Ältere Anmerkungen Bearbeiten

Bei "Materielle Bedeutung" Letzter Absatz "Dem Käufer steht Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu (§ 463 Satz 1 BGB)" stimmt meiner Meinung nach der Paragraph nicht. Korrekter Paragraph? Keine Ahnung.


Das Genitiv-s ist keine geeignetes Kriterium um deutsches und österreichisches Gesetz abzugrenzen. Unzählige deutsche Gesetze sprechen ebenso vom Schadenersatz (ohne "s"). Sie etwa: [1] [2] [3] [4] [5] u.v.m. --Andrsvoss 12:47, 6. Apr 2004 (CEST)

Es gibt kein Staatshaftungsgesetz Bearbeiten

Ich habe daher das in Staatshaftungsrecht geändert


Es handelte sich um einen "Zahlendreher": § 346 statt § 364. Danke für den Hinweis, habe den Schluss etwas klarer gefasst.


Ich habe das Beispiel zur Drittschadensliquidation geändert, da das ursprüngliche einen Fall der deliktischen Haftung nach § 826 BGB betraf, und die Beschränkung auf vertragliche Haftungen verdeutlicht.

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Die Drittschadensliquidation erstreckt sich doch auch nur auf deliktische Ansprüche - dies hier ist doch ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter. Ups, vertan.

DSL nur bei Vertrag. Der Fall beschreibt trotzdem einen Fall des Vertrags mSwzGD.

Umfang der Schadenersatzpflicht, ihre Minderung Bearbeiten

Laut Zweckbestimmung des § 249 BGB soll etwas anderes erreicht werden, als auf der Artikelseite durch "Rechtsauslegung" zugunsten von Schädigern und zum Nachteile von Geschädigten beschrieben ist! Ich empfehle den Wikipediajuristen, sich von der Internetseite http://www.zweite-hilfe.de aufklären zu lassen ...

Es soll nicht der Zustand erreicht werden, der vor dem schädigenden Ereignis bestand. Geschädigte müssen so gestellt werden, wie sie stehen würden, als wären die zum Schadensersatz verpflichtenden Umstände nicht eingetreten! Zwischen der leider häufig anzutreffenden Auslegung von Juristen und dem tatsächlichen Zweck des Gesetzes liegt sehr viel Geld, das mithalf, Versicherern bis zum Jahrtausendwechsel ein Vermögen in Höhe von 1,5 Billionen DM zu verschaffen und sehr viele Menschen nach schuldlos erlittenen Schicksalsschlägen zu schädigen.

§ 831: Eigenes Verschulden! Bearbeiten

§ 831 betrifft nicht die Haftung für fremdes Verschulden, sondern die Haftung für eigenes Verschulden, nämlich die falsche Auswahl und Überwachung des Verrichtungsgehilfen, vgl. Jauernig, BGB (11. Auflage), § 831 Rn. 1

Falsche oder richtige Artikelüberschrift? Bearbeiten

Der Artikel heißt "Schadensersatz". Das ist aber Falsch. Der korrekte Begriff ist Schadenersatz ohne S. Kommt ja von "Schaden & Ersatz" und nicht von "Schadens & ersatz".

Das Fugen-S hat nichts mit dem Genitiv zu tun, sondern mit einer besseren Aussprechbarkeit. Das BGB verwendet übrigens die Variante mit Fugen-S. --84.57.49.144 20:57, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Der Duden kennt die Schreibweise mit Fugen-S als Spezialfall des BGB (man suche mal bei Google nach 'Schadenersatz Duden'). Ansonsten wird sie vor allem in der Umgangssprache benutzt und weniger in der Fachwelt. Das Bertelsmann-Lexikon kennt erst gar keine Variante mit Fugen-S. Sprich: Korrekt heißt es "Schadenersatz" ohne Fugen-S. Und dieser Schreibweise sollte man auch die Priorität einräumen, ohne die andere zu unterschlagen, also genau entgegengesetzt zur momentan bei der Wikipedia sichtbaren Version. 84.167.36.60 16:01, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Du bist ja ein Schlauberger... Der Liebesbrief heißt für Dich wohl auch Liebebrief, da er ja von Liebe und Brief kommt, wie?
Als Jurist kann ich hierzu sagen: Im juristischen Sprachgebrauch wird allgemein der Begriff Schadensersatz (mit Fugen-s) verwendet. Das gilt sowohl für die juristische Fachliteratur als auch Gerichtsurteile, Verträge und verwaltungsentscheidungen/Verwaltungsakte. Hingegen wird im Bereich der Versicherungsbranche ebenso konsequent der Begriff Schadenersatz verwendet. Die Versicherungsbranche vermeidet das Fugen-s auch bei Begriffen wie Schadenmeldung usw.
Daher hat das nichts mit Fachsprache gegen Umgangssprache zu tun, sondern damit, ob der Artikel eher juristischen Charakter hat oder sich spezifsch auf Versicherungen bezieht. Meines Erachtens ist das Erstere der Fall. Bitte um qualifizierte Meinungsäußerungen. --17:06, 16. Apr. 2010 (CEST)~~
Das Fugen-S sollte aller "ModernisierungSversuche" zum Trotz beibehalten werden.

Siehe: http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,293186,00.html (nicht signierter Beitrag von 87.189.174.209 (Diskussion) 19:01, 17. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Die Schreibung ohne das Fugeness ist, wie hier schon gesagt wurde, nicht nur juristisch falsch - da ja die einschlägigen Texte des BGBs und des HGBs das korrekte Fugeness verwenden -, sondern eben auch linguistisch komplett daneben. -

Der TO liegt hier in sprachlicher Hinsicht genauso falsch wie jemand, der in astronomischer Hinsicht behauptet, dass sich die Sonne um die Erde dreht. Der Hinweis auf den Liebesbrief war schon sehr gut. Andere Beispiele unter unzähligen anderen sind die Bestandsaufnahme, die Zustandsbeschreibung, die Ansichtskarte, die Staatsangehörigkeit, die Religionsausübung usw. - Es ist verblüffend, dass jemand wie der TO überhaupt einen solchen Unfug schreibt.

Und es ist natürlich auch verblüffend - und lässt tief blicken - dass der Duden den falschen Gebrauch ohne Fugeness überhaupt noch zulässt, statt ihn einfach als falsch zu kennzeichnen.

Und jetzt noch einmal zum hier und jetzt. - Es ist gut und richtig - weil es sich eigentlich von selbst versteht -, dass in diesem ganzen Artikel konsequent Schadensersatz geschrieben wird. - Erstaunlicherweise heisst das Lemma aber eben nicht, wie der TO schreibt, Schadensersatz, sondern eben völlig falsch Schadenersatz. Das heisst, dass man bei der Eingabe von Schadensersatz im Suchfeld zuerst zu einem Artikel mit dem Lemma Schadenersatz weitergeleitet wird - um dann den kompletten Artikel mit der durchgehend richtigen Schreibung lesen zu können.

Das sollte unbedingt umgestellt werden. Der Artikel muss das Lemma Schadensersatz haben. Und bei der Sucheingabe der falschen Schreibung ohne Fugeness muss zu dem Artikel mit der richtigen Überschrift weitergeleitet werden. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C165:D900:65E4:5814:53E4:C28F (Diskussion) 16:29, 1. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Verjährung Bearbeiten

Angaben zu Fristen bzw. Verjährung fehlen noch. Danke. 84.60.11.28 15:32, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Anglo-Amerika und Schadensersatz Bearbeiten

Der folgende Satz enthällt ein weit verbreitetes Vorurteil:

'Anders als im anglo-amerikanischem Raum wird nach deutschem Recht mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten nicht eine „Strafe“ (exemplary or punitive damages) zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde.'

Es gibt im Recht keinen anglo-amerikanisches Raum. Es ist richtig, dass Amerika und England viele Gemeinsamkeiten im Recht aufweisen. Jedoch sind eben diese Gemeinsamkeiten nicht auf England und Amerika, also aufs anglo-amerikanische, beschränkt sondern schließen Australien, Kanada, Neuseeland und viele weitere Nationen des Commonwealth mit ein. Somit ist es besser vom "common law" zu sprechen als vom "anglo-amerikaischen Raum".

Innerhalb des Common Law, gibt es jedoch nur ein Land, von dem ich weiß, welches Schadensersatzansprüche, in Ausnahmefällen, als "Strafe" verstehen. Dieses ist die USA. England, zum Beispiel, hat genau den gleichen Grundsatz wie Deutschland - der Ausgleich des entstandenen Nachteils. (Siehe die klassische Entscheidung in Donoghue v Stevenson) Es gibt eine sehr moderne Ausnahme, Attorney-General v Blake, welche jedoch nicht im Schadensersatz zur Geltung kommt, sondern bei der Bereicherung durch Vertragsbruch. Somit ist es faktisch falsch das Common Law als Einheit in diesem Gebiet zu sehen.

Desweiteren beschäfigt die zitierte Quelle für die oben gemachte Behauptung nur mit den USA.

Deshalb schlage ich folgende Änderung vor:

'Anders als den 'USA wird nach deutschem Recht mit dem Schadenersatzanspruch dem Geschädigten nie eine „Strafe“ (exemplary or punitive damages) zugesprochen, sondern nur der „Nachteil“ ausgeglichen, der ihm vom Schädiger zugefügt wurde.'

Ist diese Aussage richtig nach deutschem Recht? Oder gibt es dort wie in Amerika Ausnahmen?

Der Poster zitiert falsch, indem er den im Artikel richtig, mit Fugeness, geschriebenen "Schadensersatzanspruch" als "Schadenersatzanspruch" wiedergibt. - Danach verwendet er den Begriff Schadensersatz völlig korrekt, mit Fugeness. Um sich dann am Ende seines Beitrags in seinem Verbesserungsvorschlag gewissermaassen mit der falschen Schreibung Schadenersatzanspruch selbst zu zitieren. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C165:D900:65E4:5814:53E4:C28F (Diskussion) 16:51, 1. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Schadenersatz / Schadensersatz? Bearbeiten

Worin besteht der Unterschied des Artikels Schadenersatz zu Schadensersatz?

LG Illuminated Beast ?!?

Es gibt keinen. Schadensersatz ist nach den allgemeinen Regeln der deutschen Rechtschreibung falsch, jedoch in der Rechtssprache der BRD überwiegend; ohne s ist es logischer, wird aber nur in Österreich strikt verwendet. Johann Predtetscha (Diskussion) 13:40, 24. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Umgekehrt ist es richtig. - Schadensersatz, mir Fugeness, ist nach den allgemeinen Regeln der deutschen Phonetik und deshalb auch der deutschen Rechtschreibung richtig, und es wird deshalb auch in den relevanten deutschen Gesetzestexten nur so und in der der deutschen Rechtssprache so gut wie nur so verwandt. Ohne s ist Schadensersatz für kompetente Deutschssprachler zwar fast nicht artikulierbar. Es wird aber im stark dialektlastigen österreichischen und schweizerischen Deutsch überwiegend ohne das s verwandt. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C165:D900:65E4:5814:53E4:C28F (Diskussion) 17:25, 1. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Missverständliche Formulierung Bearbeiten

Die Formulierung "...stattdessen den für die Herstellung des fiktiven Zustandes erforderlichen Betrag in Geld..." halte ich für missverständlich bzw. nicht ganz korrekt, da nicht der Zustand fiktiv ist, sondern die (Wieder-)Herstellungskosten desselben fingiert werden, weil sie nicht tatsächlich anfallen. Man sollte daher eher schreiben "...stattdessen den für die Herstellung des Zustandes hypothetisch erforderlichen Betrag in Geld..." oder einfach nur "...stattdessen den für die Herstellung des Zustandes erforderlichen Betrag in Geld..." was auch korrekt wäre.

--Epikur23 19:42, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

reichlich verwirrend Bearbeiten

Ich finde den kompletten Text reichlich verwirrend. Eigentlich habe ich hier reingeschaut, weil in meinem Kopf Paragraphen wie 249, 280, 823 und 831 ff herumschwirren. Da wollte ich eine gewisse Systematik mal reinbringen, um herauszufinden, wann eigentlich welcher Schadenersatzparagraph anzuwenden ist. Ich weiß nicht, ob es dazu nicht irgendwie eine einfache Übersicht oder sowas in der Art mal gibt (wäre wünschenswert), weil ich da nicht so ganz durchblicke. Der Text hier hilft mir aber auch nicht wirklich weiter. Den Unterschied zwischen 280 und 831 habe ich mittlerweile im Kopf, aber was mache ich eigentlich mit 823? Wofür gibt es den? Und gilt § 249 eigentlich für alle anderen Schadenersatzparagraphen im BGB? --80.143.117.74 17:45, 10. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Schreibweise Bearbeiten

Heisst es denn nun Schaden_S_ersatzanspruch oder Schaden_ersatzanspruch? Im Artikel gibt es beides... Dafhgier 21:02, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Sorry, hätte erst lesen sollen, steht ja oben. Hat sich erledigt. Dafhgier 21:02, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Schadenersatz in Österreich Bearbeiten

In Österreich ist (juristisch) tatsächlich der Begriff Schadenersatz (ohne S) gebräuchlich, wenngleich umgangssprachlich auch häufig vom Schadenseratz gesprochen wird. Wie weiter oben von Vicki Reitta ausgeführt, finde auch ich, dass dem juristischen Sprachgebrauch hier der Vorrang eingeräumt werden sollte. Insofern sollte im Abschnitt Rechtslage in Österreich vom Schadenersatz die Rede sein und vielleicht in der Einleitung eine kurze Erklärung dazu zu lesen sein. Auch wenn, wie von Andrsvoss geschrieben auch in deutschen Gesetzen (teilweise) vom Schadenersatz die Rede ist, scheint hier doch die Version mit Fugen-S vorzuherrschen (oder doch nicht?), in Österreich verhält es sich jedenfalls andersrum (siehe Abfrage der RIS-Datenbank zum Begriff Schadensersatz in österreichischen Rechtsnormen (20 Treffer) im Vergleich zu Abfrage ohne Fugen-S (556 Treffer)). --Azby 18:52, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Schadensersatz bei Nichterfüllung (Zahlung) Käufer Bearbeiten

Im Artikel steht: "So wird gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB der Verkäufer einer Sache durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben (Besitzverschaffung) und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (Eigentumsübertragung).

Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtungen verspätet oder überhaupt nicht, so tritt neben die primäre Leistungspflicht die sekundäre Pflicht zum Schadensersatz."

Es fehlt m. E. der umgekehrte Fall, dass trotz Vertrag der Käufer nicht zahlt und sich daraus eine Pflicht zum Schadensersatz herleitet. (nicht signierter Beitrag von 91.49.103.32 (Diskussion) 11:31, 17. Jul 2011 (CEST))

Abgrenzung zum Artikel Schaden Bearbeiten

Ich bin durchaus ein Anhänger der getrennten Darstellung von Schaden/Schädigung/Beschädigung und Schadensersatz. Allerdings sollte der Artikel Schadensersatz die Definition von "Schaden" dann doch besser dem Artikel Schaden überlassen. Als Beleg für eine mögliche Definition könnte zum Beispiel der Brockhaus herhalten. --TrueBlue (Diskussion) 12:29, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Vandalierende Reverts mag ich nicht. Mal ausführlich zur Begründung meiner Bearbeitung:

  1. "Schaden" wird hier definiert, obwohl das nicht die Aufgabe des Artikels "Schadensersatz", also offtopic ist.
  2. Die angegebene "Quelle" drückt sich tatsächlich um die Definition von "Schaden", belegt also tatsächlich überhaupt nichts. Der Leser wird wortreich hinter die Fichte geführt.
  3. "Der Schädiger muss aber nichts erlangt haben." ist mindestens mal unverständlich.
  4. "Bei Schäden durch die öffentliche Hand spricht man auch häufig von Entschädigung." ist mindestens mal missverständlich. Denn es geht ja nicht um Schäden bzw. Schädigungen sondern um Schadensersatz.

--TrueBlue (Diskussion) 13:34, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Liebe/r TrueBlue, zunächst würde ich mir wünschen, daß Du Dir einmal WP:AGF und WP:PA durchliest und beherzigst. Ein freundlicheres Arbeitsklima tut not. Vandalismus ist etwas anderes. – Danke.
Zur Sache: Das positive Recht bestimmt die dogmatischen Strukturen und Prinzipien, und das Gesetz geht bekanntlich nicht vom Schaden, sondern vom Schadensersatz aus. Deshalb muß man erst etwas zum Schaden sagen, bevor man etwas zu dessen Ersatz sagen kann. Ob die Fußnote, gegen die Du streitest, hier optimal war, sei dahingestellt. Aber eine Definition des Schadens gehört unstreitig an jede Beschäftigung mit dem Schadensersatz. Ob es zum Schaden noch einen weiteren Artikel gibt oder nicht, ist dafür ohne Belang. Im übrigen geht die Verständlichkeit absolut vor. Ein Laie muß erst einmal die Grundbegriffe vorfinden, um alles folgende verstehen zu können. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird man deshalb um eine eingangs befindliche Definition des Schadensbegriffs nicht herumkommen. – In diesem Sinne habe ich den Artikel eben ergänzt.--Aschmidt (Diskussion) 15:30, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Wir sind hier nicht in einem juristischen Essay, sondern in einer lemmatisierten Allgemein-Enzyklopädie, die auf Hypertext basiert. Schaden hat einen eigenen Artikel und wird dort definiert, auch und besonders als Rechtsbegriff. Die Definition von "Schaden" ist höchstens einen Klick entfernt. Die hier verwendete Fußnote war nicht nur nicht optimal, sondern sie ist wertlos, weil sie die dargestellte Definition nicht belegt. Sie ist darüber hinaus irreführend und einen Richtlinienverstoß verschleiernd, weil sie dem oberflächlichen Leser suggeriert, die Definition zu belegen. In der Wiederherstellung kann ich natürlich keine "guten Absichten" erkennen. Zudem das ja nicht der einzige Mangel war, der von Dir wiederhergestellt wurde. --TrueBlue (Diskussion) 15:44, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Danke sehr für die Belehrung und für die Blumen. Es ist schön, daß Du das alles so genau weißt. Weißt Du denn noch mehr zum Thema zu sagen? Das würde uns weiterbringen. Und substantielle Beiträge wären noch besser.--Aschmidt (Diskussion) 17:36, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Ich weiß zum Beispiel auch, dass Rechtsgut hier in WP einen eigenen Artikel hat. Und frage mich vor diesem Hintergrund, warum Du die "vermögenswerten Rechtsgüter" auf Vermögen (Recht) verlinkt hast. --TrueBlue (Diskussion) 17:47, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Okay, nochn Link. Weißt Du noch mehr? ;) --Aschmidt (Diskussion) 19:41, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

venire contra factum proprium Bearbeiten

In welchem Abschnitt sollte man erwähnen, dass eine Eigengefährdung bei Kampfsport/spiel (Fußball etc., also den nicht "parallel ausgeübten" Sportarten/Betätigungen) den Schädiger von der Haftpflicht freistellt, wenn dieser keinen groben Regelverstoß begangen hat? Das dürfte nicht gerade selten vorkommen.--Chianti (Diskussion) 14:56, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Verschulden Bearbeiten

Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz#Verschulden steht: "Beide Grundlagen der Schadensersatzpflicht setzen regelmäßig Verschulden voraus"

Welche beiden Grundlagen? Vorher steht doch explizit, dass StVG §7 verschuldensunabhängig ist. 2.246.103.140 14:34, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Gemeint sind wohl die vertragliche und die gesetzliche Schadensersatzhaftung. Im Grundsatz ist die Aussage richtig. Innerhalb der gesetzlichen Haftung nimmt § 7 StVG eine Ausnahmestellung ein, da er auf das Verschulden verzichtet (Gefährdungshaftung: gehaftet wird bereits, weil vom Betrieb eines Fahrzeugs eine allgemeine Gefahr ausgeht). --Chewbacca2205 (D) 20:27, 25. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Verschiebevandalismus Schadensersatz ->Schadenersatz Bearbeiten

Ein vom Wissen der deutschen Gesetze voll befreiter Nutzer hat den Artikel mit dem Hinweis: in den deutschen juristischen Texten steht kein "s". Sollte der Nutzer mal in das BGB schauen. Kein Schadenersatz, aber mehr als 100x Schadensersatz. Johann Predtetscha (Diskussion) 12:21, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Und das musst Du hier in diesem Ton erklären? Richtig ist, dass weit mehrheitlich das Genitiv-„s“ auftaucht, aber auch nicht in jedem Gesetz. Hast Du an der Uni Wernhard Möschel genossen? Ich erinnere mich noch gut, dass er uns Erstsemestern einst einbläute, er dulde die Schreibweise mit Genitiv-„s“ nicht. Offensichtlich also beides denkbar. Fragen wir doch in höflichem Ton bei Georg Hügler an, was ihn dazu bewogen hat, so zu verschieben und ob noch Begründung nachgeschoben werden kann. --Stephan Klage (Diskussion) 23:20, 13. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Mittlerweile sind beide Formen "erlaubt". Doch auch viele Versicherungsklauseln sowie die Wortzusammensetzung Schadenersatzrecht in der deutschsprachigen Wikipedoa kommen ohne das "s" aus. Das BGB allein ist hier nicht entscheidend. Wenn das Lemma Schadenersatzrecht korrekt ist, sollte dessen Gegenstand auch "Schadenersatz" und nicht abweichend "Schadensersatz" heißen. --Georg Hügler (Diskussion) 06:16, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten


Das Lemma Schadenersatzrecht, ohne Fugeness, ist eben nicht korrekt, und ein solches Lemma sollte es in der deutschen Wikipedia ebenso wenig geben wie das Lemma Schadenersatz, auch ohne Fugeness. - Geben Sie einmal in Google Schadensersatzrecht, mit Fugeness, ein und Sie werden sehen, wie die Realität der Verwendung dieses Wortes im deutschen und durchaus auch jurusitschen deutschen Sprachgebrauch ist. Und wenn ein offenbar schon mit einem falsch geschriebenen Vornamen geschlagener Professor seinen Erstsemestern, das Blaue vom Himmel holend, einen solchen Unfug einbleuen - wie das Wort richtig zu schreiben ist - wollte, hätte man ihm stante pede die Venia Legendi entziehen müssen.


Dank Dir für die klarstellende Quelle. Abgesehen davon, behandelt der Artikel Schaden(s)ersatz nicht den Gesetzesbegriff, sondern das Rechtsinstitut. Auch die Literatur verwendet zur Beschreibung des Instituts dabei die SW in beiderlei Hinsicht, vgl. (wie oben angegeben) beispielsweise: Möschels Buchtitel „Kartellrechtsdurchsetzung durch private Schadenersatzklagen?“, erschienen bei Nomos im Jahr 2010. Einwendungen zu einer Rückführung in den Ursprungszustand sind dabei grundsätzlich natürlich denkbar. Dazu wäre Diskussion erwünscht.--Stephan Klage (Diskussion) 07:38, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Anm.: Auch wenn's für den Sprachgebrauch nicht (mehr) relevant zu sein scheint: Es erfolgt ja nicht ein Ersatz des Schadens ("Schadensersatz"). sondern es wird das unbeschädigte, durch einen Schaden beschädigte, Gut ersetzt ("Schadenersatz"). --Georg Hügler (Diskussion) 15:04, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Rechtsbegriff: Naturalrestitution (Fiktion einer Nichtschädigung). --Stephan Klage (Diskussion) 19:19, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten


Das Lemma Schadenersatzrecht, ohne Fugeness, ist eben nicht korrekt, und ein solches Lemma sollte es in der deutschen Wikipedia ebenso wenig geben wie das Lemma Schadenersatz, auch ohne Fugeness. - Geben Sie einmal in Google Schadensersatzrecht, mit Fugeness, ein und Sie werden sehen, wie die Realität der Verwendung dieses Wortes im deutschen und durchaus auch jurusitschen deutschen Sprachgebrauch ist.

Und wenn ein offenbar schon mit einem falsch geschriebenen Vornamen geschlagener Professor seinen Erstsemestern, das Blaue vom Himmel holend, einen solchen Unfug einbleuen - wie das Wort richtig zu schreiben ist - wollte, hätte man ihm stante pede die Venia Legendi entziehen müssen.

Räuber und Verbrecher? Bearbeiten

Wie ist das, wenn ein Verbrecher z.B. 100.000 Euro geraubt hat, das meiste davon schon ausgegeben und der Besitzer enorme Folgeschäden hat durch den Verlust (Rechnungen konnten nicht bezahlt werden). Muss der Täter die 100.000 Euro ersetzen? Wer haftet für die Folgeschäden? Was ist mit dem Zeitaufwand, den man aufbringen muss bis zum Schadenersatz? Davon hört man nie etwas in den Medien, nur dass der Täter ein paar Jahre in den Knast muss. Kann bitte hier jemand Auskunft geben? Vielen Dank -- 94.135.133.72 20:11, 19. Jan. 2020 (CET)Beantworten

nicht definierte, nicht verlinkte begriffe... für den enzyklopädie-leser ungeeigneter jargon... Bearbeiten

beispiele: "absolute Rechtsgüter"?, "reine Vermögensschäden"?, "primäre Vermögensschäden"?, "mittels des Konditionalprogramms"?, u.a. ... bitte alles nochmal mit dem verstand eines nicht-juristen - für den der artikel v.a. geschrieben ist - lesen und überarbeiten... danke! --HilmarHansWerner (Diskussion) 09:21, 14. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Titel: Schadensersatz Bearbeiten

@Georg Hügler:, Du hast vor einem Jahr den Artikel von Schadensersatz in Schadenersatz umbenannt. Das finde ich an sich nicht unproblematisch, es klingt in meinen Ohren auch fürchterlich falsch, scheint aber zumindest in Österreich die übliche Schreibweise zu sein, also könnte man zumindest unter diesem Gesichtspunkt möglicherweise darüber diskutieren.

Allerdings hattest Du damals in der Begründung geschrieben: „in den deutschen juristischen Texten steht kein "s"“. Und das zumindest stimmt so nicht; Schadensersatz mit s wird nicht nur in der juristischen Literatur durchgehend verwendet, sondern auch im Gesetz. Ich verweise beispielhaft auf § 823 BGB (amtliche Überschrift) und § 280 BGB (amtliche Überschrift, Abs. 2, Abs. 3).

In Anbetracht dessen, dass das Gesetz die Schreibweise mit s verwendet, sie (zumindest in Deutschland) die übliche Schreibweise ist und auch im Artikel durchgängig das s verwendet wird, schlage ich vor, den Artikel wieder in "Schadensersatz" umzubenennen. MfG --Yhdwww (Diskussion) 20:53, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Im Duden sind beide Varianten belegt. Somit spricht wohl, belegt auch durchs BGB und so manchen Versicherungstext, nichts gegen eine Umbenennung. --Georg Hügler (Diskussion) 22:00, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten
P.S.: Erledigt. Danke für den Vorschlag. --Georg Hügler (Diskussion) 22:04, 29. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Minderjährige Bearbeiten

Sowohl im hiesigen Artikel wie auch bei 'Haftung (Recht)' fehlen Absätze bzgl. der Haftung Minderjähriger. Ich vermute, dass v.a. BGB §106, §828 und §1629a zu nennen wären. Ich bin aber kein Jurist. Daher bitte ich, dass dies ein Fachmann einbringen möge.

--arilou (Diskussion) 15:28, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Abgrenzung Schadensersatz statt und Schadensersatz neben der Leistung Bearbeiten

Sollte ggf. die Abgrenzung Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung eingefügt werden? Ohne diese ist v. a. bei den §§ 280 ff. BGB unklar, was genau überhaupt ein Schaden ist. Vielleicht könnte man auch einen eigenen Artikel dazu erstellen, um den vorliegenden Artikel schlank zu halten. (nicht signierter Beitrag von MsFinster (Diskussion | Beiträge) 21:32, 22. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Rechtswidrigkeit als Voraussetzung für Haftpflicht Bearbeiten

Voraussetzung für die Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen.

Ist das tatsächlich der Fall? Wenn ich z.B. die Vase eines anderen unabsichtlich zerstöre, dann bin ich doch in der Pflicht den Schaden zu ersetzen ohne dass ich rechtswidrig gehandelt habe? Oder verstehe ich den Begriff rechtswidrig falsch? --Samorost1 (Diskussion) 08:58, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Doch, auch die fahrlässige Beschädigung erfolgt rechtswidrig. Rechtswidrig ist jede Beschädigung fremden Eigentums, die nicht durch Vertrag oder Gesetz erlaubt ist. --Chewbacca2205 (D) 10:31, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ah, okay, danke. Welches Recht bzw. Gesetz wird da konkret verletzt? --Samorost1 (Diskussion) 10:33, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Die jeweilige Norm, die in Rede steht, im Vasenfall: strafrechtlich keine Belangbarkeit, da dort Vorsatz für eine Sachbeschädigung gefordert wird. Zivilrechtlich (nur grundsätzlich): §§ 823 ff. BGB oder bei vertraglichem Einstehenmüssen aus dem einschlägigen Vertrag. --Stephan Klage (Diskussion) 11:39, 30. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Alles klar, vielen Dank --Samorost1 (Diskussion) 08:24, 1. Feb. 2024 (CET)Beantworten