Diskussion:Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Helium4 in Abschnitt Radverkehr

Doppelte Textpassage Bearbeiten

Sowohl zu Beginn als auch im Kapitel Bedeutung: Ein vergleichbares Regelwerk wird in Deutschland von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet, dass aus Richtlinien, zusätzlichen Vertragsbedingungen, Empfehlungen und Merkblättern besteht. Würde eines davon streichen. (nicht signierter Beitrag von 80.121.156.103 (Diskussion) 08:41, 2. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Völlig richtig, ein Satz gehört raus. Ich mach das mal eben. --Mailtosap 20:47, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Radverkehr Bearbeiten

Bei Strassenum- oder -neubauten wird - in Österreich - eher die Fahrbahn RVS-konform gebaut und dann daneben bei der Radverkehrsanlage getrickst und geschwindelt als umgekehrt. Es ist auch eine verkehrspolitische Frage ob Baudetails für den Verkehr (vulgo für: Kfz-Verkehr) oder für Rad- und Fussverkehr geplant und/oder ausgeführt werden.

Es dauerte Jahrzehnte bis dass weitgehend anerkannt wurde, dass Radverkehrsanlagen ebenes Fahren gewährleisten sollen und die 3-cm-Stufen am Übergang des selbständigen Radwegs hinunter zur fahrbahnquerenden Radfahrerüberfahrt (und visavis hinauf) vemeidbar sind. Zuvor dominierte in den - fast ausschliesslich männlichen - Köpfen vom Strassenplaner am Schreibtisch (mit dem privaten Alltagsauto in der Magistratsgarage) bis zum Bauleiter auf der Baustelle die Auffassung, dass diese Stufe für die Strassenkehrmaschine, die Wasserführung und den Asfaltierer einfach "technisch" unumgänglich ist. Aus Sicht der radfahrenden Nutzer (mit hohen bis überwiegend weiblichem Anteil) ist körperlich erlebbar, dass solche Stufen müde Handgelenke und Wirbelsäule, sowie das Sitzbein strapazieren, schräg zur Fahrachse verlaufend bei Nässe und besonders Eis die Seitenhaftung strapazieren, Kotflügel und Ladegut im Körberl scheppern lassen.

Typische Bausünden sind: 1. Insbesonders Stadt-Radwege mit materiellen Weg-Hindernissen wie Verkehrstafeln samt Mast innerhalb des markierten Wegs (z.B. CvH Graz), sowie 2. Sichthindernisse: Litfasssäulen (Edeggersteg/Lendkai Graz) niedrige Verkehrstafeln (Kurzparkzone) an Kreuzungssituationen, wo Sichtbeziehung sicherheitshalber gefordert ist und 3. unmittelbar an Radverkehrsanlagen (RVA) angrenzende mehr als 5 cm hochstehende Randleisten zu Grünflächen, Verkehrsteilern, Gehsteigen. Typische Überhöhen sind 10 bis 22 cm. Nur 5 cm haben sicher Platz unter dem Tretkurbelpedal, wenn durch eine Unachtsamkeit oder durch eine Verkehrsnotwendigkeit mit den Reifen (längs) bis zum Rand der RVA gefahren wird. Für Rennräder mit tiefliegendem Mittellager und allgemein bei Kurvenlage im Inneren können eine noch geringere als diese 5-cm-Norm-Randstufe erfordern, um keine Gelegenheit für den klassischen Aushebelunfall zu bieten. 4. Kanaldeckelspalte und andere führige und stossenden Löcher. --Helium4 (Diskussion) 13:23, 6. Feb. 2015 (CET)Beantworten