Diskussion:Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von AchimP in Abschnitt Unzulässiges Klammerlemma

Die Richtlinie deckt nicht kleinere/größere Füllmengen ab; trotzdem wäre ein Hinweis dazu nicht schlecht. --80.145.164.78 23:20, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bei http://www.biolinx.de/bildung/antworten/diverseantworten.phtml (nach e-Zeichen suchen) und bei der Hotline von L'Oreal wurde mir erzählt, dass das e-Zeichen dafür steht, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt den europäischen Vorschriften entspricht und innerhalb der EU beliebig transportiert werden darf. Damit hätte das Zeichen eine andere Bedeutung als hier im Artikel. Kann jemand was dazu sagen? --Abdull 15:49, 11. Mär 2006 (CET)

Wenn ich mir erlauben darf: L’Oreal hat recht! Das e ist nicht zwingend, erleichtert aber den »Grenzübertritt«, siehe vielleicht meinen Artikel auf www.Joern.De/e.pdf. Angesichts dieser »neueren« Erkenntnisse könnte der Artikel vielleicht klarer gefasst werden. Ja, und ich hätte da die auf [1] gestellte Frage, ob das e wirklich für "estimated" steht. Fritz@Joern.De

Auf offiziellen Webseite zum ℮-Zeichen steht: "Das Vorhandensein des ℮-Zeichens bedeutet NICHT, dass die Produktmenge geschätzt wurde. Es bedeutet, dass Gewicht und Volumen gemäß den EU-Vorschriften und unter Verwendung von Instrumenten, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entsprechen, gemessen wurden."

Bedeutung Bearbeiten

Für was steht dieses e denn? Warum sieht es aus wie ein e? --AndreR 19:58, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Es sieht deshalb aus wie ein e, weil e für estimated steht. --MrBurns 11:34, 10. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sind Abweichungen nach oben unkritisch Bearbeiten

Im Artikel findet sich kein Hinweis, ob nur Abweichungen nach unten geregelt werden. Z.B. bei Süßigkeiten könnte man als Diabetiker ja auch das Bedürfnis haben, dass Abweichungen nach oben gedeckelt werden. Auch der Satz "Die tatsächliche Menge entspricht im Durchschnitt der angegebenen Menge (Durchschnittsprinzip)" ist diesbezüglich missverständlich.

Ich gehe mal davon aus, dass die Richtlinie z.B. zulässt, dass eine Schokoladentafel mit 100gr lt. Packung auch 120gr wiegen darf. Liege ich da richtig? (nicht signierter Beitrag von Projoe (Diskussion | Beiträge) 16:10, 28. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Tabelle mißverständlich Bearbeiten

Die Tabelle unten ist mißverständlich, da aus ihr z.B. für 50g oder ml zwei Zeilen zutreffend sind. Außerdem gibt es eine weitere Unterteilung in Produkte der Kategorie A und B für die verschiedene Abweichungen gelten (Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:1976:046:0001:0011:DE:PDF) --84.58.225.163 (16:02, 7. Dez. 2011 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Unzulässiges Klammerlemma Bearbeiten

Meines Erachtens handelt es sich hier um ein unzulässiges (und überflüssiges) Klammerlemma, siehe WP:(). Keines der dort genannten Kriterien trifft hier zu. Es gibt ohne Klammer die WL Richtlinie 76/211/EWG, die hierher umleitet. Es sind auch keine anderen Bedeutungen zu Richtlinie 76/211/EWG ersichtlich, die eine Klammer-Spezifizierung nötig erscheinen ließen. Die Verschiebung des Artikel fand 2008 hier statt. Wenn kein Widerspruch kommt, würde ich auf Richtlinie 76/211/EWG verschieben und das Klammerlemma löschen lassen (vorher natürlich die Links im ANR umbiegen). --AchimP (Diskussion) 16:53, 11. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Kontra Die Diskussion müsste zentral geführt werden, da es noch etliche weitere analoge Lemmata gibt – insbesondere bei Richtlinien und Verordnungen. --Leyo 11:03, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ok, dann bin ich raus. --AchimP (Diskussion) 13:25, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten