Diskussion:Schlachttier

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Uwe Müller in Abschnitt Hund als Schlachttier

Christlich geprägt? Bearbeiten

Natürlich ist mir klar: der größte Teil der Menschen gehört einer abrahamitischen Religion, also Christentum, Islam oder Judentum, an, und davon der größte Teil dem Christentum. Somit ist die Annahme, dass Länder, die nicht von Judentum oder Islam geprägt sind (wie insbesondere der Nahe Osten, bestimmte Länder Europas und große Teile Afrikas und Asiens), fast immer deutlich vom Christentum geprägt sind (wie Europa, Amerika, Teile Asiens und die Mehrheit Australiens), selbstverständlich richtig, ebenso die, dass solche Völker (z.B. Naturvölker), die noch nicht in großem Ausmaß mit dem Christentum in Kontakt gekommen sind, selten von westlichen Normen (zu denen auch die humanere Schlachtung) wissen oder Gebrauch machen.

Der Artikel liest sich aber auch anders- man könnte auch, mit einem bisschen schlechten Willen, in dem Autoren einen Christen vermuten, der alle guten Kulturerrungenschaften, die (vermutlich eher zufällig, denn auch wenn in den heiligen Schriften von Islam und Judentum die Schächtung exziplit verlangt wird, ähneln sie der Bibel an den meisten Stellen und von der Botshcfat her sehr) eher in christlich geprägten Ländern auftreten, dem Christentum zuschreibt ("WEIL die westlichen Länder immer noch vom Christentum geprägt sind, gehen sie humaner mit nicht-menschlichen Tieren um"). Deswegen bitte ich, dass meine kleinen Änderungen zugelassen werden (oder mein eigenes "christlich UND SAKULÄR" sogar einfach durch "nicht-islamisch" ersetzt wird), denn ich bin kein Christ und trotzdem für humane Haltung und Schlachtung, und möchte auf die sich durch die Geschichte ziehenden Greueltaten der Christen verweisen, dass also der Grundsatz "ein Teil der Menschen ist christlich und der ist immer gut, der andere Teil -ob jetzt Muslime, Atheisten oder ,Heiden'- ist nicht christlich und nicht gut" nicht so ganz stimmt.

Wie gesagt- ich weiß, dass quasi alle westlichen Länder, die nicht von Judentum oder Islam geprägt wurden, christlich geprägt sind, und dass Judentum und Islam Schächtung vorschreiben und Christentum nicht. Aber so, wie es geschrieben ist, ist es Blödsinn. Ich könnte auch schreiben "In westlichen, christlich geprägten Ländern kleiden Frauen sich freizügig." Dies stimmt prinzipiell auch- nicht nur, weil die christlich geprägten Länder sakulär und westlich sind und es dort mehr Atheisten und liberale Christen gibt, sondern auch weil in den Schriften des Islams und des Judentums Kleidungsvorschriften gibt und in denen des Christentums nicht. Dennoch: frage einmal einen Zeugen Jehovas, eine christliche Nonne oder einen anderen (bibeltreuen!!!) Christen, ob die hier freizügigere Kleidung irgendetwas mit dem Christentum zu tun hat. Sie wird richtig antworten: nein, gar nichts. Ähnlich dürfte es sich mit der sanften Schlachtung halten.

Hund als Schlachttier Bearbeiten

"In Deutschland versteht man darunter: Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Pferd, Ziege und Hund." Ist das euer Ernst? ;-) --Senner 14:19, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hm, ich nehme Hund mal raus, weil hier die Schlachtung ich glaube seit 1989 verboten ist. gx und guten Rutsch--Kalumet. Kommentare? 17:03, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Da war also der sprichwörtliche Hund drin ;-) Ich wünsche Dir ebenfalls einen erbaulichen Jahreswechsel. --Senner 17:41, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

So, nochmal ganz in Ruhe - Die grundsätzliche gesetzliche Regelung, was in Deutschland als Schlachttier betrachtet wird, ist das Fleischbeschaugesetz. In dessem Paragraf werden Hunde eindeutig als solche bezeichnet. Denn vergesst bitte das Lemma nicht - hier geht erstmal um Schlachtung, und nicht den Verzehr. "Glaube seit 1989 verboten" - also erstmal reicht das nicht für einen Edit, andereseits ist solch Verbot der Schlachtung ggf. anzufügen, aber es hebelt nicht andere Quellen und Gesetze aus. Oliver S.Y. 19:14, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Das ist falsch, Oliver. Das Fleischbeschaugesetz heißt seit 1986 Fleischhygienegesetz. In diesem Gesetz wird der Begriff Schlachttier nicht explizit definiert. Folgendes Zitat aus Paragraph 1 ist aber hilfreich: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer, Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, unterliegen ... vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier-und Fleischuntersuchung) ... Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden. Ein Hund ist also in Deutschland definitiv kein Schlachttier. MfG, --uwemueller 20:45, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hehe, so entstehen Mißverständnisse: das glaube ich in meinem letzten post bezog sich auf die Jahreszahl, insofern full ack Uwe und noch ein Wikilink zum Hundefleisch, letzter Absatz (der dort verlinkte Gesetzartikel ist für mich aber leider nicht lesbar). Grüße und frohes Neues! --Kalumet. Kommentare? 20:54, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Asche auf mein Haupt, daß Fleischhygenegesetz kannte ich gar nicht. Das kommt von alten Handbüchern^^. Gut, Fleischhygenegesetz gibts seit 2 Jahren auch nicht mehr. Also so oder so, es braucht ne neue Formulierung. "Ist" also falsch, "War" müßte irgendwie eingebaut werden. Ansonsten gilt für mich aber das Onlinelexikon [1] als zuverlässige Quelle. Dort wird unter Schlachttier ausdrücklich Hund genannt. Katzen und Affen jedoch nicht. Würde darum eine entsprechende Formulierung vorschlagen, welche zwischen Schlachtung und Verzehr unterscheidet.Oliver S.Y. 21:13, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Ich betrachte dieses Onlinelexikon nicht als zuverlässige Quelle. Der Sachverhalt ist falsch dargestellt. Habe den Artikel mal an deutsches Recht angepasst. Zu den internationalen Angaben zu Schlachttieren sind noch gute Quellen zu nennen. Ebenso zum Sachverhalt Hund als Schlachttier.--uwemueller 10:21, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wie bitte? Dieses Onlinelexikon ist für Dich keine zuverlässige Quelle? Dir ist aber schon bewußt, daß dafür die Deutscher Fachverlag GmbH als Herausgeber einer wichtigen Fachzeitschrift die Verantwortung trägt? Dein Revert betrachte ich als Vandalismus. Dir passt offenbar der Eintrag Hund als Schlachttier nicht, gut, stell Deine Meinung dar. Aber es ist Usus bei WP, belegte konträre belegte Informationen nebeneinander zu stellen. Nicht einfach andere zu löschen. Wie gesagt, auch das Fleischhygenegesetz gilt nicht mehr, Du stellt salso nicht die aktuelle rechtliche Lage dar, sondern auch nur einen historischen Zustand eines Teilaspekts.Oliver S.Y. 10:47, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mach dich mal locker und entspann dich etwas. Was du mir hier unterstellst ist alles Quatsch. Ich weiß, dass Hunde in bestimmten Ländern geschlachtet werden, früher auch in Deutschland geschlachtet wurden, und finde es auch gut, dies hier darzustellen. Ich möchte dafür lediglich eine gute Quelle. Der Artikel ist in seiner jetzigen Form nicht gut. Ich bin daran interessiert, ihn zu verbessern. Im Übrigen kann ich dir gerne auch jeden einzelnen Edit erklären.
  • Ich fange mal mit der rechtlichen Situation an: Es gilt das LFÜG. Zur einfachen Verständlichkeit zitiere ich mal die wichtige Passage: Solange noch nicht auf Grund der Ermächtigungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches neue Regelungen getroffen worden sind, sind ... die §§ 1 bis 4 ... des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2003 ... in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
  • Quelle 1 ist nicht gut. Sie stellt nicht die aktuelle Situation dar. Sie suggeriert, dass Hunde heutzutage Schlachttiere sind. Du bist übrigens selbst drauf reingefallen. Es gibt doch wirklich bessere Quellen. Nenn doch einfach das Fleischbeschaugesetz und verlinke es als Quelle. Laut meiner Internet-Recherche ist das Fleischhygienegesetz übrigens 1986 (!) inkraftgetreten. Somit wurden Hunde bis 1986 zu den Schlachttieren gezählt. Woher hast du die 1985? Du gibst keine Quelle an. Scheinbar galt bis dahin das Fleischbeschaugesetz von 1940. Leider habe ich dies nicht zur Hand und kann nicht darauf zugreifen. Weiter oben hast du von deinen alten Handbüchern geschrieben. Meinst du damit das Fleischbeschaugesetz? Wenn ja, dann führe es doch bitte auf.
  • Quelle 2 ist gar nicht gut. Nach dem ersten Satz schalte ich da bereits ab: Schlachtfleisch liefern Tiere, die ausschließlich zum Schlachten gezüchtet werden - der Satz ist falsch. Auch eine Milchkuh liefert irgendwann Schlachtfleisch.
  • Bei den international geschlachteten Tieren hatte ich einige Links auf BKLs geändert.
  • Zum Schlachten bzw. Schächten: Ich glaube kaum, dass beim Schlachten nur die V. jugularis externa und beim Schächten nur die A. carotis communis eröffnet werden. Dafür ist der Stich/Schnitt einfach nicht präzise genug. Diese Infos sind m. E. fragwürdig bzw. falsch - da sie nicht belegt sind, habe ich sie gelöscht. Sie sind auch für den Artikel Schlachttier m. E. nicht nötig.
MfG, --uwemueller 22:15, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Wie an anderer Stelle eben geschrieben, will ich dies Jahr etwas ruhiger bei WP bleiben, und 24 Stunden sind da für alle besser ^^. Zu den einzelnen Punkten.
  • Egal ob Fleischbeschaugesetz, Fleischhygenegesetz oder LFÜG - sind alles nur Anhaltspunkte. Wenn wir die Definition eines davon nehmen, sollte dies auch so erkennbar sein. Und wenn ältere Gesetze (die aber nicht historisch sind, wenn man 1985 betrachtet) etwas anderes sagten, sollte dieser Unterschied klar gemacht werden. LFÜG betrachte ich als Überleitungsgesetz auch eher kritisch, was den enz. Wert angeht. Aber offenbar gibts nichts Besseres.
  • Nirgendwo steht, das WP nur die aktuelle Situation darstellen soll. Als Onlinequelle ist fleischwirtschaft.de erstmal zulässig, wie man diese Informationen einbindet, ist eine andere Frage. Das mit 1985 steht ja nun deutlich im Artikel.
  • Sry, aber Deine Position in allen Ehren, aber wie Du hier seriöse Onlinequellen abdisqualifizierst ist unterste Schublade. Kein Lexikon ist perfekt, allein dadurch, daß selbst Experten unterschiedlicher Meinung sind. WP soll Wissen sammeln, nicht bewerten was gut oder schlecht ist. Wenn eine Info belegt ist, muß die Quelle angegeben werden. Einfach unliebsame regelkonforme Quellen zu Löschen ist für mich Vandalismus, wenn dadurch die Texte anderer User in Frage gestellt werden.
  • Michkuh fällt unter Rind, damit für mich erstmal kein offensichtlicher Widerspruch zur genannten Definition.
  • Hier gehts nur um die Tiere, den Absatz mit dem Schächten wollte ich nicht entfernen, da er nicht stört. Also kein Kommentar von mir, Thema sowieso heikel.
Also ganz einfach, lösche nicht, was regelkonform ist, dann kannst auch ausführlich Deinen Standpunkt darstellen. Thema steht eh auf der Kippe, da sollte es nicht an solchem Randaspekt wie Hund scheitern.Oliver S.Y. 23:17, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten


ich halte einen Artikel unter diesem Lemma insgesamt eigentlich für unnötig, die Zuordnungen variieren zwangsläufig in verschiedenen Kulturräumen. Es ist IMHO auch müßig, sich hier lang und breit über Deutschland zu streiten, was die Hunde angeht. Der deutsche Sprachraum umfasst auch Österreich und die Schweiz, und in der Schweiz war Quellen zufolge die Schlachtung von Hunden noch nie verboten (und ist es auch heute nicht), sie ist als Privatschlachtung gesetzlich ausdrücklich zugelassen, nur der Handel mit Hundefleisch ist verboten. Aber dafür gibt es ja einen eigenen Artikel, auch für Pferdefleisch, das muss hier also eigentlich gar nicht dezidiert aufgezählt werden, denn entweder wird das dann eine Liste oder es ist sowieso total unvollständig. Auch Geflügel wird geschlachtet, nur Fische nicht und für Wild haben die Jäger wohl einen Spezialbegriff. Und dass nur extra zum Schlachten gezüchtete Tiere Schlachtfleisch liefern, ist wohl nicht richtig (siehe Pferde), da gebe ich Uwe Recht --Dinah 13:01, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Nur nochmal mein Einwand auch hier. Die Definition, daß nur zum Schlachten gezüchtete Tiere (Vieh) auch Schlachtfleisch liefert ist richtig. Es werden eindeutig in Europa (Osteuropa, Island) Pferde für die Fleischproduktion gezüchtet. Und zumindest die ersteren auch nach Deutschland zum Schlachten transportiert. Der Gedanke, daß nur alte Reiterhof- und Zugpferde geschlachtet werden, widerspricht dem Alltag an deutschen Fleischtheken.Oliver S.Y. 23:17, 7. Jan. 2008 (CET)Beantworten
@Dinah: Ich stimme dir zu, dass ein Artikel hierzu schwierig zu erstellen und evtl. sogar überflüssig ist. Meine Intention war lediglich, keine unrichtigen Informationen stehen zu lassen.
@Oliver: Ich gebs auf, ich glaube du verstehst meine angesprochenen Punkte nicht. Ich will die Diskussionsseite zu dem kleinen Artikelchen auch nicht unnötig aufblähen. Eine letzte Anmerkung habe ich noch: Im Artikel bei fleischwirtschaft.de kann ich die Jahreszahl 1985 nicht finden. Laut meiner Recherche galt das Fleischbeschaugesetz bis 1986. Dieser Aspekt sollte in unserem Artikel m.E. noch korrigiert werden.
MfG, Uwe --uwemueller 16:51, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Uwe, in dem Punkt, daß die Diskussion hier vom Thema zu ausufernd weg geht, geb ich Dir recht. Was das Jahr angeht, so hab ich nun auch etliches gelesen. Vorm Fleischhygenegesetz mal abgesehen, was wohl ab Oktober 1986 galt, gabs zum Beispiel auch die Verordnung 85/73/EWG, welche Hunde schon nicht mehr erwähnte. Darum würde ich 1985 als letztes Jahr der Definition stehen lassen. Denn das ist ja sowieso der "Westdeutsche" Stand, die Sachsen haben wohl bis 1989 noch legal Hunde geschlachtet, und das mit Chemnitz ist kein Gerücht.Oliver S.Y. 17:28, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Du hast weiter oben geschrieben, dass 1985 eindeutig im Artikel bei fleischwirtschaft.de steht. Wo denn? Ich kann nichts finden. Im Artikel Hundefleisch steht 1986. Das mit Sachsen und speziell Chemnitz interessiert mich persönlich. Wo kann ich das nachlesen? --uwemueller 17:38, 8. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Halal-Schlachtung Bearbeiten

Noch was zur Halal-Schlachtung: Die ist in Reinform in Deutschland aus Tierschutzgründen nach wie vor nicht erlaubt. Die Firma Heidemark, die solche Schlachtungen im Geflügelbereich auch durchführt, geht deshalb dabei so vor: "Dazu muß der Mitarbeiter in der Schlachtung dem Islam angehören. Die Schlachtung der Tiere muß gen Osten (Richtung Mekka) erfolgen, und für jedes zu schlachtende Tier wird ein kurzes Gebet gesprochen." (Quelle: Hermann von Laer: Das Oldenburger Münsterland – eine moderne Industrie-Region, Kapitel „Firmengruppe Heidemark in Garrel“. In: Jahrbuch Oldenburger Münsterland, 2002 S. 299). Das diese Vorgehensweise aber streng genommen keineswegs Halal ist, steht z.B. hier, Zitat: "Ein fließbandartiges, industrielles Schlachten, in der Tiere eher als „Fleischprodukte“ behandelt werden, wie in den hiesigen Schlachthöfen, widerspricht eindeutig der islamischen Ethik.". --Senner 17:52, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten