Diskussion:Ruhen des Verfahrens

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Romwriter in Abschnitt Definition

Definition Bearbeiten

In den ersten Satz muß eine Definition eingebaut werden, etwa: Das Ruhen des Verfahrens ist ein juristisches Mittel o.ä. ... Es kann im Verfahren über den Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder einem Gerichtsverfahren angeordnet werden. - Ist der Steuerbescheid so typisch dafür, daß er hier ganz vorn genannt werden sollte?--Sonnenblumen 22:59, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nach meiner (nicht wissenschaftlich-empirisch belegten) Einschätzung ergehen 95% der Ruhens-Anordnungen im Einspruchsverfahren. Das liegt daran, dass Vergleichsverhandlungen usw. (§ 251 ZPO) meist so schnell abgeschlossen bzw. abgebrochen werden, dass das Gericht ohnehin keine förmliche verfahrensleitende Anordnung treffen muss. Die obergerichtlichen Entscheidungen, auf die im Einspruchsverfahren gewartet wird, lassen hingegen gerne auch mal ein paar Jahre auf sich warten. --[Rw] !? 14:17, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten