Diskussion:Schnellzuglokomotive 01 220

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Bjs in Abschnitt Lemma

Lemma Bearbeiten

Liesels Verschiebekommentar "Die Vorgaben der Denkmalsbehörde zur Bezeichnung sind bindend" trifft die Sache nur bedingt, da dort lediglich eine generische Bezeichnung angegeben ist (an anderer Stelle steht z.B. unter Bezeichnung "Filialkirche") und in der pdf-Liste die einfache Bezeichnung "Lokomotive" gar nicht verwendet wird, dort steht nur Dampfschnellzuglokomotive. und so erweckt das lemma den Eindruck, es gebe genau eine lokomotive in Treuchtlingen. Die reine Typennummer halte ich auch wenig als Lemma geeignet. Denkmallok (Treuchtlingen) fände ich am besten, so wird die Lok auch überwiegend im Internet bezeichnet (von dem einen mal mit "s" dazwischen abgesehen, wo es im text dann aber auch ohne steht). --bjs   21:28, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Oder man nimmt gleich den Titel des Schilds am Denkmal: Schnellzuglokomotive 01 220 --bjs   00:42, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Habs auf letzteres verschoben, so stehts auch auf der Internetseite "Eisenbahn-Museumsfahrzeuge". Also sicher ein valides Lemma, wenn auch vielleicht nicht das einzig mögliche. Vermeidet Begriffsbildung wie "Denkmallokomotive", Rechschreibprobleme wie "Denkmal(s)lok" und den sperrigen Klammerzusatz. --bjs   16:02, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten