Diskussion:Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Erster Instanz
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von C.Löser in Abschnitt Aufteilung ab wann?
Aufteilung ab wann?
BearbeitenGab es schon immer die Unterteilung "Slg. I" und "Slg. II"? Ich meine aus dem hohlen Bauch, dies sei erst ab irgendwann in den 80ern der Fall... --Hagman 21:56, 28. Sep. 2008 (CEST)
- Genau: Vor Schaffung des Gerichts Erster Instanz Ende der 80er brauchte man ja auch noch keinen Teil 2, da gab es ja nur den EuGH. --C. Löser 22:02, 28. Sep. 2008 (CEST)
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