eine Segway kaufen würden. "LeseBrille" (nicht signierter Beitrag von 79.200.138.15 (Diskussion) 08:26, 4. Dez. 2013 (CET))

Steht schon drin. --Schotterebene (Diskussion) 10:38, 4. Dez. 2013 (CET)

Wie ist es eigentlich mit den Patenten für den Segway? Wenn die irgendwann auslaufen, ist doch anzunehmen, daß weitere Anbieter auf den Markt drängen und der Preis sinken wird. Wer weiß was? 93.135.37.25 12:30, 21. Dez. 2013 (CET)

Sicherheit

Es fehlt der Sturz George W. Bush (Ex-US-Präsident) mit dem Segway,

http://www.bikexprt.com/witness/product/bushfalls.htm

wie auch diese Meldung

"Fellbach. Eine 19-Jährige war am Dienstagnachmittag (11.09.) auf der Aldinger Straße in Oeffingen mit einem Segway unterwegs. Aufgrund einer Bremsschwelle, angebracht zur Geschwindigkeitsreduzierung, wich sie nach links aus, geriet an den Randstein und kam zu Fall. Die 19-Jährige wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus eingeliefert."

http://www.zvw.de/inhalt.fellbach-segway-fahrerin-von-bremsschwelle-gestoppt.6578afdd-a574-48dd-8fc2-487a6d2e5e97.html

Könnte man alternativ allerdings auch in den Kritik-Abschnitt von Herrn Bush einarbeiten. (On a more serious note: Ich bin nicht ganz sicher, ob der Vorschlag ernst gemeint ist, aber wenn wir anfangen, in jedem Artikel zu Transportmitteln einzelne Fälle anzusprechen, in denen jemand bei der Benutzung dieses Transportmittels verunfallt ist, sind wir, glaube ich, sehr lange beschäftigt. Mit dem Anspruch einer Enzyklopädie ist das dann auch nicht mehr vereinbar.) — Pajz (Kontakt) 10:05, 8. Okt. 2014 (CEST)

Wendekreis

Die Angabe „0 m“ in der Tabelle im Abschnitt „Technische Daten“ ist nicht korrekt (warum nicht wird hier erklärt). Ich schlage daher vor, diese zu korrigieren wie folgt:

Das Fahrzeug dreht auf der Stelle (Umkreis der Aussenkontur circa 0,8 m)

Auf die 0,8 m komme ich durch die errechnete Diagonale der hier angegebenen Abmessungen. --79.216.211.187 10:38, 21. Jun. 2014 (CEST)

Intuitive Bedienung

Anscheinend bin ich als einziger hier noch nicht mit den Dingern gefahren, aber vielleicht können wir das etwas genauer erklären. Also beim Tennis stehe ich erst, dann lasse ich mich fallen (also ich ziehe die Füße so schnell hoch, dass sie den Boden nicht mehr berühren) und wenn der Gegner auf meine rechte Seite spielt, tippe ich kurz links den Boden mit den Zehen an und renne dann nach rechts. Es ist so wie bei "CARs"^{TM}, nach links lenken, um nach rechts zu fahren ;-) . Kann also jemand mal den Segway in einer erst-nach-hinten-rollen,-um-dann-nach-vorne-zu-rollen Weise erklären? Auf der englischen Seite steht was von Flüssigkeits-basierten Sensoren für die Bodenplatte. Vielleicht hat das was damit zu tun. Arnero (Diskussion) 11:34, 1. Jul. 2014 (CEST)

Gattungsbegriff?

Wie nennt man denn eigentlich die Klasse der Dinger, auf denen man stehen und sich motorisiert bewegen lassen kann? Ich meine, neulich mal was Einrädriges in der Art gesehen zu haben (sah original wie Daniel Düsentrieb aus), wußte aber nicht, wonach ich eigentlich suchen sollte. (nicht signierter Beitrag von 92.224.242.120 (Diskussion) 16:16, 14. Feb. 2015 (CET))

PS.

Die Einrädrigen heißen City-Wheel. (nicht signierter Beitrag von 92.224.242.120 (Diskussion) 17:15, 14. Feb. 2015 (CET))

Balance, Steuerung, Dämpfung

Nicht nur das Fahrzeug ist komplex, auch das System (biegsamer menschlicher Körper + Fahrzeug mit Stange + Gepäck auf der Stange).

Wie das übliche Fahrrad (2 ausreichend grosse und schwere (Lauf-)Räder hintereinander) kann auch Segway PT (SPT) freihändig gefahren werden. Unsicher ob das Sensoren + Algorithmus detektieren können und ob es Konsequenzen hat. (Verlangsamung bis zum Stopp erfolgt ja bei einfachem Maschinenfehler oder manch Irregulärem.)

Die Stange muss zur Steuerung des SPT nicht berührt werden (?), also "steuert sie das Fahren (vor-zurück) auch nicht.(?)

SPT hat durch die geometrisch zusammenfallenden Drehachsen beider Räder exakt nur eine Vorzugsrichtung am Fahrzeug.

Eine zweite Richtung kommt durch die (sehr genau) konstante Richtung der Erdbeschleunigung g hinzu.

Das Fahrzeug wird geschätzt binnen 1 Sekunde lernen, "wo" (x/y) der Mensch auf der Platte steht und wie weit er bei neutralem Fuss-Winkel mit seinem Schwerpunkt weg von der Stange steht. Zb weiter weg, weil er einen dicken Bauch oder vorne einen Rucksack trägt.

Die Stange ist gegenüber der Plattform nur zur Seite hin neigbar und das deutlich (10°?); nicht in der Richtung vor-rück, unsicher ob ein Moment in dieser Richtung (Kraft auf die Stange, Gegenkraft auf die Plattform) detektiert werden kann (dabei klitzekleine Auslenkung).

Die Stange erhöht das Trägheitsmoment des inversen Pendels, das vom Fahrzeug samt Stange gebildet wird, erhöht seine Schwingungsperiode und erleichtert dem Steuerrechner das Rechnen, dieser darf langsamer sein. Die Drehachse des Pendels befindet sich momentan in der Verbindungsgerade der 2 Aufstandspunkte der 2 Räder. Diese ist damit parallel zur Radachse, wenn nicht schräg über eine zylindrische Kuppe oder Mulde gefahren/gestanden wird, ein Stein oder Buckelpflaster reicht ...

Die Stange dämpft über die sie haltenden Hände eine (Dreh-)schwingung des Fahrzeugs um diese Pendelachse, auch wenn der Mensch versucht eine solche böswillig aufzuschaukeln.

Ein komplexes System, das im Artikel wohl nur vereinfacht korrekt zu beschreiben ist. (Hab selbst nur geringe Fahrpraxis, bisserl experimentiert.) --Helium4 (Diskussion) 13:41, 12. Aug. 2015 (CEST)

Segway dreirädrig Juli 2015

https://www.austrianwings.info/2015/07/fotostrecke-segways-am-flughafen-wien-im-einsatz/

Fotostrecke: „Segways am Flughafen Wien im Einsatz” Juli 2015, Wendekreis 1,07 m, 24 km/h, Energieaufwand für Balancieren fällt weg - zumindest am Stand und solange das Vorderrad nicht abhebt. 2. Person kann mittransportiert werden? Schwerer. --Helium4 (Diskussion) 13:54, 12. Aug. 2015 (CEST)

Unfälle unter Trivia?

Ich finde schon, dass die weltweit berichteten Unfälle von GW Bush und auch des Segway Inhabers James Heselden darein gehören. Schließlich war der Letztere tödlich und also nicht unwichtig für die Unternehmensgeschichte.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/stehroller-segway-eigentuemer-stuerzt-in-den-tod-11041333.html

So liest sich das wie ein Verkaufsprospekt. Das Teil mit seiner völlig unglücklichen Physik und den zehn Mal kleinen Rädern (Schlaglochsuchgeräte?) als sicherer als ein Fahrrad einzustufen dürfte auch ein rhetorischer Kunstgriff sein.

Ich bin ziemlich sicher, dass sogar dieser Diskussionsbeitrag wieder vom Personal "bereinigt" werden wird. ;-) Marketing ist beim Segway schließlich das A und O ... (nicht signierter Beitrag von 88.130.12.156 (Diskussion) 16:38, 9. Jul 2015 (CEST))

Und ja, wie vorhergesehen, es wurde nach ein paar Tagen wieder gelöscht. Offenbar will man um jeden Preis vermeiden, dass jemand denken könnte, das Ding sei gefährlich.
Falls mal wieder jemand, objektiver sein möchte: Auch dies gehört dahin: http://www.handelsblatt.com/12246944.html (nicht signierter Beitrag von 88.130.8.22 (Diskussion) 17:09, 28. Aug. 2015 (CEST))

Technische Daten - Wendekreis

Was heißt der Umkreis ... beträgt ... circa 0,8 m? Radius? Durchmesser? Umfang? --TheRunnerUp 11:14, 28. Aug. 2015 (CEST)