Diskussion:Schuyler Colfax

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Perrak in Abschnitt Am selben Tag Vorsitz über beide Kammern

Am selben Tag Vorsitz über beide Kammern Bearbeiten

Im Artikel heißt es:

Da er [Colfax] kraft seines Amtes nun auch Präsident des Senats war, war er einer von bisher nur zwei Personen, die am selben Tag den Vorsitz über beide Kongresskammern innehatten (der andere war John Nance Garner am 4. März 1933, der ebenfalls vom Sprecher des Hauses in die Vizepräsidentschaft wechselte).

Für die Zeit nach dem 20. Amendment scheint mir das auf jeden Fall richtig zu sein: "The terms of the President and Vice President shall end at noon on the 20th day of January". Das Ende der Amtszeit impliziert den Beginn der neuen Amtszeit (ggf. zuzüglich der Vereidigung), somit hätten Schulyer Colfax und nach ihm John Garner vormittags dem Repräsentantenhaus und nachmittags dem Senat vorgestanden. Eine entsprechende Regelung über den "noon" als maßgeblicher zeitlicher Grenze für die Zeit davor, die wohl in beiden Fällen maßgeblich war, konnte ich aber nicht finden. Ich bin überzeugt, dass ich etwas übersehe, aber was? Kratzbaum (Diskussion) 12:52, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Dass die Amtszeit um Mittag anfängt bzw. endet, ist erst seit dem 20. Amendment der Fall, vorher begann die Amtszeit am 4. März und endete am 3. März. Dass Colfax an einem Tag beiden Kammern vorsaß trifft also eigentlich nicht zu (außer man berücksichtigt eine andere Zeitzone als die von Washington). Siehe auch en-WP. -- Perrak (Disk) 15:43, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Vielen Dank. Aus der en-WP ergibt sich lediglich, dass Colfax und Garner beiden Häusern des Kongresses vorgesessen haben, aber nicht, dass das an einem Tag erfolgt wäre. Das sollte also wohl korrigiert werden. Kratzbaum (Diskussion) 15:23, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Aus dem Artikel über Garner, in dem ich diese Einzelheit vorhin ebenfalls geändert habe, scheint mir beim zweiten Blick die wohl übersehene Einzelheit zur Sprache zu kommen: "Während Roosevelt am 4. März 1933 den Eid für das Präsidentenamt ablegte, trat Garner sein neues Amt als Vizepräsident an. Am selben Tag legte er auch sein Abgeordnetenmandat nieder." Zwar wird das Repräsentantenhaus (jedenfalls heutzutage) am selben Termin mit dem Präsidenten gewählt. Das heißt aber nicht, dass die Amtszeit eines Abgeordneten ebenfalls am 20.1. mittags beginnt, vielmehr ergibt sich (heute) aus dem XX. Amendment: "...die Amtsperioden der Senatoren und Abgeordneten [enden] am Mittag des 3. Tages des Monats Januar". Das mag damals schon so (oder ähnlich) gewesen sein (alleine wohl schon, weil es der Kongress ist, der die Wahlmännerstimmen auszählt). Anscheinend wirkt zudem die Vereidigung als Vizepräsident für den Amtsantritt konstitutiv. Dann wäre es ohne weiteres denkbar, dass ich am 4. März noch nicht vereidigt bin und mein Sprecheramt erst sagen wir 1 Stunde vor der Vereidigung zur Verfügung stelle. Und dann wäre es auch schon vor dem XX. Amendment möglich gewesen, am selben Tag beiden Kammern vorzusitzen. Ich würde das bei Colfax so lassen, wie es ist, weil keine Einzelheiten bekannt sind und die derzeitige Fassung nur allgemeiner gehalten, aber nicht falsch ist. Bei Garner überlege ich, das ebenfalls so zu lassen, wegen der Passage, dass es bei Colfax schon so gewesen sei, was ich aber eben nicht positiv weiß. Any thoughts? Kratzbaum (Diskussion) 12:43, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Colfax trat nicht zurück, um das Amt des Vizepräsidenten anzuterten, er stellte sich gar nicht erst zur Wiederwahl, seine Amtszeit endete am 3. März mit dem Ende des 40. Kongresses. Sein Nachfolger James G. Blaine wurde am 4. März 1869 in der konstituierenden Sitzung des 41. Kongresses gewählt. Dass Colfax an einem Tag beiden Häusern des Kongresses vorsaß ist damit falsch. Bei Garner ist das auch falsch, das war ja auch noch vor dem 20. Amendment, das galt für die Amtseinführung 1933 noch nicht, hatte ich bei meiner vorigen Antwort übersehen. -- Perrak (Disk) 22:19, 21. Jun. 2023 (CEST)Beantworten