Diskussion:Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von C.Löser in Abschnitt Aufteilung ab wann?

Aufteilung ab wann?

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Gab es schon immer die Unterteilung "Slg. I" und "Slg. II"? Ich meine aus dem hohlen Bauch, dies sei erst ab irgendwann in den 80ern der Fall... --Hagman 21:56, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Genau: Vor Schaffung des Gerichts Erster Instanz Ende der 80er brauchte man ja auch noch keinen Teil 2, da gab es ja nur den EuGH. --C. Löser 22:02, 28. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
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